Hund wurde gebissen Haftpflicht gibt uns Teilschuld

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Besorg dir einen Vollzugang bei BeckOnline/juris und lies selbst nach.
Lies mal nach, was Gefährdungshaftung bedeutet (§ 833 Satz 1 BGB)
Ja, ändert trotzdem nichts daran, dass auch allgemeine Rechtsgrundsätze auf den § 833 einwirken und deine pauschale Aussage so falsch ist. Die ursprüngliche Gefährdungsverursachung bei der Beteiligung von mehreren Tieren spiel eben auch eine Rolle - da scheitert es im Einzelfall eben nur an der Beweisbarkeit.

Im Vorliegenden Fall ist da, wie ich bereits schrieb, aber nichts (mehr) zu machen.
 
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Stelle ich auch immer mehr fest ... aber den Hund so zu halten und behandeln wie mein Onkel vor 35 Jahren ist nicht meine Art und wird es auch nie werden ....
 
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17 Sep 2017
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Das Eine schließt das Andere nicht aus.
Mein Hund, wie auch andere Hunde und Tiere allgemein sind für mich persönlich keine "Sachen". Rechtlich wird es im entsprechenden Fall zwar (immer noch) so behandelt, aber für mich ist mein Hund eben auch absolutes Familienmitglied, welches nahezu immer dabei ist. Auch Urlaube werden entsprechend geplant und so gehen wir auch da immer zusammen mit Hund hin und wählen die Urlaubsziele entsprechend aus...
 
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14 Apr 2018
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Wenn du jetzt den § 833 BGB lesen würdest, dann könnte es sein, dass du es vielleicht verstehst.
Alleine aus der Tatsache, dass jemand einen Hund hält (Hundehalter) ergibt sich, dass er für alle Schäden die sein Hund verursacht, haftet. Jetzt sind hier zwei Hundehalter involviert - jeder haftet. Also 50/50
Mir ist schon klar dass die Versicherung sich auf gewisse Gesetzesformulierungen beruft. Das heißt aber nicht, dass ich damit grundsätzlich einverstanden sein muss. Es heißt wahrscheinlich auch nicht, dass es nicht andere konkurrierende Gesetze gibt die man ins Feld führen könnte, sonst bräuchte man keine Anwälte.
 
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31 Aug 2009
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Mein Hund, wie auch andere Hunde und Tiere allgemein sind für mich persönlich keine "Sachen". Rechtlich wird es im entsprechenden Fall zwar (immer noch) so behandelt, aber für mich ist mein Hund eben auch absolutes Familienmitglied, welches nahezu immer dabei ist. Auch Urlaube werden entsprechend geplant und so gehen wir auch da immer zusammen mit Hund hin und wählen die Urlaubsziele entsprechend aus...
Rechtlich bleibt es aber trotzdem die Sache Hund.
 
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Meine Güte, geh zum Anwalt und lass dich beraten und verzichte auf die Frage im Forum, denn hier wirst du von vielen lediglich rechtspolitischen Unsinn nach dem Motto "Das darf doch nicht sein....Die richten es sich wieder... Das ist doch nicht gerecht" hören.

Wenn ich mal mein Bisschen beitragen darf als Anwalt, Hundführer und Tierarztsohn....in Ö würdest du meiner Ansicht nach gar nichts bekommen. Die Haftung des Hundeführers besteht nur dann, wenn er sein Tier nicht ordnungsgemäß verwahrt. Es ist dabei immer auf die individuelle Gefährlichkeit des Tiers abzustellen. Habe ich einen Köter an der Leine, der extrem aggressiv auf Artgenossen reagiert, darf ich mich nicht zu anderen gesellen. Habe ich einen "normalen" Hund an der Leine, der sich grundsätzlich mit Artgenossen verträgt, dann mache ich nichts falsch, wenn ich mich mit jemandem unterhalte, der auch einen Hund an der Leine hat, vor allem dann, wenn der andere mit seinem Hund bei mir stehen bleibt oder zu mir kommt.

Wenn sich zwei Hunde beim Spielen verletzen, dann ist das Pech und kein Fall für die Haftpflicht.

Im gegenständlichen Fall hat offenbar keiner der Hundeführer den Ball als Problem empfunden, sonst währt ihr wohl kaum beiainder stehengeblieben. Eine unsachgemäße Verwahrung der Hunde kann ich bei keinem von euch erkennen.

Der Haftpflichtversicherer ist auch nicht der Böse, der einem nichts gönnt sondern der hat nur dann zu zahlen, wenn der Versicherte einen Fehler gemacht hat, nämlich das Tier nicht ordnungsgemäß verwahrt hat.

Und als Tierarztsohn...die Rechnung ist überzogen, Narkose hin oder her.

BGS
 

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