Holländischer Jagdgast erschießt Wolf

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Glaubt hier jemand ernsthaft, es wäre nicht zur Berufung gekommen, wenn die Anwälte sich nicht zum Urteil geäussert hätten 😆...
Genau so ist es.
Bei solch gravierend unterschiedlichen Forderungen zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft war das doch klar.
Und das ist bei vielen Strafprozessen so. Wolf hin oder her.
 
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Wie ich schon schrub, finde ich es gut, dass sich höhere Instanzen damit befassen, dann bringt das mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Was ein AG zu einem konkreten Einzelfall sagt, hat in der Regel wenig oder keine Auswirkung auf andere Gerichtsentscheidungen.
Ich erinnere noch gut, wie nervig das Thema "Verkehrssicherungspflicht im Wald" bis zu dem BGH-Urteil aus 2012 war.
Dass Hundeführer bis zur obergerichtlichen Klärung oder gesetzlichen Änderung ihre Hunde nicht mehr im Wolfsgebiet laufen lassen wollen, verstehe ich gut. Da alle staatlichen Stellen DJen zur Einhegung der ASP besonders empfehlen, hilft es sicher der Legislative bei der Arbeit, wenn DJ nicht mehr stattfinden.
 
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3 Okt 2006
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"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand "
Zudem kommt es auf die Gesinnung des vorsitzenden Richters und seine Tageslaune auch noch an. Das ist jetzt ein Politikum und hat das Zeug für den BGH. Ein Teufelskreis ist das ...... Ich drücke dem angeklagten Jäger die Daumen !!!!!
 
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"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand "
Zudem kommt es auf die Gesinnung des vorsitzenden Richters und seine Tageslaune auch noch an. Das ist jetzt ein Politikum und hat das Zeug für den BGH. Ein Teufelskreis ist das ...... Ich drücke dem angeklagten Jäger die Daumen !!!!!
du bist doch ein elender Ketzer. Wie kannst du die Unabhängigkeit der Justiz und die Unvoreingenommenheit des Richters bezweifeln. Kann doch nicht wahr sein.
 
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Vorliegend gibt es aber einen entscheidenden Vorteil, falls das Gericht sich genötigt sehen sollte, die Rechtfertigungslage zu prüfen: Es geht um einen Hund! Vielleicht hat auch Frau/Herr/Divers_* RiLG einen Fiffi. Da wird sie/er/* wohl kaum entscheiden, dass man seinen Hund ohne Widerworte auffressen lassen muss.
 
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Vorliegend gibt es aber einen entscheidenden Vorteil, falls das Gericht sich genötigt sehen sollte, die Rechtfertigungslage zu prüfen: Es geht um einen Hund! Vielleicht hat auch Frau/Herr/Divers_* RiLG einen Fiffi. Da wird sie/er/* wohl kaum entscheiden, dass man seinen Hund ohne Widerworte auffressen lassen muss.
kommt drauf an, ob der/die/das Hund m/w/d/t/* sich als genderinnengerecht geriert
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
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Etwa die Hälfte der Deutschen glaubt noch an den Rechtsstaat. Die andere Hälfte hatte schon mit ihm zu tun.
Diese leider weit verbreitete geistige (Un)haltung ist wenig durchdacht.
Der Rechtstaat ist Rechtstaat, wenn er sich an geltendes Recht hält und jedem die Möglichkeit gibt, sein Recht durchzuklagen.

Ich kenne kein Gesetz, das nicht von irgendeinem Personenkreis mit politischem Mandat mehr oder weniger intensiv geprüft und beschlossen worden wäre.

Wenn die Bevölkerung eines Staates allerdings so dekadent ( um den Ausdruck "dämlich" zu vermeiden) ist, Politikern aus dem extrem linken oder extrem rechten Lager Zugriff auf die Gesetzgebung zu ermöglichen, darf sie sich über mangelnde inhaltliche Rechtstaatlichkeit nicht wundern.

Merke: Die dümmsten aller Kälber suchen ihre Metzger selber.
 
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