Hülsen passen nach Vollkalibrieren nicht mehr K95

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Gelöschtes Mitglied 11388

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Wie oft hast du die .30R Hülsen schon geladen? Mit der Glocke wirds wohl wie bei allen früher oder später zu Problemen kommen, aber 5-6x laden sollte da schon drin sein.
Eine 7x57 mit leichtem Bleifreien auf 4000bar geladen sollte ja locker die 1000 eher 1040m/s Grenze knacken.
 
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Wie oft hast du die .30R Hülsen schon geladen? Mit der Glocke wirds wohl wie bei allen früher oder später zu Problemen kommen, aber 5-6x laden sollte da schon drin sein.
Eine 7x57 mit leichtem Bleifreien auf 4000bar geladen sollte ja locker die 1000 eher 1040m/s Grenze knacken.

soweit ist es nicht gekommen, hab den BD14 aus anderen Gründen wieder veräußert.
Ich lasse alle meine Hülsen vernickeln, da sieht man besonders gut wenn Materialermüdung
auftritt. Würde sagen 3-4 mal habe ich die ohne Probleme geladen und wenns Probleme gab
dann am Hülsenmund, da ich hier etwas Material abdrehte um die Nickelschicht zu entfernen.
(sonst Setzprobleme). Hatte hier auch einige druckmäßige Ausreißer über 300WM Niveau, aber
nie Anlass zur Sorge.
Deine leichten Flitzer für weite Feldrehe kann ich mir gut vorstellen(y)
wo bei mir 4000bar bei der 7x57R zuviel wären.
 
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Würdest Du bitte die die Vorschrift zitieren oder benennen. Das wäre erhellend. Danke
Würdest Du mir bitteschön nennen wo es steht dass man eine Waffe mit Munition für die sie nicht beschossen ist verwenden darf?
Und hernach dann noch wie Du es mit der UVV in Einklang bringen willst - die ebenfalls, auch für wiedergeladene Munition, klare Vorgaben macht?
 
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Gelöschtes Mitglied 11388

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Würdest Du mir bitteschön nennen wo es steht dass man eine Waffe mit Munition für die sie nicht beschossen ist verwenden darf?
Und hernach dann noch wie Du es mit der UVV in Einklang bringen willst - die ebenfalls, auch für wiedergeladene Munition, klare Vorgaben macht?
Osterhase was soll der kindische Unfug?
Bleib bei deinen Leisten und lass andere laden wie sie wollen und können.
 
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LADEN kannst wie Du magst - wissentlich verwenden ohne Waffe mit hierzu gültigem Beschuss, da helfen Dir auch deine Beleidigungsversuche mir gegenüber nix, ist eine ganz andere Hausnummer.
 
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Gelöschtes Mitglied 21155

Guest
Würdest Du mir bitteschön nennen wo es steht dass man eine Waffe mit Munition für die sie nicht beschossen ist verwenden darf?
Und hernach dann noch wie Du es mit der UVV in Einklang bringen willst - die ebenfalls, auch für wiedergeladene Munition, klare Vorgaben macht?

Du posaunst, ich bitte dich nur um Aufklärung. Wo finde ich das Gesetz? Ist doch eine einfache Frage, auf die es eine einfache Antwort gibt. Oder etwa nicht?

Ich gebe dir aber vorab einen kleinen Tipp.
Die UVV ist diesbezüglich ziemlicher Käse. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mun "den gesetzlichen Bestimmungen" entsprechenden muss. Es wird explizit auf 27 SprengG hingewiesen. In dem Paragraph steht kein Wort zur Soll-Beschaffenheit. Auch kein Wort von CIP. Stattdessen wird hier auf das WaffG verwiesen. Da steht aber auch nichts zur Soll-Beschaffenheit. Hier auch kein Wort von CIP. Stattdessen steht in Anlage 2 was man nicht darf.
Schau mal unter die Punkte 1.5.ff.
Deine wiedergeladene Mun darf also keine Hartkernmunition sein, oder keine Treibspiegelmunition etc.

