"Ich hab da ein bisschen Wald"

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Das waren die Worte meines 86 Jahre alten Vaters bei unserem letzten Treffen, als wir ueber unsere historischen Familienbande in Bad Godesberg gesprochen haben.

Das war das erste mal, dass ich davon gehoert habe. Die Konversation ging dann so weiter:

Ich: Wirklich, wo denn da?
Vater: Bei deinem Onkel hinter dem Haus
Ich: Im Kottenforst?
Vater: Ja
Ich: Wie gross ist den das Stueck?
Vater: Weiss ich nicht?
Ich: Wer kuemmert sich den darum?
Vater: Weiss ich nicht, dein Cousin glaube ich
Ich: Gibt es da einen Pachtvertrag?
Vater: Nicht das ich mich Erinneren kann.

und so weiter, und so weiter. Kurz, er hat Wald, mehr weiss er nicht, und ich will es aber wissen.

Frage:

Wie kann ich das genaue wo, wieviel etc. herausfinden, ohne der Verwandschaft auf die Fuesse zu treten.

Das mag sicherlich fuer den ein oder anderen hier naiv klingen, aber da ich noch nie ein Stueck Land etc. in D. besessen habe, weiss ich es wirklich nicht. Katasteramt?

Danke im voraus fuer alle nuetzlichen Hinweise.
 
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Hat dein Vater das Grundbuch greifbar ?

Falls du den Jagdvorstand kennst hilft dir eventuell ein Blick ins Jagdkataster.
Falls du einen verschwiegenen Jagdgenossen kennst könntest du nach dem Pachtpreis je Ha. fragen und mit Hilfe der Kontoauszüge rechnen.

Alles nix genaues. Katasteramt geht sicher am genauesten wobei das wohl nicht ohne Erlaubnis deines Vaters funktionieren wird.
 
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Hat dein Vater das Grundbuch greifbar ?

Falls du den Jagdvorstand kennst hilft dir eventuell ein Blick ins Jagdkataster.
Falls du einen verschwiegenen Jagdgenossen kennst könntest du nach dem Pachtpreis je Ha. fragen und mit Hilfe der Kontoauszüge rechnen.

Alles nix genaues. Katasteramt geht sicher am genauesten wobei das wohl nicht ohne Erlaubnis deines Vaters funktionieren wird.

Ich werde wohl nicht am Katasteramt vorbeikommen, bzw. das Buero meines Vaters durchstoebern muessen. Ich denke nicht, dass mein Vater etwas dagegen haette.

Jagdgenossen geht nicht. Wenn es da ist, wo ich es vermute, ist es Teil der Eigenjagd meines Onkels.

Wenn es in der Familie bleibt ist es ok. Ich moechte nur nicht, dass der Forst es sich angeeignet hat.

Schaun wir mal. Danke fuer die Hilfe und Info und die webseite von Buschlaeufer.
 
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Ich habe jetzt mal beim Katasteramt angerufen. Die waren sehr nett und haben gleich mal nachgeschaut, ob es da was unter dem Namen meines Vaters gibt. Da war nichts. Also hat sich das hiermit erledigt.

Waere auch zu schoen gewesen, so ein bisschen Wald.:)
 
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Ich habe jetzt mal beim Katasteramt angerufen. Die waren sehr nett und haben gleich mal nachgeschaut, ob es da was unter dem Namen meines Vaters gibt. Da war nichts. Also hat sich das hiermit erledigt.

Waere auch zu schoen gewesen, so ein bisschen Wald.:)
Möglicherweise hast Du da zu kurz nachgefaßt. Evt. war/ ist Dein Vater mitglied einer Erbengemeinschaft. Dann muß der Nachname Deines Vaters nicht zwingend beim Katasteramt auftauchen. Wenn ich mich recht entsinne wird das betreffende Flurstück dann unter "Erbengemeinschaft XYZ" erfaßt, wobei "XYZ" dem Namen des Erblassers entspricht.

Eine Erbengemeinschaft muß nicht zwingend "geklärt/aufgelöst" werden, sondern kann solange aufrecht erhalten werden, bis einer der Erben auf der konkreten Übertragung seines Erbanspruchs besteht.

Es wäre möglich, daß Dein Cousin sich tatsächlich um die rechtlichen Belange der gesamten Erbengemeinschaft kümmert (z.B. Grundsteuer/ Berufsgenossenschaft zahlt) und dafür im Gegenzug das Gelände der Erbengemeinschaft bewirtschaftet.

Du solltest Dir - wie in Buschläufers Link geschrieben - eine Flurkarte vom Katasteramt schicken lassen. Dann kannst Du weiter forschen.
 
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@Mauser_66

Mal 'ne dumme Frage: Dein Abspann. Ist das ernst gemeint oder Realsatire?
 
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Hallo,

ich für meinen Teil wäre da auch durchaus neugieriger als Du und würde der Sache noch etwas nachgehen.

Schnapp Dir doch mal Deinen Papa und setz Dich mit ihm vor Deinen Rechner oder geb ihm einen Ausdruck aus dem entsprechenden Gebiet. Unter www.tim-online.nrw.de kannst Du Dich mit ihm zusammen bis zu den Flächen hinter dem Haus Deines Onkels vorarbeiten. Das Portal bietet Dir sowohl Luftbilder (Orthofotos) als auch Liegenschaftskarten mit den entsprechenden Flurstücken. Die Luftbilder und Karten kannst du da auch online "übereinander legen".
Dann kann Dir Dein Herr Papa zeigen oder auf nem Ausdruck ankreuzen, was ihm gehört/gehören soll oder den Erben gehört und Du kannst Dich nochmal mit den explizit zu nennenden Flurstück-Nummern an das Katasteramt/Grundbuchamt wenden (z. B. Gemarkung Röttgen (4320), Flur 6, Flurstück 366). Wenn Du das "i" oben rechts bei den Aufgaben anklickst und dann auf das Flurstück, wird Dir auch angezeigt, welches Katasteramt zuständig ist.
Die können Dir auch was zur Historie der Eigentumsverhältnisse sagen, nehme ich an. Vorbesitzer, wann überschrieben etc.
Viele Gemeinden haben mittlerweile eigene Geoinformationsportale. Bei dem Portal meines Wohnorts kannst Du z.B. auch aufrufen, wie groß das jeweilge Flurstück ist etc.

