Hunde erschossen

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Das ,,wildern" aufzeichnen, mit'm guten Handy geht das, Anzeige erstatten.
MfG.

Habe ich heuer im Frühjahr gemacht - im August rief mich die Polizei an, niemanden ermittelt zu haben. Trotz genauer Personenbeschreibung des „Frauchen“ - weil ich diese sogar mal auf ihren Köter angesprochen habe!
Vermutlich in 90% schade um die Zeit....

Aber Glück in meinem Fall:
Der Polizist der meine Anzeige aufgenommen hat, hatte vor drei Wochen ein Frauchen auf der Matte, weil sie ihren Hund nicht mehr findet. Hund ist weg (ich bin wirklich unschuldig) und die Anzeige läuft jetzt wieder...😂
 
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Am meisten irritiert mich, dass die Polizei Ermittlungen aufgenommen hat, gegen jemand der gem. dem Gesetz und seinem Auftrag gehandelt hat:unsure:

Wieso hat er dann die Hunde in ein Gebüsch geworfen? Auch die wohl abgegebene Erklärung (Reh gerissen und nun bei der Verfolgung eines zweiten) könnte man zumindest insoweit verifizieren, als dass der Riss sich nachweisen lassen müsse. Auch würde ich mir als StA/Polizei die Anschüsse zeigen lassen, um die Plausibilität zu prüfen. Letztlich muss die Ausnahmesituation, in der der Pächter die Hunde erschießen durfte, feststehen. Auch hätte der Terrier allein wohl keine Chance im Wald ein Reh zu reißen. Warum dann beide Hunde erschießen. Muss zudem ein Topschütze sein, der zwei Hunde auf der Hatz hinter einem Reh erwischt.
 
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Ich denke Sinn eines solchen Fadens sollte es nicht nur sein, den "Fall" zu zerpflücken sondern vielleicht kann man auch etwas mitnehmen "für den Fall"
Vor 20 Jahren haben wir mal eine Handzettelaktion gemacht. In 6 Wochen haben wir 80 Hundehalter erreicht. An die Handzettel haben wir in einen kleinen Säckchen das Hundeleckerli und so einen Dreier GIOTTO hingetackert. Kosten minimal für die ganze Sache.
Hier der Text:

Liebe Hundefreunde,

freilaufende Hunde im Revier führen nicht selten zu Konflikten zwischen Jägern und Hundehaltern. Oft stehen uneinsichtigen Hundehaltern auch Jägern gegenüber, die angesichts eines freilaufenden Hundes unbeherrscht reagieren. Kein Hundehalter gibt zu, dass sein Hund wildert, doch gerade in letzter Zeit ist es um ......... immer wieder zu Zwischenfällen gekommen.

So wurde z. B. im letzten Jahr bei ........ ein Hase von einem Windhund zerrissen. Beim Modellflugplatz ....... kam durch Hunde ein Reh zu Tode und an derselben Stelle wurde ein Dobermann vor wenigen Wochen beim Hetzen eines Hasen beobachtet und das in einer Zeit, wo unsere Wildtiere entweder trächtig sind oder Junge haben. Der jüngste Vorfall war ein Rehbock, der von Hunden in das Schaufenster der Fa. Auto-.......... gehetzt wurde

Tagtäglich spielen sich solche Szenen in unseren Revieren ab und das Hetzen eines Hasen wird meist von den Hundehaltern verniedlicht. Dabei ist es überhaupt nicht maßgebend, ob der Hund den Hasen erwischt oder nicht. Unsere Wildtiere sind einem unvorstellbaren Stress ausgesetzt. Wenn dem Wild Gefahr droht, ist der Jäger nicht etwa nur berechtigt, dagegen auch gegebenenfalls mit der Schusswaffe einzuschreiten, sondern sogar gesetzlich verpflichtet, das Wild zu schützen.

Zu dieses schwerwiegenden Störungen unserer Wildtiere kommen noch Hundehalter, die gerade im Winter querfeldein wandern und das Wild in den letzten verbliebenen Deckungen stören, selbst wenn der Hund an der Leine geführt wird. Zur Brutzeit kommt es immer wieder vor, dass uneinsichtige Hundehalter die Nistplätze stören, so z. B. das .....ufer. Sehr häufig treffen wir Jäger bei einem klärenden Gespräch auf einsichtige Hundefreunde, die sich einfach aus Unkenntnis so verhalten haben.

