Hund erschossen: Polizei sieht Jäger im Recht

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Vor 40- 50 Jahren wäre das noch als Selbstverständlich von der Bevölkerung hingenommen worden.

Heutzutage sind die meisten Leute ohne Bezug zur Natur ganz anderer Meinung- auch bei Hunden, die sogar Menschen getötet haben (Beispiel Kampfhund Cico)

Das stimmt "leider", selbst wenn man rechtens handelt, kann man Probleme zuhauf bekommen.
Ich würde nie einen Hund erschiessen (Ausnahme Notwehr, Notstand), da bei unklarer Sachlage man im Zweifelsfall dann immer den Kürzeren zieht, ein Richter Reh gegen Hund aufrechnet, usw usw...

Ich würde der dame eine Rechnung stellen, wenn sie nicht mitmacht Anzeige, im Wiederholungsfall Maulkorbzwang. alles sch..., aber in dem Land in dem wir gut und gerne leben gilt ja immer mehr die Umkehr der Beweislast. In Bawü darf man Hunde nicht erschiessen bzw dafür braucht es eine amtliche Genehmigung
 
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Gelöschtes Mitglied 21941

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Wäre verboten. Hunde dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Ortspolizeibehörde erschossen werden (§49 Abs.1)
Ernsthafte Frage:
Könnte man da nicht "Notrecht" geltend machen und auf ein Tierschutzgesetz verweisen (habt ihr sowas in DE)?
 
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Sind Hund und Besitzer bekannt, dann ist es immer besser, die Sache mit Anschreiben, Einschreiben und kostenpflichtiger anwaltlicher Unterlassungserklärung durchzufechten. Habe ich schon erfolgreich gemacht, und bei 500 Euro Anwaltskosten wird auch der renitenteste Hundehalter einsichtig.

Außer natürlich, der Hund ist ganz konkret in ein Tier verbissen und man hat keine andere Eingriffsmöglichkeit als zu schießen.

Aber was macht man, wenn das Revier ständig von unbekannten Kötern beunruhigt wird, die man zwar regelmäßig auf der Wildkamera hat, aber nur ab und zu selber in der Jagd antrifft ? Wo kein Halter um Abhilfe angegangen werden kann, weil nicht bekannt ?
 
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....Aber was macht man, wenn das Revier ständig von unbekannten Kötern beunruhigt wird, die man zwar regelmäßig auf der Wildkamera hat, aber nur ab und zu selber in der Jagd antrifft ? Wo kein Halter um Abhilfe angegangen werden kann, weil nicht bekannt ?

Wie bereits gesagt, Hundefalle (Lebendfalle) mit Pansenschleppe und dann, wenn der Besitzer nicht ausfindig zu machen ist, ab mit dem Hund in das weitmöglich erreichbarste, entfernteste Tierheim !!

Wenn Besitzer bekannt, im Beisein der Polizei den Hund bei der Polizei abholen lassen mit entsprechender Ermahnung.
 
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Gelöschtes Mitglied 21941

Guest
Wo kein Halter um Abhilfe angegangen werden kann, weil nicht bekannt ?
Anzeige gegen unbekannt bei der Polizei damit es behördlich vorgemerkt ist. Die Bilder der Wildkamera dürften dann für die Polizei auch interessant sein.

Ich denke der Aufwand ist dann relativ gering und du hast dann alles getan was du realistischerweise tun konntest.
 
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Gelöschtes Mitglied 16162

Guest
Wenn man einen erfolgreich wildernden Hund im Revier hat, wird die Jagd nicht einfacher. Der Hund wird immer wieder jagen und ich vermute, dass dies auch in diesem Fall bestimmt nicht das erste Mal war.
Ich denke mal, dass der Hund als wildernd bekannt war.
Ich würde keinen Hund schießen den ich zum ersten Mal im Revier beim Wildern sehen würde.
Zuerst mit den Besitzern, soweit bekannt, reden und diese auffordern mehr Kontrolle über den Hund auszuüben. Wenn das nicht funktioniert wüsste ich jetzt nicht, ob ich schießen würde, obwohl ich lt. Gesetz und Papier dürfte.
Versetzt man sich in die Situation des Jägers, der beim Ansitz einen Hund ein Reh reißen sieht, kann ich mir sehr gut vorstellen dass die Halsschlagader schwillt und der Finger juckt.
 
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Sollte die Sache vor Gericht gehen, könnte es je nach Ansicht des Richters auch anders laufen.
Ich kenne ein Beispiel, vor vielen Jahren hir in Hessen, da wurde der Wert des Hundes gegen den eines Rehes gegengerechnet und der JAB wurde verdonnert.

Das fehlt uns noch,... das Brecheisen des Einbrechers ist mehr wert, als das Fenster, das er damit aufgebrochen hat.....

Ich finde, auch Richter sollten in regelmäßigen Abständen auf Zurechnungsfähigkeit überprüft werden,...

Gruß

HWL
 
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Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Wenn man einen erfolgreich wildernden Hund im Revier hat, wird die Jagd nicht einfacher. Der Hund wird immer wieder jagen und ich vermute, dass dies auch in diesem Fall bestimmt nicht das erste Mal war.
Ich denke mal, dass der Hund als wildernd bekannt war.
Ich würde keinen Hund schießen den ich zum ersten Mal im Revier beim Wildern sehen würde.
Zuerst mit den Besitzern, soweit bekannt, reden und diese auffordern mehr Kontrolle über den Hund auszuüben. Wenn das nicht funktioniert wüsste ich jetzt nicht, ob ich schießen würde, obwohl ich lt. Gesetz und Papier dürfte.
Versetzt man sich in die Situation des Jägers, der beim Ansitz einen Hund ein Reh reißen sieht, kann ich mir sehr gut vorstellen dass die Halsschlagader schwillt und der Finger juckt.



Wir hatte vor Jahren im alten und im aktuellen Revier insgesamt 3 nachgewiesene Fälle von wildernden Hunden.



Auffällig wurden ein Bernersennenhund, eine Schäferhund-Collymischung und ein Bordercolly.

Letzterer war nur zweimal aufällig und es gab keine Probleme mehr, warum auch immer. ZWeiterer war ein echter "Killer" ließ JP einmal nicht vom Sitz als dieser REh an LEiter des Hochsitzes aufgehängt hatte... Wurde auf Wildereiausflug von PAssanten auf LAndstraße mit Auto überfahren.

Ersteren erwischte ich sowie der Jagdaufseher des NAchbarreviers zweimal bei aktiver JAgd. Verständigung des Eigentümers durch das Ordnungsamt sorgte für Abhilfe.

Jedenfalls immer eine Scheißsituation für alle Beteiligten.
 
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