Es ist dem Gesetzgeber völlig und zu Recht scheißegal ob du als privater Wiederlader für deine Zwecke das Geschoss 0,1mm weiter heraus setzt als das in der CIP Spezifikation vorgesehen ist, oder dein Druck 100bar höher ist. Du darfst auch in dein DieselKFZ Ottokraftstoff tanken. Es wird kein SEK vorbei kommen und deine Tür eintreten, du wirst auch nicht vom MAD verhört werden. @wsm_bertl braucht sich also keine großen Sorgen machen wenn es dies in ein öffentliches Forum schreibt. Es ist nicht strafbewährt. Du unterliegst einem sog. Wahndelikt.

Der Sinn der CIP ist übrigens primär: " Die spezifischen C.I.P.-Zeichen signalisieren z. B. dem Käufer von Munition, dass die darin enthaltenen Patronen den Spezifikationen der C.I.P. entsprechen". Ergo --> Käuferschutz.

So, jetzt nochmal. Wo steht : "
§ ***
(1) Der nicht gewerbliche, private Wiederlader hat sich an die CIP Spezifikation zu halten.
(2) Zuwiderhandlungen werden mit Geldbuße oder Haftstrafe von bis zu 6 Monaten geahndet.
?
Da wo es stehen sollte, nämlich in den o.g. Gesetzen, steht es nämlich nicht.
Genau so müsste es aber irgendwo stehen, denn die deutsche Gesetzgebung ist dem Bestimmtheitsgrundsatz unterworfen. Lies mal nach was das bedeutet.

So und nun zu: "Würdest Du mir bitteschön nennen wo es steht dass man eine Waffe mit Munition für die sie nicht beschossen ist verwenden darf?"

Ja gerne. Die Waffe muss beschossen sein, die Munition nicht. Sonst müsste jeder private Wiederlader seine Mun zum BA schicken und abnehmen lassen. Muss er aber nicht. Das muss nur der gewerbliche Wiederlader. Vielleicht bleibt und dieses Privileg auch erhalten, wenn nicht jeder halbwissende, in einem öffentlichen Forum, so ein Fass aufmacht.

Also, ich bitte weiter um Erleuchtung. Wo steht es geschrieben? Bitteschön, Dankeschön.
 
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...
So, jetzt nochmal. Wo steht : "
§ ***
(1) Der nicht gewerbliche, private Wiederlader hat sich an die CIP Spezifikation zu halten.
.... Wo steht es geschrieben? Bitteschön, Dankeschön.
Bei mir steht es in meiner Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes: (gekürzt)

"Die Erlaubnis wird mit folgenden Auflagen erteilt:
4.) Der Gasdruck ... darf den festgelegten höchstzulässigen Gasdruck nicht überschreiten."

Grüße
 
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Gelöschtes Mitglied 11388

Guest
Solche Gesetze gibts bei uns nicht.
Mir schreibt gsd niemand vor wie ich zu laden habe.
 
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Lieber Stöckchenhinhalter, § 27 Abs. 3 Nr. 1 BeschussV sagt klar, dass eine derartige Munition NICHT zulassungsfähig ist. Somit KANN er auch keine Waffe mit einem gültigen Beschuss dafür verwenden, schlicht weil es den nicht gibt.
Da er aber einen gültigen Beschuss haben muss (BeschG) und auch allein dafür verantwortlich ist ihn zu haben: Beißt sich hier die Katze in den Schwanz.

Die Waffe an sich ist OK. Die Grenzen geben aber die Maßtafeln vor. Da bewusst andere Munition, abweichend von den Maßtafeln, verwendet werden soll muss erst der Beschuss her, sonst fällt sie aus allem raus.
Und da Ösien auch ein CIP-Land ist braucht mir in dem Punkt auch keiner mit der Rot-Weiß-Roten Kriegsflagge zu winken, die Maßtafeln als Grundlage (die auch den Druck beinhalten) gelten überall.
 

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