Da bringst du einiges durcheinander. Abgelehnt hat der Beschuldigte die Einstellung gegen Geldauflage. Daraufhin hat die StA Klage erhoben und die o.g. Geldstrafe gefordert. Und dieser Forderung ist das Gericht nicht gefolgt und hat den Angeklagten freigesprochen.Falsch !Zuerst sollte man mal klarstellen,daß die Angeklaktenseite die Zahlung abgelehnt hat,nicht das Gericht. Das Gericht hätte den Zahlungsvorschlag akzeptiert. Insofern hat einzig der Angeklagte mit seinen Unterstützern hier ein RICHTUNGSWEISENDES URTEIL erzwungen und damit der JÄGERSCHAFT einen großen Dienst erwiesen !!!
Dass er der Jägerschaft damit einen großen Dienst erwiesen hat, sehe ich allerdings auch so.