Wir Jäger führen selbst Hunde und wissen wie wichtig der tägliche Auslauf ist. Doch wenn der Hund auf den Feldwegen vor- oder hinter dem Auto herläuft ist das Zusammentreffen mit einem Hasen, der sich dort trocknet schon vorprogrammiert. Es stört bestimmt nicht, wenn der Hund auf einen Weg frei läuft und zuverlässig gehorcht., doch wie oft ist dies der Fall?

Umso mehr freuen wir uns über Hundeführer, die ihre Hunde entweder an der Leine führen oder wenn der Vierbeiner entsprechend gehorsam ist. Aus diesem Grund haben sich die .... Jäger mal etwas anderes ausgedacht. Wir wollen einfach mal für Ihr umsichtiges Verhalten in Wald und Flur
D a n k e
sagen.

Damit Ihr Vierbeiner auch etwas davon hat, haben wir einen Leckerbissen einpackt, der unseren Hunde eigentlich immer ganz gut schmeckt: Es ist ein Stück Hirschfleisch mit Knorpel und Knochen, in der Sonne getrocknet und dann leicht geräuchert, natürlich ohne Gewürze!

Herrchen/Frauchen soll natürlich auch nicht zusehen!

Die .......... Jäger

Das haben wir nur an die vergeben welche sich zweifelsfrei richtig verhielten, so die halbscharigen haben nix bekommen. Das hat sich rumgesprochen wie ein Lauffeuer und das nächste Mal waren auch die am Bandl. Nun ist unsere Stadt auch nur ein Dorf wo man fast jeden kennt. An den Ballungszentren spielt man in der Sache natürlich in einer anderen Liga.
 
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Wieso hat er dann die Hunde in ein Gebüsch geworfen? Auch die wohl abgegebene Erklärung (Reh gerissen und nun bei der Verfolgung eines zweiten) könnte man zumindest insoweit verifizieren, als dass der Riss sich nachweisen lassen müsse. Auch würde ich mir als StA/Polizei die Anschüsse zeigen lassen, um die Plausibilität zu prüfen. Letztlich muss die Ausnahmesituation, in der der Pächter die Hunde erschießen durfte, feststehen. Auch hätte der Terrier allein wohl keine Chance im Wald ein Reh zu reißen. Warum dann beide Hunde erschießen. Muss zudem ein Topschütze sein, der zwei Hunde auf der Hatz hinter einem Reh erwischt.
Mal kurz zur Klarstellung.
Den Initialfehler hat die Hundemutti gemacht. Immer und immer wieder.
Es dürfte als Allgemeinwissen vorausgesetzt werden, dass Hunde Wildtiere jagen, töten und fressen, wenn sie die Chance dazu haben.
Dazu ist die Information über die jeweils gültige Hundeverordnung eine Hol- und keine Bringschuld.
Mich würden daher eher polizeiliche oder ordnungstechnische Maßnahmen gegen die Halterin interessieren.
Also noch eine Owi obendrauf.
Und ja. Das kann sich gern rumsprechen unter den angeblich so naturliebenden Tutnixhaltern.
 
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Mal kurz zur Klarstellung.
Den Initialfehler hat die Hundemutti gemacht. Immer und immer wieder.
Es dürfte als Allgemeinwissen vorausgesetzt werden, dass Hunde Wildtiere jagen, töten und fressen, wenn sie die Chance dazu haben.
Dazu ist die Information über die jeweils gültige Hundeverordnung eine Hol- und keine Bringschuld.
Mich würden daher eher polizeiliche oder ordnungstechnische Maßnahmen gegen die Halterin interessieren.
Also noch eine Owi obendrauf.
Und ja. Das kann sich gern rumsprechen unter den angeblich so naturliebenden Tutnixhaltern.

Die Jagdausübung deckt nur im Ausnahmefall das Töten eines freilaufenden Hundes und den Schusswaffengebrauch. Der Ausnahmefall muss feststehen, ansonsten fallen mir da zumindest zwei Straftaten (nicht OWis) ein (§ 17 Tierschutzgesetz und unerlaubtes Schießen mit einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe), wegen denen dem Jäger ein Ermittlungsverfahren droht. Das dann auch noch im Zusammenhang mit dem Schusswaffengeberauch. Sollte man sich sehr gut überlegen, bevor man den Finger krumm macht.
 
