Hunde erschossen

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Es ist als Legalwaffenbesitzer ratsam, die gesetzlichen Vorgaben zu kennen und danach zu handeln und nicht auf ein "gesundes Volksempfinden" a la, "das assoziale Dreckspack ist Schuld" zu hören.

Fakt 1 ist, dass die Hundehalterin gegen die selbstverständlich auch in der Bensheimer Feldmark geltende Hundeverordnung, dass Hunde nicht frei laufen gelassen werden dürfen, verstossen hat.
Fakt 2 steht folgendes im hessischen Jagdgesetz
(8) Verboten ist, Hunde oder Katzen in einem Jagdbezirk unbeaufsichtigt laufen zu lassen.

Weiterhin zum Thema Jagdschutz in Hessen:
2. Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung von Begleitpersonen Wild nachstellen, und Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 500 Meter, im Zeitraum vom 1. März bis 31. August in einer Entfernung von mehr als 300 Meter von der nächsten Ansiedlung jagend angetroffen werden, zu töten........
(2) Jagdausübungsberechtigte können auch Jagdgästen den Abschuss von Hunden und Katzen nach Maßgabe des Abs. 1 Nr. 2 erlauben.


Die Hundehalterin ist die Verursacherin des Vorfalls. Sie hat sich einen Scheißdreck um bestehende Gesetze geschert.
Die einzige Frage ist, ob der Abschuss das mildeste Mittel war, um die Situation aufzulösen und was einem älteren Pächter da an körperlichen Herausforderungen zwei Hunde am Wild hetzen zu hindern, zuzumuten ist.
Ich hoffe, der Pächter hat einen vernünftigen Anwalt, dann wird da noch nicht mal ein Verfahren eröffnet.

Ex Kumpel ist, ebenfalls in Hessen, nachts beim Pirschen von einem größeren, bellenden und um ihn rumrennenden, ihm völlig unbekannten Hund angesprungen worden.
Er kennt sich mit Hunden und hündischen Verhalten nicht aus, fühlte sich von diesem Hund bedroht, weit und breit niemand, der auf sein Rufen reagiert hätte.
Es hatte Angst vor dem Hund, konnte ihn nicht verscheuchen, kein Hundehalter weit und breit, er wusste sich nicht weiterzuhelfen und hat den Hund erschossen.
Hat dann selbst die Polizei gerufen.
20min später tauchte die Halterin auf, die ihren Fifi einfach im Dunkeln hat rennen lassen. Sogar außer Hörweite. Die war natürlich schwer empört und hat alles mögliche versucht, Shitstorm auf FB z.b., den Kumpel dranzubekommen.
Einsicht in eigene Fehler?
Nix, nada, nothing.

Dann lernt man es halt auf die harte Tour.
Verfahren eingestellt, obwohl sich rausstellte, dass es ein Junghund war, der "nur neugierig, spielen wollte".
 
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Dann lernt man es halt auf die harte Tour.
Verfahren eingestellt, obwohl sich rausstellte, dass es ein Junghund war, der "nur neugierig, spielen wollte".
Ich bin von einem "der will doch nur spielen" in den Unterarm gebissen worden, die Narbe sieht man noch heute. Nachdem er abgelassen hab hab ich den Hund mit voller Wucht vor die Schnauze getreten, damit er nicht nochmal angreift.
Die Hundimutti hat den Hund dann unter grossem Geschrei eingesammelt, hat noch mein Kennzeichen fotografiert und ist abgehauen. Sie war dann tatsächlich so unendlich blöde mich wegen des Trittes gegen den Hund anzuzeigen. Damit hatte ich ihren Namen und es wurde ziemlich teuer für sie.
 
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Ich sah einen Ortsansässigen seinen Rottweiler einfangen. Tage danach fand ich in der Nähe dieses Reh das gegen einen Zaun gerannt war. Wahrscheinlich weil es gehetzt wurde. Seine Kehle wies eindeutig einen Biss auf. Ich habe dem Hundebesitzer die Fotos gezeigt. Er bestritt dass sein Hund überhaupt von Zuhause abgehaut war. Würde ich den Hund beim nächsten wildern erschiessen, und es würde im Ort bekannt, so bräuchte ich mich dort nicht mehr zu zeigen. Also kann ich nix machen! D.h., ich könnte viel machen, aber im Nachhinein wäre es zu meinem Nachteil! Ich habe ein exzellentes Verhältnis zu den Ortsansässigen und da ich von Auswärts komme, und dazu auch noch aus dem Nachbarland. würde ich mich wohl hüten den Finger zu krümmen! Allerdings hatte ich schon einmal eine Situation wo ein Hundebesitzer mich verbal angegriffen hat und seine drei Malamud's eine drohende Haltung annahmen wegen dem aggressiven Verhalten ihres Herrchens. Mein Gewehr lag gut verstaut im Auto. Das war das letzte Mal dass ich mich ohne KW in meinem Revier bewegte. Würde mich ein Hund angreifen, so würde ich mich zur Wehr setzen! Natürlich habe ich eine Anzeige gemacht bei der Polizei. Aber weil Aussage gegen Aussage stand, wurde das Verfahren eingestellt! Mit jagenden Hunden im Revier ist fast jeder Jagdpächter konfrontiert, und es gibt viele Lösungen, von illegal bis legal, aber nicht desto trotz, es ist nicht immer angesagt mit aller Gewalt sein Recht durch zu setzen!

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Ein Kehlbiss eines ,,Grauhundes" bewirkt genau so einen grausamen, schmerzhaften Tot.
MfG.
 
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