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Yumitori
Guest
Zum Gruße,Der Gesetzgeber könnte durchaus auch andere Wege gehen.
In BaWü wurde mit der Einführung des JWMG der Abschuss wildernder Hunde in der PRAXIS so gut wie unmöglich gemacht. (§ 49 JWMG)
Gleichzeitig gibt es aber keine gesetzliche Leinenpflicht für Hunde, weder örtlich bedingt, also im Wald, noch zeitlich an die Brut- und Setzzeiten geknüpft.
Allein durch die Möglichkeit einer Anzeige könnte man den ein oder anderen abschrecken, dabei käme weder Wild noch Hund zu Schaden.
Aktuelle? Gesetzeslage: https://totehunde.de/leinenpflicht-in-deutschland/
"... den ein oder anderen abschrecken..." kann ja nur meinen, den ein oder anderen Hundebesitzer abzuschrecken, nicht ordentlich auf seinen Vierbeiner aufzupassen.
Als ich noch einen Jugendjagdschein hatte, wilderten im Revier die beiden Doggen eines Gutshof-Pächters. Mein Vater sprach ihn auf die Sach- und Rechtslage (in meinen Augen viel zu freundlich) an und bekam w o r t w ö r t l i c h zu hören:
"Ich füttere die nicht, ich will die los sein, knallen sie die doch gleich ab ...." Solche Typen kann man mit gar nichts abschrecken, allenfalls mit einem Schuss in den Hintern, der aber verboten ist.
Oder die Besitzerin des Magyar Vizsla im Nachbarrevier die felsenfest behauptete, ihr Hund wildere nicht, weil er das ja nicht gelernt habe..... - bis der dortige Pächter sie mit Zeugen erwischte, wie sie den armen Hund von einem gerade gerissenen Junghasen weg zog.
Nochmal, ich rate ab, heutzutage einen Hund zu schießen, weil der Ärger zu groß ist - es bleibt aber doch das einzige Mittel, das wirklich wirksam ist - denn der Hund, der einmal gewildert hat, vergisst nicht. Und was ist es für ein Hundeleben, die ganze Zeit an Leine und Maulkorb zu riechen... .