Hund entlaufen, nach zwei Jahren gefunden.

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Hallo,
meine Familie hat ein kleines Problem. Wir hatten eine Jagdhündin (9 Monate), diese ist uns ausgebüchst und ist bei einer naheliegenden Autobahnabfahrt angefahren wurden (blieb soweit ich weis tzd unverletzt). Die/Der Frau/Mann haben die Polizei wohl gerufen und weil der Beamte wohl keine Lust hatte meinte er das sie das Tier (unseren Hund) einfach mitnehmen können. In der zwischenzeit hatte ich alle Hebel in bewegung gesetzt um den Hund zu finden und dabei sogar bei den Polizeiwachen in der Gegend angerufen. Die Beamten hatten kein Protokoll gefertigt und nix obwohl der Hund gechipt war. (Gestern) Erhielt mein Bekannter und Züchter einen Anruf aus Bayern (wir sind Brandenburger) und diese haben über die Chipnummer nach zwei Jahren herrausgefunden das der Hund von diesem Zwinger ist und wollten einfach IMPFUNGSNACHWEISE haben. Der Züchter hat reagiert und es an uns weitergeleitet jetzt wollen wir den Hund wiederhaben nur ich glaube kaum das die Familie dort den so einfach rausrücken wird.

Was kann auf uns da jetzt zukommen habt ihr eine Idee?
Ich bin erstmal heilfroh das mein Hund lebt!!! Tzd etwas Sauer das er bis nach Bayern geschleppt wurde ohne auch nur zu versuchen die Besitzer zu finden und jetzt einfach ganz selbstverstãndlich Papiere einfordert....

MfG Esmeron
 
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Sachen gibt´s:what:

Also rein rechtlich würde ich als Laie meinen, dass Du ohne Weiteres die Herausgabe des Hundes verlangen kannst.
Weiter könnte man sogar an Fundunterschlagung denken.

Ob die Herausgabe des damals 9 Monate, nun fast drei Jahre alten Hundes im Sinne und zum Wohl des Hundes ist, dürfte auf einem ganz anderen Blatt stehen. Das Du den Hund gerne wieder haben möchtest, ist absolut nachvollziehbar, ich würde aber angesichts der Umstände daran denken, so es dem Hund dort gut geht, mit den jetzigen "Haltern" eine Regelung im Sinne des Hundes zu finden, sprich, ihn gegen eine etsprechende Entschädigung zu überlassen.
 
A

anonym

Guest
Da Du durch die Suche dokumentiert hast , dass du den hund nicht als verloren gegeben hast ( Besitzaufgabe ) ist es weiterhin euer Hund egal was die jetzigen Futterspender meinen .
Sie müssen den Hund herausrücken ansonsten Anzeige wegen Fundunterschlagung , zumal sie den rechtmässigen Erwerb wohl schwerlich nachweisen können .
 
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Mich als Hundebesitzer wuerde es auch interessieren auf welchem Weg der Hund nach Bayern gekommen ist. Normalerweise kommen solche Fundtiere ja erstmal zum Tierarzt, dann in's Tierheim, dann evtl. zu einer Vermittlungsorganisation. Alle drei machen eigentlich routinemaessig eine Kontrolle ob ein Chip da ist und dann eine Tassoabfrage. Damit haette der Hund nach einer Woche wieder bei Dir sein sollen. Kannst nachvollziehen was da schief gelaufen ist oder war das so eine obskure rettet-Jagdhunde-aus-Jaegerhand-Aktion?

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Ja ich dachte auch das ich nicht richtig höre in dem Moment. Also dem Hund geht es gut ohne Frage, aber er soll zu uns zurück das ist nicht verhandelbar wir haben ein halbes Jahr nach dem Hund gesucht und ich war dann der letzte der gesagt hat okay jetzt ist sie wohl entgültig weg.

Naja falls die sowas wie Kosten für Futter oder so ersetzt haben wollen frage ich.
Ich meine ich habe den Hund (bzw. unsere Familie) ja nicht freiwillig weggegeben.

Naja die Unfallfahrer sind aus Bayern und haben den einfach mitgenommen ohne sich ansatzweise zu kümmern soweit ich das jetzt mitbekommen habe, laut E-Mail haben sue sich schon immer einen Hund gewünscht. (Alles schön und gut mit Hundeswunsch nur nicht meiner!!!)
 
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Hinfahren, Herausgabe fordern. Bei nichtbefolgen Polizei rufen, mit Kaufvertrag rechtmäßigen Kauf und somit Eigentum nachweisen und Durch die Beamten erneut Herausgabe vordern. Ggf. gleich mit der Polizei anrücken.
Kannst dich ja mal bei euch auf der Wache Schlau machen, wie die in so einem Fall vorgehen.
Ich Kurze suche hat ne Verjährungsfrist für rausgabe von Eigentum nach z.B. Diebstahl von 30 Jahren ergeben. Ich denke du hast gute Chancen den Hund gleich mitnehmen zu können.

