Das ist relativ klar geregelt, was brauchbar im Sinne des Gesetzes und von Versicherungsbedingungen heißt. Der Hund muß einen bestandene Prüfung nachweisen. Das kann Vollgebrauch, aber auch Schweiß- , Bauhund-, oder Stöberhundprüfung sein.
Horrido
Nein, ist es bei der Gothaer eben nicht. Laut telefonischer Auskunft des Versicherungsvertreters reicht, wenn ein Jagdpächter oder Jagdaufseher oder eine sonstige fachkundige Person bestätigt, dass der Hund z.B. eine Schweißfährte arbeiten kann oder eine Ente bringen kann. Das war der Originalwortlaut - was immer man unter so einer "Wichiwaschi"-Aussage verstehen mag. Thema ist sowieso wie schon gesagt erledigt.