Meine Güte, geh zum Anwalt und lass dich beraten und verzichte auf die Frage im Forum, denn hier wirst du von vielen lediglich rechtspolitischen Unsinn nach dem Motto "Das darf doch nicht sein....Die richten es sich wieder... Das ist doch nicht gerecht" hören.
Wenn ich mal mein Bisschen beitragen darf als Anwalt, Hundführer und Tierarztsohn....in Ö würdest du meiner Ansicht nach gar nichts bekommen. Die Haftung des Hundeführers besteht nur dann, wenn er sein Tier nicht ordnungsgemäß verwahrt. Es ist dabei immer auf die individuelle Gefährlichkeit des Tiers abzustellen. Habe ich einen Köter an der Leine, der extrem aggressiv auf Artgenossen reagiert, darf ich mich nicht zu anderen gesellen. Habe ich einen "normalen" Hund an der Leine, der sich grundsätzlich mit Artgenossen verträgt, dann mache ich nichts falsch, wenn ich mich mit jemandem unterhalte, der auch einen Hund an der Leine hat, vor allem dann, wenn der andere mit seinem Hund bei mir stehen bleibt oder zu mir kommt.
Wenn sich zwei Hunde beim Spielen verletzen, dann ist das Pech und kein Fall für die Haftpflicht.
Im gegenständlichen Fall hat offenbar keiner der Hundeführer den Ball als Problem empfunden, sonst währt ihr wohl kaum beiainder stehengeblieben. Eine unsachgemäße Verwahrung der Hunde kann ich bei keinem von euch erkennen.
Der Haftpflichtversicherer ist auch nicht der Böse, der einem nichts gönnt sondern der hat nur dann zu zahlen, wenn der Versicherte einen Fehler gemacht hat, nämlich das Tier nicht ordnungsgemäß verwahrt hat.
Und als Tierarztsohn...die Rechnung ist überzogen, Narkose hin oder her.
BGS