Hund in Notwehr ertränkt...

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Und der Hund ließ selbst im Wasser zum Luft holen nicht von ihm ab? Leider steht nicht dabei was für eine Rasse das war.

Mir tut der Hund trotzdem Leid.
 
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Weil der Hund nix dafür kann und vermutlich ohne Erziehung war. Es sind immer die Hundeführer die das verschulden. Sehe ich bei uns auch, es wird ein Hund angeschafft und er wird gehalten wie ein Spielzeug, ohne Erziehung und dann wundert man sich wenn der Hund nicht sich so verhält wie er soll.
 
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Absolut richtig. Der DD Rüde meiner Tante hatte einen Gehirntumor und ging auf einmal auf seine Besitzer los, musste dann leider eingeschläfert werden.
 
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Alles nicht gut!
Allerdings ist das keine Notwehr. Wir sollten uns nicht von den Ökonazis ("Tiermord", "Vogelmord") zur nazihaften Gleichsetzung von Mensch und Tier in der täglichen Umgangssprache verleiten lassen. Wenn sich meine grauen Zellen noch so recht erinnern, ist das ein Fall "abwehrender Sachnotstand" - aber keinesfalls Notwehr. Juristen mögen das korrigieren, wenn ich fehle.
 
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Ich kenne mehrere Fälle wo Hunde aus Gesundheitliche Gründen (meist Hirntumor) austickten.
Es muss nicht immer ein Halter/Führer/Erziehungsproblem sein.
In einem ähnlich gelagerten Fall hat ein Bekannter einen DSH der den Besitzer fast totgebissen hat, erschießen können und ihm damit das Leben gerettet. Der Gerettete lag lange Zeit im KKH.

Gott sei Dank sind solche Fälle eine Seltenheit!

Was ich aber schon seit langem fordere ist die Abschaffung des "Schutzhundesports". Ich hab das früher selbst lange genug betrieben um sagen zu können dass das angebliche "nur auf den Schutzarm" heiß machen der Hunde nur die eine Seite der Medaillie ist.
Es gibt viele Spaß machende und Teambildende Arten sportlich mit Hunden zu arbeiten ohne Aggressionspotential in Richtung Mensch zu lenken. (z.b. Agility, Obendience, THS, Dog Frisbee etc)
 
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Allerdings ist das keine Notwehr. Wir sollten uns nicht von den Ökonazis ("Tiermord", "Vogelmord") zur nazihaften Gleichsetzung von Mensch und Tier in der täglichen Umgangssprache verleiten lassen. Wenn sich meine grauen Zellen noch so recht erinnern, ist das ein Fall "abwehrender Sachnotstand" - aber keinesfalls Notwehr. Juristen mögen das korrigieren, wenn ich fehle.
Rechtfertigender Notstand , § 34 StGB. Notwehr (§32 StGB) ist nur gegen Menschen möglich, weil es dabei um die Abwehr eines rechtswidrigen Angriffes geht. Rechtswidrig handeln können nur Menschen. Wenn sich also der Besitzer in den Arm verbissen hätte und ertränkt worden wäre, dann: Notwehr:)
 
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Allerdings ist das keine Notwehr. Wir sollten uns nicht von den Ökonazis ("Tiermord", "Vogelmord") zur nazihaften Gleichsetzung von Mensch und Tier in der täglichen Umgangssprache verleiten lassen. Wenn sich meine grauen Zellen noch so recht erinnern, ist das ein Fall "abwehrender Sachnotstand" - aber keinesfalls Notwehr. Juristen mögen das korrigieren, wenn ich fehle.

Hallo,

vor allem sollten wir den Begriff „Nazi“ nicht durch solche Vergleiche derart verharmlosen.

Grüße
 
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Um dir, Heidewitzka, die Argumentation etwas näher zu bringen:
Wer den Begriff "Mord", "Totschlag" oder "Notwehr" im Zusammenhang mit dem Töten von Tieren verwendet, der benutzt Begriffe unserer Rechtsordnung im Zusammenhang mit Tieren. Da diese Begriffe aber per Gesetz dem Menschen vorbehalten sind, setzt er rechtlich Mensch und Tier auf eine Stufe.
Das gab es schon einmal in der Ideologie des Nationalsozalismus. Meine Argumentation verharmlost also nicht den Nazi, sondern warnt vor der verharmlosung heutiger, nazinaher Ideologien.
 
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Hei,

Aber es erfolgt doch ein Angriff auf einen Menschen durch das "Werkzeug Hund".
Somit hat das Opfer in Notwehr gehandelt indem er das Werkzeug ausgeschaltet hat. (Was anderes wäre es vielleicht bei einem herrenlosen Hund? )
Oder sehe ich das falsch?
Notstand wäre für mich, wenn sich der Hund in eine Sache/Gegenstand verbeißt.

Grüße

Tom
 

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