Holländischer Jagdgast erschießt Wolf

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Davon hätten wir sicherlich sofort etwas in der Presse gelesen oder gehört. Daher: noch kein Urteil!!!
 
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Der DJV begrüßt den Freispruch, kritisiert allerdings, dass das Landgericht sich nicht zur Rechtsgüterabwägung von Wolf und Jagdhund geäußert hat.

Versteh ich jetzt nicht so ganz.
Wenn das Urteil bestätigt wurde dann doch somit auch die getroffene Rechtsgüterabwägung.
 
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Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
26 Ns 59/21
4123 Js 6215/19

vielleicht kann man über das Aktenzeichen noch etwas herausbekommen. Ich hoffe es bleibt nicht bei der spärlichen Veröffentlichung. Vielleicht äußert sich der Anwalt auch noch einmal.

Und letztlich
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, theoretisch besteht die Möglichkeit einer Revision.

müßten wir auch abwarten bis das Urteil rechtskräftig ist.


CdB
 
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Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Der DJV begrüßt den Freispruch, kritisiert allerdings, dass das Landgericht sich nicht zur Rechtsgüterabwägung von Wolf und Jagdhund geäußert hat.

Versteh ich jetzt nicht so ganz.
Wenn das Urteil bestätigt wurde dann doch somit auch die getroffene Rechtsgüterabwägung.

Das geht aus dem Beitrag des DJV nicht hervor, aber aus dem Artikel des tagesspiegel:
Demnach sprach das Gericht den Jäger nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten frei.

Man kann also aus dem Urteil mMn keine Rechtssicherheit ableiten, unabhängig davon , dass es sowieso immer eine Einzelfallentscheidung ist.


CdB
 
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Ich habe das jetzt zweimal gelesen und geh mal davon aus, dass der Jäger die Wahrheit gesagt hat. Das Verfahren ist ein Bärendienst für alle, die sich ordentlich verhalten. Wäre der Wolf quergestanden, wäre das Urteil möglicherweise anders ausgefallen… Das wird dazu führen, dass in ähnlichen Fällen geschaufelt wird.
 
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Diese Rechtssicherheit hatte der Grazin nach dem ersten Prozess ja angedeutet.
Ich denke der Gesetzgeber will aber nix weniger, als dass der Eindruck entsteht, man dürfe nen Wolf schießen, sobald man glaube der eigene Jagdhund sei in Gefahr.
 
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Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Ich habe das jetzt zweimal gelesen und geh mal davon aus, dass der Jäger die Wahrheit gesagt hat. Das Verfahren ist ein Bärendienst für alle, die sich ordentlich verhalten. Wäre der Wolf quergestanden, wäre das Urteil möglicherweise anders ausgefallen… Das wird dazu führen, dass in ähnlichen Fällen geschaufelt wird.

Ich weiß nicht, das kommt vielleicht darauf an was man herauslesen will. Der Richter hat dies zweifellos erwähnt, aber er hat auch die Verletzungen der beteiligten Hunde nicht außer Acht gelassen.

Die Begründung für das Urteil ist aber mE problematischer.


CdB
 

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