Hessen: Keine Hundesteuer für Jagdhunde
(huj) In der Gemeinde Frielendorf (Schwalm-Eder-Kreis) sind seit neuestem Jagdgebrauchshunde von Jagdscheininhabern von der Hundesteuer befreit, wenn die Hunde als brauchbar anerkannt sind. Einen entsprechenden Antrag stellte im Gemeindeparlament die FWG. Deren Sprecher Gerhard Römer erläuterte ausführlich die Notwendigkeit brauchbarer Jagdhunde und wies darauf hin, dass nach dem hessischen Jagdgesetz für jedes Revier ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen muss. Nach kurzer Diskussion sprachen sich die Parlamentarier einstimmung für eine Änderung der entsprechenden Satzung aus. Nicht zuletzt deshalb, weil die Jagdhunde und ihre Führer auch einen Dienst für die Allgemeinheit leisteten.
(huj) In der Gemeinde Frielendorf (Schwalm-Eder-Kreis) sind seit neuestem Jagdgebrauchshunde von Jagdscheininhabern von der Hundesteuer befreit, wenn die Hunde als brauchbar anerkannt sind. Einen entsprechenden Antrag stellte im Gemeindeparlament die FWG. Deren Sprecher Gerhard Römer erläuterte ausführlich die Notwendigkeit brauchbarer Jagdhunde und wies darauf hin, dass nach dem hessischen Jagdgesetz für jedes Revier ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen muss. Nach kurzer Diskussion sprachen sich die Parlamentarier einstimmung für eine Änderung der entsprechenden Satzung aus. Nicht zuletzt deshalb, weil die Jagdhunde und ihre Führer auch einen Dienst für die Allgemeinheit leisteten.