Hülsen passen nach Vollkalibrieren nicht mehr K95

G

Gelöschtes Mitglied 21155

Guest
Bei mir steht es in meiner Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes: (gekürzt)

"Die Erlaubnis wird mit folgenden Auflagen erteilt:
4.) Der Gasdruck ... darf den festgelegten höchstzulässigen Gasdruck nicht überschreiten."

Grüße

Oha, das ist natürlich doof. Da war ein fleißiger Amtsschimmel am Werk. Dürfte praktisch aber 0 Relevanz haben. Die kommen ja nicht vorbei und prüfen das.
 
G

Gelöschtes Mitglied 21155

Guest
, § 27 Abs. 3 Nr. 1 BeschussV sagt klar, dass eine derartige Munition NICHT

Man, Du checkst es einfach nicht oder?
Die Vorschrift ist NICHT AN DICH ADRESSIERT.
AUẞER du bist GEWERBLICHER Wiederlader.

@Achter, bleib locker. Das juckt keine Sau. ;)

So, frohe Ostern.

Happy reloading und immer schön im grünen Bereich bleiben. Die 10m/s weniger machen den Kohl echt nicht fett. Das Material wird es auch danken
 
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Dürfte praktisch aber 0 Relevanz haben. Die kommen ja nicht vorbei und prüfen das.
Dank Leuten mit dieser deiner Denkweise darf ich jetzt Aufbewahrungskontrollen über mich ergehen lassen.
Aber schön dass wir mal drüber geredet haben - und das auch noch öffentlich für alle "Freunde der Jagd und des Waffenbesitzes" jederzeit recherchierbar. Wahre Helden! (y):poop:
 
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Solche Gesetze gibts bei uns nicht.
Mir schreibt gsd niemand vor wie ich zu laden habe.
Felix Austria, nehm ich an.
Wenn ich nicht selbst höchstpersönlich und erst vor kurzem wieder dortgewesen wäre würde ich sagen, Ösiland ist wie Bielefeld: ein Mythos, der in Wirklichkeit gar nicht existiert.
Das kann doch nicht sein, dass es mitten in Europa ein Volk gibt, wo sich jeder Erwachsene ohne Weiteres ein Gewehr und Pulver kaufen und Patronen selber laden darf.
Die Leute müssten sich doch in einer unablässigen Folge von Amokläufen und Explosionen infolge fehlerhaft hergestellter Munition schon längst selbst ausgerottet haben.
[/Späßle]
Grüße und noch einen schönen Restsonntag
 
G

Gelöschtes Mitglied 11388

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😂😂😂
Zwischen unseren tiefen Schluchten ganz hinten heimlich im Wald sitzen wir dann im Winter bei 3m Schnee und laden und basteln munter drauf los wie es uns gefällt.
Herrlich:LOL:
 
G

Gelöschtes Mitglied 21155

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Dank Leuten mit dieser deiner Denkweise darf ich jetzt Aufbewahrungskontrollen über mich ergehen lassen.
Aber schön dass wir mal drüber geredet haben - und das auch noch öffentlich für alle "Freunde der Jagd und des Waffenbesitzes" jederzeit recherchierbar. Wahre Helden! (y):poop:

Echt mal? Es gibt eine solche Vorschrift nicht. Vorauseilender Gehorsam ist nicht mein Ding. Wenn du Aufbewahrungskontrollen aufgebrummt bekommen hast, ist das entweder dein Verschulden oder Pech weil beim Amt ein ganz ein ganz fleißiger sitzt.
Weiterhin können die immer gerne bei mir vorbei schauen. Hier ist nämlich alles in Ordnung. Dazu bin ich im übrigen auch verpflichtet. Hierzu gibt es ein Gesetz, an das ich mich selbstverständlich halte.

Ich werde aber den Teufel tun mir den Mund verbieten zu lassen. Insbesondere wenn ich die Wahrheit ausspreche. Diese Duckmeierei hat uns Jäger und Schützen dahin gebracht wo wir jetzt sind, nicht anders herum. Und deine alternativen Fakten sind hier die :poop:(y).
Ich hoffe ganz inständig das du niemals in eine Position kommen wirst wo du größeren Einfluss auf die Gesetzgebung haben könntest.

Unsere Freunde können ohnehin alles recherchieren. Die Gesetzte sind für jedermann zugänglich, ebenso die Infoblätter der Schießgesellschaften oder Jagdverbände.

Darüber hinaus hast du das Fass geöffnet und letztlich geht es um eine Lapalie.
 
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Echt mal? Es gibt eine solche Vorschrift DOCH

Darüber hinaus hast du das Fass geöffnet und letztlich geht es um eine Lapalie.

Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV)
Abschnitt VI §26 (4)
"Der Gasdruck selbstgeladener Patronen, die aus der Waffe verschossen werden sollen, darf den in den Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition in der jeweils geltenden Fassung für entsprechende Patronen festgelegten höchstzulässigen Gasdruck nicht überschreiten.
 
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Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV)
Abschnitt VI §26 (4)
"Der Gasdruck selbstgeladener Patronen, die aus der Waffe verschossen werden sollen, darf den in den Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition in der jeweils geltenden Fassung für entsprechende Patronen festgelegten höchstzulässigen Gasdruck nicht überschreiten.
Merci
 
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Gelöschtes Mitglied 21155

Guest
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV)
Abschnitt VI §26 (4)
"Der Gasdruck selbstgeladener Patronen, die aus der Waffe verschossen werden sollen, darf den in den Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition in der jeweils geltenden Fassung für entsprechende Patronen festgelegten höchstzulässigen Gasdruck nicht überschreiten.

