Hundesteuer

TBr

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Hessen: Keine Hundesteuer für Jagdhunde
(huj) In der Gemeinde Frielendorf (Schwalm-Eder-Kreis) sind seit neuestem Jagdgebrauchshunde von Jagdscheininhabern von der Hundesteuer befreit, wenn die Hunde als brauchbar anerkannt sind. Einen entsprechenden Antrag stellte im Gemeindeparlament die FWG. Deren Sprecher Gerhard Römer erläuterte ausführlich die Notwendigkeit brauchbarer Jagdhunde und wies darauf hin, dass nach dem hessischen Jagdgesetz für jedes Revier ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen muss. Nach kurzer Diskussion sprachen sich die Parlamentarier einstimmung für eine Änderung der entsprechenden Satzung aus. Nicht zuletzt deshalb, weil die Jagdhunde und ihre Führer auch einen Dienst für die Allgemeinheit leisteten.
 
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Ist sowas eventuell übertragbar auf die anderen Bundesländer und Gemeinden?
 
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Schweissspur schrieb:
Heiko 84 schrieb:
Ist sowas eventuell übertragbar auf die anderen Bundesländer und Gemeinden?

Kommunalrecht
Da kann jeder machen was er will... :roll:

Das stimmt zwar leuder wohl.

Aber wenn der Gesetzgeber im Jagdrecht fordert das brauchbare Hunde vorgelhalten werden, ist die Steuer auch von der Komune erhoben eigentlich rechtwidrig.
Ich werde schließlich dafür bestraft, dass ich dem Gesetz nachkomme.
Wenn ich 2 Hunde halte wirds noch teurer.
MAcht noch weniger Sinn.
 
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Nach einer rund viertelstündigen Diskussion kamen wir zu einem konsequenten Ergebnis: Der Hund muss weg. Meine Frau und ich stimmten aus Vernunftsgründen dafür, unsere Tochter Bianca (8) war dagegen. “Was bringt es, wenn wir den Hund weggeben? Er zerstört doch dann woanders genau so die Erde.” Doch wir wollten ein Zeichen setzen und wählten den radikalen Weg. Der Hund musste weg.

http://www.klatschnews.com/co2-aktion-v ... -haustier/

das ist natürlich eine radikale Lösung,

besser wäre es eine CO2 Hundesteuer einzuführen!
Damit die CO2 Steuer auf Hunde auch gerecht wird, könnte man folgende Werte einfließen lassen:
Gewicht des Hundes, Hunderasse und Hundealter.
Plus jedes jahr zum Hunde TÜV zu Überprüfung.

Dafür habe ich auch schon eine super Idee wie man das Problem lösen könnte:
Anschleißend gibt es dann eine rote, gelbe oder grüne Plakette je nach CO2 Ausstoß!
Die ganz schlimmen bekommen eine schwarze Plakette, außerdem ist die Plakette dann noch doppelt so groß wie
die anderen damit der Mitbürger auch sofort erkennen kann mit welch einem Umweltsünder er zu tuen hat!
Die Steuerzahlungen richten sich dann nach der Plakettenfarbe.
Plus jedes Jahr zum Hunde TÜV zu Überprüfung der Plakettenfarbe.
Eine Außnahmeregelung kann es selbstverständlich für Abgeordnete des Bundestages und der Landtage geben.

:lol:
 
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So ist es in unserer Ortssatzung geregelt:

(2) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für
...
c) Gebrauchshunde von Forstbeamten und von Angestellten im Privatforstdienst, von Berufsjägern, von beauftragten Feld- und Forstaufsehern und von bestätigten Jagdaufsehern in der für den Forst-, Feld- oder Jagdschutz erforderlichen Anzahl


Bei der Befreiung ist jedoch auch die Brauchbarkeit der Hunde nachzuweisen.
 
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Skogman schrieb:
c) Gebrauchshunde von Forstbeamten und von Angestellten im Privatforstdienst, von Berufsjägern, von beauftragten Feld- und Forstaufsehern und von bestätigten Jagdaufsehern in der für den Forst-, Feld- oder Jagdschutz erforderlichen Anzahl[/i]

Und auch bei Euch haben sie die Pächter in der Aufzählung völlig vergessen. Naja, die haben ja genug Geld! :21:

Markus
 
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Haubentaucher schrieb:
Skogman schrieb:
c) Gebrauchshunde von Forstbeamten und von Angestellten im Privatforstdienst, von Berufsjägern, von beauftragten Feld- und Forstaufsehern und von bestätigten Jagdaufsehern in der für den Forst-, Feld- oder Jagdschutz erforderlichen Anzahl[/i]

Und auch bei Euch haben sie die Pächter in der Aufzählung völlig vergessen. Naja, die haben ja genug Geld! :21:

Es spräche sicher nichts dagegen, wenn die Pächter sich von der UJB als Jagdaufseher bestätigen ließen.
 

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