Gruß
Christoph
 
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@ Mauser_66, Du scheinst ja schlechte Erfahrungen mit "dem Forst" gemacht zu haben? Ich lasse auch in den USA nach verschollenen Erben für Flurstücke in Handtuchgröße forschen...

Ich würde im Büro Deines Vaters ansetzen, da könnte ja irgendwo ein Grundbuchauszug zu finden sein oder ein Bescheid der Berufsgenossenschaft, bei der er Zwangsmitglied sein müsste. Vielleicht gibt es auch noch Erbsverträge, Schenkungsverträge und dergleichen, die einem weiterhelfen.
Dass im Grundbuch unter seinem Namen nichts steht, schließt seine Eigentümerschaft nicht aus, in vielen Notariaten wird die Aktualisierung schlampig gehandhabt, regelmäßig treffe ich beim Kauf von Wald auf Akten, die auf dem Stand von 1900 sind.
 
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Wenn Eure Familie nur einen Notar konsultiert (oder der Vater sich daran erinnert bei welchem er war) fragt da nach. Die haben in der Regel alle Urkunden vor Ort.
 
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Frag doch einfach deinen Onkel! Wenn du schon sagst: Wenn es in der Familie bleibt ist es Ok. Dann kann das Verhältnis nicht so schlecht sein. Jetzt noch mit den Worten beginnen: Mein Vater hat mir letztens erzählt...... Weißt Du was darüber? Wenn dir dann die Aussage komisch vorkommt, kannst du immer noch im Trüben fischen!

Waidmannsheil
Lucas
 
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@Mauser_66

Mal 'ne dumme Frage: Dein Abspann. Ist das ernst gemeint oder Realsatire?

Sowie als auch. Der Abspann enstannt relativ am Anfang meiner Forumskarriere, als ich merkte wie schwer es sein kann, seine eigene Meinung zu haben, und nicht als "Newbie" deshalb heruntergeputzt zu werden.

Der zweite Teil resultiert aus der Tatsache, dass ich lange in den USA gelebt habe.
 
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@ Mauser_66, Du scheinst ja schlechte Erfahrungen mit "dem Forst" gemacht zu haben? Ich lasse auch in den USA nach verschollenen Erben für Flurstücke in Handtuchgröße forschen...

Ich würde im Büro Deines Vaters ansetzen, da könnte ja irgendwo ein Grundbuchauszug zu finden sein oder ein Bescheid der Berufsgenossenschaft, bei der er Zwangsmitglied sein müsste. Vielleicht gibt es auch noch Erbsverträge, Schenkungsverträge und dergleichen, die einem weiterhelfen.
Dass im Grundbuch unter seinem Namen nichts steht, schließt seine Eigentümerschaft nicht aus, in vielen Notariaten wird die Aktualisierung schlampig gehandhabt, regelmäßig treffe ich beim Kauf von Wald auf Akten, die auf dem Stand von 1900 sind.


Ich geb das auch nicht auf. Diesen Ansatz werde ich auch verfolgen. Mal sehen was dabei rauskommt. Danke.
 
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Hallo,

ich für meinen Teil wäre da auch durchaus neugieriger als Du und würde der Sache noch etwas nachgehen.

Schnapp Dir doch mal Deinen Papa und setz Dich mit ihm vor Deinen Rechner oder geb ihm einen Ausdruck aus dem entsprechenden Gebiet. Unter www.tim-online.nrw.de kannst Du Dich mit ihm zusammen bis zu den Flächen hinter dem Haus Deines Onkels vorarbeiten. Das Portal bietet Dir sowohl Luftbilder (Orthofotos) als auch Liegenschaftskarten mit den entsprechenden Flurstücken. Die Luftbilder und Karten kannst du da auch online "übereinander legen".
Dann kann Dir Dein Herr Papa zeigen oder auf nem Ausdruck ankreuzen, was ihm gehört/gehören soll oder den Erben gehört und Du kannst Dich nochmal mit den explizit zu nennenden Flurstück-Nummern an das Katasteramt/Grundbuchamt wenden (z. B. Gemarkung Röttgen (4320), Flur 6, Flurstück 366). Wenn Du das "i" oben rechts bei den Aufgaben anklickst und dann auf das Flurstück, wird Dir auch angezeigt, welches Katasteramt zuständig ist.
Die können Dir auch was zur Historie der Eigentumsverhältnisse sagen, nehme ich an. Vorbesitzer, wann überschrieben etc.
Viele Gemeinden haben mittlerweile eigene Geoinformationsportale. Bei dem Portal meines Wohnorts kannst Du z.B. auch aufrufen, wie groß das jeweilge Flurstück ist etc.

Gruß
Christoph

Probier ich jetzt mal aus. Danke
 
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evtl. hat dein Vater Waldanteile über die Realgemeinde oder einen anderen Gemeinschaftsforst. In diesem Fall wäre er eben bei dieser Forstgemeinschaft registriert.
 

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