Danke für den Hinweis, damit kann man arbeiten.
Jetzt wird es noch richtig lehrreich hier(y)

Also bzgl Druck gibt es also eine Einschränkung.
Schade ist da aber nur, das auch in SprengV nicht wirklich für Klarheit gesorgt wird. Es gibt im CIP Blatt nicht nur einen Maximaldruck. Es gibt Pmax und PK. Der Unterschied hier sind 15%. Da hat der Gesetzgeber es leider versäumt Klarheit zu schaffen.

Im Zuge der Lektüre bin ich auch auf folgendes bei der CIP gestoßen:

Artikel 3 und folgende.
Jede Munition muss die Vorschriften der C.I.P. einhalten, mit Ausnahme der nachstehend
aufgeführten Munition: [XXI-7]
...
c. Munition, die in kleinen Mengen für einen persönlichen Gebrauch oder aus Gefälligkeit
für befreundete Benutzer geladen oder wiedergeladen wurde. Diese Munition trägt nicht
das Prüfzeichen der C.I.P. und ist nicht den Vorschriften der C.I.P. unterworfen.

Also konnten wir am Ostersonntag tatsächlich einigermaßen Klarheit in die ganze, lange und heiß diskutierte Geschichte bringen?

Zusammengefasst hat der deutsche Gesetzgeber den privaten Wiederlader dazu angehalten sich an den "Maximaldruck" der Maßtabelle zu halten ( wobei es leider versäumt wurde zwischen Pmax, PK oder PE zu differenzieren).
Des weiteren wurden weitere "Einschränkungen" bzw Gebote nicht erlassen. Prinzipiell ist also hier das eigene Patronenlager (welches auch von/bis genormt ist) der beschränkende Faktor.

Vielen Dank meine Herren, explizit @Löffelmann und @kuno. Die interessante Diskussion hat mir die eine oder andere Länge beim Sonnenbaden an diesem wunderbaren Tag im Rheinland verkürzt.

PS. Alle meine Ladungen sind ein gutes Stück unter Pmax. Ich mag keine schwergängigen Verschlüsse und jagdpraktisch ist der Unterschied von 100bar ohnehin nicht fühlbar. Ganz im Gegensatz zu einer verpassten Chance wenn es klemmt.

Grüße
 
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Rät Turban nicht genau davon ab bei seinen Präzipressen? Weil da lange nicht das Spiel vorhanden ist wie bei den Pressen aus USA bzw mit einem Gußkörper. Bei diesem Hebel geht am oberen Totpunkt die Kraft theoretisch gegen unendlich. Die muss dann irgendwo hin?

Grüße
dingolino
Hallo. Genau, Ch.Turban schreibts so in die Anleitung ( zumindest in die alten) und er klärt es auch so. Über oberen Totpunkt der Presse zu drücken tötet das Lager!!!!
Die Kraft kann aber nicht gegen unendlich gehen, denn Physik: Kraft x Kraftarm = Last x Lastarm. Wenn der Hülsenhalter gegen die Matritze stoßt, geht alle weitere Kraft gegen bzw. in die zwei oder drei Führungsarme und den Rest der Presse und die Matritze wird gestaucht. Schafft man händisch aber eh nicht, da eigene Kraft begrenzt ist. Man kann die Wirkungskraft ja ausrechnen.
Das Problem der zu lang bleibenden Hülsen ist alleine deren unterschiedliche Materialelastizität. Man muss über diese Grenze kalibrieren denn es gibt eine minimale Rückverformung. Gibt es keine Rückverforming der Hülse dann täten alle nach dem Schuss im Patronenlager klemmen bleiben. Mit Boden abnehmen vom HH wirkt man dem entgegen weil man die Hülse mehr einstaucht. Niemals die Matritze unten abkürzen. Es gab hier schon die tollsten Vorschläge dazu :/
 
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"zumindest in die alten"

Habe gerade eine gekauft, steht erwartungsgemäß immer noch in der Anleitung.
 
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Gelöschtes Mitglied 11388

Guest
Mir erschließt sich der Grund auch nicht warum ich auf den obersten Totpunkt fahren sollte.
Mach ich nie, ich kalibriere immer so das der Pressenhebel waagrecht steht. HH gegen Matrize ist gegeben. Ob waagrecht oder ganz oben, weiter geht sowieso nicht.
 
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Mir erschließt sich der Grund auch nicht warum ich auf den obersten Totpunkt fahren sollte.
Weil Du dann immer exakt gleiche Verhältnisse hast. Ich mache das mit meiner RCBS-Presse schon immer so und habe weit über 30.000 Patronen in dieser Konstellation geladen. Ich kann keine Ausfallerscheinungen am Pressenmaterial feststellen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 11388

Guest
Ich hab auch gleiche Verhältnisse wenn ich im 90grad Winkel mit dem HH gegen die Matrize fahre. Mehr wie anstehen geht nicht.
Ich hab noch keine zig tausende geladen. Vielleicht erst 2-3k. Bei mir ist an der alten Presse weder was kaputt gegangen noch habe ich Muni geladen die nicht schoss.
 
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Solche Gesetze gibts bei uns nicht.
Mir schreibt gsd niemand vor wie ich zu laden habe.
hallo. auf ein par meiner Gasdruckmessungen vom Beschussamt steht sinmäßig in rot und dick drauf: "Deine Patronen entsprechen nicht der Vorschrift!" Also gibt schon eine Vorschrift. Ob man sie beachtet, das steht jeden Wiederlader frei. Auch mit §27 Papier im Sack. Sankt Petersburg ist weit sagt der Russe, hergeben tu ich nix davon :sneaky:
 
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