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Die Jagdausübung deckt nur im Ausnahmefall das Töten eines freilaufenden Hundes und den Schusswaffengebrauch. Der Ausnahmefall muss feststehen, ansonsten fallen mir da zumindest zwei Straftaten (nicht OWis) ein (§ 17 Tierschutzgesetz und unerlaubtes Schießen mit einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe), wegen denen dem Jäger ein Ermittlungsverfahren droht. Das dann auch noch im Zusammenhang mit dem Schusswaffengeberauch. Sollte man sich sehr gut überlegen, bevor man den Finger krumm macht.
Was du hier Geschrieben hast, bedeutet für mich: dass du gar nichts machen würdest, was meinst du denn wie viel Zeit dir bleibt einen Entschluss zu fassen, etwas zu tun.
Nichts machen ist auch keine Lösung.
 
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Was du hier Geschrieben hast, bedeutet für mich: dass du gar nichts machen würdest, was meinst du denn wie viel Zeit dir bleibt einen Entschluss zu fassen, etwas zu tun.
Nichts machen ist auch keine Lösung.

Doch, wenn möglich mit Handy dokumentieren und Polizei rufen. Bei uns hat im Mai ein freilaufender Husky im Revier neben dem Ort ein Kitz gerissen. Hat angeblich 5000 Eur gekostet. Das hat sich sehr schnell herumgesprochen. Da wo ich jage gibt es fast keine Freizritsuchenden. Zudem dürfte ich als Begehungsscheininhaber rechtlich sowieso keinen wildernden Hund schießen.
 

z/7

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Was du hier Geschrieben hast, bedeutet für mich: dass du gar nichts machen würdest, was meinst du denn wie viel Zeit dir bleibt einen Entschluss zu fassen, etwas zu tun.
Nichts machen ist auch keine Lösung.
Darum sollte man sich ja auch vorher Gedanken machen, wie man sich in welcher Situation verhält. Für einen guten Hundeführer übrigens ein sine qua non. Sichert den Respekt des Vierläufers. Zweibeiner ticken ähnlich.
 

z/7

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Das haben wir nur an die vergeben welche sich zweifelsfrei richtig verhielten, so die halbscharigen haben nix bekommen. Das hat sich rumgesprochen wie ein Lauffeuer und das nächste Mal waren auch die am Bandl. Nun ist unsere Stadt auch nur ein Dorf wo man fast jeden kennt. An den Ballungszentren spielt man in der Sache natürlich in einer anderen Liga.
Vorbild macht eine Menge aus, das merk ich immer wieder. Ein paar HF, die Wert auf Erziehung und Gehorsam legen, und schon ist der Ehrgeiz der anderen geweckt. Da muß man gar nicht viel sagen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 8583

Guest
Ich bin es der Massen leid, dass unsozialisiertes Pack mit einem Haufen Kötern in der Feldmark rumrennt und alles durchgestöbert wird.
Ja, das wird immer schlimmer. Auch andere Hunde werden von den importierten Kindersatzen dieser Hundemamis attackiert. Ist mir und meinen Kindern beim Gassigehen mit den angeleinten Hunden mehrmals passiert. Trennt man dann die verbissenen Hunde, dann kreischen sie "schlagen Sie meinen Hund nicht!" Beim Einsatz des übrigens schonenden und wirksamen Pfeffersprays, dessen Mitführen ich jedem Hundehalter empfehle, wird mit Anzeige wegen "Sachbeschädigung" gedroht, haha!

Aber schießen würde ich in einer wie der o.a. Situation nicht. Obwohl der pädagogische Nutzen natürlich groß ist.
 
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Die Jagdausübung deckt nur im Ausnahmefall das Töten eines freilaufenden Hundes und den Schusswaffengebrauch. Der Ausnahmefall muss feststehen, ansonsten fallen mir da zumindest zwei Straftaten (nicht OWis) ein (§ 17 Tierschutzgesetz und unerlaubtes Schießen mit einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe), wegen denen dem Jäger ein Ermittlungsverfahren droht. Das dann auch noch im Zusammenhang mit dem Schusswaffengeberauch. Sollte man sich sehr gut überlegen, bevor man den Finger krumm macht.
Aha. Ok. Nein, keine Fragen mehr :rolleyes:
 
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