Holländischer Jagdgast erschießt Wolf

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Wenn das jetzt SEINE Hunde waren, ist das Thema doch keines. Das Problem was man macht, wenn ein fremder Hund angegriffen wird, und das ist bei guten Stöberhunden sicher eher der Fall, steht damit nach wie vor im Raum.
Ich glaube nicht, dass das Gericht darauf abhebt, in wessen Eigentum die Hunde standen. Man darf das Rechtsgut Eigentum verteidigen gegen das abstrakte Rechtsgut Artenschutz. Aber ganz genau wird man es in der Urteilsbegründung nachlesen können.
 
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Wenn das jetzt SEINE Hunde waren, ist das Thema doch keines. Das Problem was man macht, wenn ein fremder Hund angegriffen wird, und das ist bei guten Stöberhunden sicher eher der Fall, steht damit nach wie vor im Raum.
Das macht keinen Unterschied.
entweder ist das eine Rechtsgut höher oder eben nicht. Zumindest in diesem Fall.
 
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Die Begründung, warum das abstrakte Rechtsgut Artenschutz dem Eigentumsrecht vorgeht, dürfte schwieriger zu schreiben sein als freizusprechen.
Das war aber nicht die Frage. Wenn es so eindeutig gewesen wäre, hätte die Staatsanwaltschaft schon gar keine Verhandlung angestrebt.
die StA hatte lediglich Zweifel an der Schilderung des Beschuldigten. Und diese Zweifel wurden anscheinen in der Verhandlung ausgeräumt.
 
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Kann man den Grauen dann in Zukunft dann einfach mit auf die Strecke legen und verblasen mit Bruch und allem drum und dran oder ist die Polizei dann fürs Bergen zuständig ?

Genau darauf wäre nicht erpicht, im Gegensatz zu absoluter Rechtssicherheit meinen als auch fremden Hunden, in vergleichbarer Situation wirksam helfen zu können.
 
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Das war aber nicht die Frage. Wenn es so eindeutig gewesen wäre, hätte die Staatsanwaltschaft schon gar keine Verhandlung angestrebt.
die StA hatte lediglich Zweifel an der Schilderung des Beschuldigten. Und diese Zweifel wurden anscheinen in der Verhandlung ausgeräumt.
Bitte richtig lesen. Das bezog sich darauf, dass hier die Sorge geäußert wurde, zukünftige Verfahren könnten anders ausgehen.
 

steve

Moderator
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Genau darauf wäre nicht erpicht, im Gegensatz zu absoluter Rechtssicherheit meinen als auch fremden Hunden, in vergleichbarer Situation wirksam helfen zu können.

Man wird mal abwarten welchen Sachverhalt das Gericht bewertet hat, also ob Klatschen und Warnschuss gewürdigt worden sind. Und dann wird man als Hunde- bzw. als Tierhalter generell schon ein Stück weiter sein. So machtlos zum Zusehen verdonnert wie einem das gerne vorgegaukelt wird ist man nicht.
 
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Gibt es eigentlich noch mehr "doppelt geschützte" Tierarten in Deutschland, die vergleichbar mit dem Wolf sind? Luchs, Elch, die Adlerarten oder so?
 

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