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Ich habe eine Unique L in .22lr aus den 60ern. Grausamer Abzug, aber sehr zuverlässig.
Die Pistole hat einen auswechselbaren Lauf und es gab mal einen Kit dafür, der sie zur Langwaffe gemacht hat. (zufälliger Link zur Veranschaulichung: https://www.collector-firearms.de/v...tomatische-armes-unique-mod-l-kal-22-lr-.html)
Youtube Link zum Einbau: https://www.youtube.com/watch?v=6fFqh78orew
Das Kit ist nicht mehr zu bekommen und ich will es auch gar nicht, weil sinnlos, deshalb "hypothetisch". Es interessiert mich einfach: Wenn die Pistole da eingebaut ist, hat man einen Halbautomaten mit 10 schüssigem Magazin.
Wie wäre das rechtlich zu bewerten? Wie wird sowas überhaupt eingetragen? Als Wechsellauf? Die gibts nämlich auch: 7.65 Lauf kaufen, wechseln und ich habe eine Pistole in 7.65...
Die Pistole hat einen auswechselbaren Lauf und es gab mal einen Kit dafür, der sie zur Langwaffe gemacht hat. (zufälliger Link zur Veranschaulichung: https://www.collector-firearms.de/v...tomatische-armes-unique-mod-l-kal-22-lr-.html)
Youtube Link zum Einbau: https://www.youtube.com/watch?v=6fFqh78orew
Das Kit ist nicht mehr zu bekommen und ich will es auch gar nicht, weil sinnlos, deshalb "hypothetisch". Es interessiert mich einfach: Wenn die Pistole da eingebaut ist, hat man einen Halbautomaten mit 10 schüssigem Magazin.
Wie wäre das rechtlich zu bewerten? Wie wird sowas überhaupt eingetragen? Als Wechsellauf? Die gibts nämlich auch: 7.65 Lauf kaufen, wechseln und ich habe eine Pistole in 7.65...
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