- Registriert
- 15 Jan 2010
- Beiträge
- 4.803
Würd ich es tun wär ich schön blöd in einem öffentlichen Forum meine Gesetzesverstöße zu posten.
aber Gott sei dank bist du ja nicht blöd!
eher armselig
Würd ich es tun wär ich schön blöd in einem öffentlichen Forum meine Gesetzesverstöße zu posten.
Würd ich es tun wär ich schön blöd in einem öffentlichen Forum meine Gesetzesverstöße zu posten.
Wie oft hast du die .30R Hülsen schon geladen? Mit der Glocke wirds wohl wie bei allen früher oder später zu Problemen kommen, aber 5-6x laden sollte da schon drin sein.
Eine 7x57 mit leichtem Bleifreien auf 4000bar geladen sollte ja locker die 1000 eher 1040m/s Grenze knacken.
Würdest Du mir bitteschön nennen wo es steht dass man eine Waffe mit Munition für die sie nicht beschossen ist verwenden darf?Würdest Du bitte die die Vorschrift zitieren oder benennen. Das wäre erhellend. Danke
Osterhase was soll der kindische Unfug?Würdest Du mir bitteschön nennen wo es steht dass man eine Waffe mit Munition für die sie nicht beschossen ist verwenden darf?
Und hernach dann noch wie Du es mit der UVV in Einklang bringen willst - die ebenfalls, auch für wiedergeladene Munition, klare Vorgaben macht?
Würdest Du mir bitteschön nennen wo es steht dass man eine Waffe mit Munition für die sie nicht beschossen ist verwenden darf?
Und hernach dann noch wie Du es mit der UVV in Einklang bringen willst - die ebenfalls, auch für wiedergeladene Munition, klare Vorgaben macht?
Lass bitte gut sein, ist Ostersonntag.
Bei mir steht es in meiner Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes: (gekürzt)...
So, jetzt nochmal. Wo steht : "
§ ***
(1) Der nicht gewerbliche, private Wiederlader hat sich an die CIP Spezifikation zu halten.
.... Wo steht es geschrieben? Bitteschön, Dankeschön.