Waidmannsheil Lucas
 
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Naja die Unfallfahrer sind aus Bayern und haben den einfach mitgenommen ohne sich ansatzweise zu kümmern soweit ich das jetzt mitbekommen habe, laut E-Mail haben sue sich schon immer einen Hund gewünscht. (Alles schön und gut mit Hundeswunsch nur nicht meiner!!!)
Boah und in der ganzen Zeit waren die nicht beim Tierarzt der den Chip ausgelesen hat und nachgefragt? Fahren ein Tier an, machen sich damit vom Acker und wollen dann noch die Papiere? Fuer mich ist das Diebstahl. Hast ne Rechtsschutzversicherung? Nimm Dir nen Anwalt und mach denen die Hoelle so richtig warm. Da hoerts dann auf und in solchen Haenden kann ein Hund nicht gut aufgehoben sein ...


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Hmm okay, die kommen Pfingsten zum Züchter für ein Treffen mal sehen was dabei raus kommt.

Erstmal die Kirche im Dorf lassen und freundlich bleiben. Bringt ja jetzt auch nix mehr Ausfählig zu werden und dann den Hund einfordern! :)
 
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Wer redet von ausfällig werden? Ich stände da morgen vor der mit der Polizei vor der Tür und würde mit meinem Hund wieder nach Hause fahren.
Bis Pfingsten würde ich da nicht warten.

Waidmannsheil Lucas
 
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Nein ausfaellig werden muss man deswegen nicht aber man kann durchaus auf die Unrechtmaessigkeit des Handelns hinweisen und dabei kann ein - guter !!! - Anwalt ggf. die besten Argumente liefern. Ich haette auch gerne nen schicken neuen Pickup und nehm mir trotzdem nicht den naechsten mit der offen an der Tanke rumsteht ....

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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Waidmanns Gruß, @Esmeron.
Lange Zeit ist vergangen... mit dem Hund wirst Du nicht mehr klar kommen.
Jedenfalls nicht im ursprünglichen Sinn, wie Du es eigentlich vor Jahren geplant hattest..

- den Hund nicht mehr zurücknehmen, Du wirst ihm vermutlich nichts Gutes tun damit.
Der hat sich ans neue Zuhause gewöhnt.
Hmm okay, die kommen Pfingsten zum Züchter für ein Treffen mal sehen was dabei raus kommt.

Erstmal die Kirche im Dorf lassen und freundlich bleiben. Bringt ja jetzt auch nix mehr Ausfählig zu werden und dann den Hund einfordern! :)
:thumbup:

- Rechtsanwalt konsultieren (schon aus Prinzip, wegen Unterschlagung des Hundes nach dem Unfall)
- rechtliche Situation für Dich im Vorfeld abklären, damit Du gleich etwas in der Hand hast
- Schadenersatzforderung Deinerseits stellen, sollte legitim sein
- Kosten für den Welpen, für Impfungen, insbesondere sämtliche Kosten (pro gefahrenen Kilomter den amtlich anerkannten Km-Satz) für die wochenlange Suchaktion, die Du hattest, einfordern

Viel Erfolg
 
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Das mit dem Ausfählig werden ist eher an mich selbst gerichtet ich habe als ich das erfahren habe mit den Hund erstmal 2H bis aufs schlimmste Geflucht und Geschimpft. :)

Nagut ich warte jetzt erstmal ab und halte Rücksprache mit denen (Kann das Forum ja gerne Mitteilen wie es ausgeht). Der Hund ist durch eine sehr große Firma bezahlt und Versichert worden und bei bedarf stellen die auch die Anwälte (Alles Jäger ;) )

Nagut WeiHei und habt vielen Dank! :)
 
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Ach ja und weil ich grad so schoen in meiner heiligen Rage bin :rolleyes: ich wurde mir das auch noch ueberlegen eine eidesstattliche Erklaerung aufnehmen zu lassen dass der Herr Polizist wirklich gesagt hat dass die den Hund wirklich mitnehmen duerfen ... Und dann hatte noch jemand meinem Bluthundanwalt am Bobbo haengen ... Aber klaro abgesehen davon muss auch ueberlegt werden was fuer den Hund am besten ist. Selbst wenn's kein Superduper Jagdhund mehr wird kann sie aber vielleicht doch noch mehr Spass bei Dir im Revier haben als in Muenchen im englischen Garten ein Leben lang an der Leine ... Oder auch anders rum ... bequem auf'm Sofa im warmen anstatt im kalten Wald ... Aber das musst selber rausfinden ...

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