Stichwort Hunderechte..., sind Iuristen unter uns?
Wie ist folgender bildlich festgestellte Tatbestand hunderechtlich zu werten, bezüglich § 123 HStGB ? (Hundestrafgesetzbuch)
Es besteht ein Bettverbot!
Herrchen meint, anlehnend an §123 StGB reicht es für den Tatbestand aus, dass schon ein Körperteil in dem verbotenen Bereich ist.
Hund meint, er steht noch fest auf dem Boden, er dürfe das.
Als Begründung führt er an, dass bei Herrchen schon ein Bein auf dem Boden reicht, dass er nicht mehr aus dem Auto schießt.
Notfalls will er bis vor das Hundesverfassungsgericht ziehen.
Hier der Bildbeweis:
Wie ist folgender bildlich festgestellte Tatbestand hunderechtlich zu werten, bezüglich § 123 HStGB ? (Hundestrafgesetzbuch)
Es besteht ein Bettverbot!
Herrchen meint, anlehnend an §123 StGB reicht es für den Tatbestand aus, dass schon ein Körperteil in dem verbotenen Bereich ist.
Hund meint, er steht noch fest auf dem Boden, er dürfe das.
Als Begründung führt er an, dass bei Herrchen schon ein Bein auf dem Boden reicht, dass er nicht mehr aus dem Auto schießt.
Notfalls will er bis vor das Hundesverfassungsgericht ziehen.
Hier der Bildbeweis: