Ich und mein Reviernachbar

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Gelöschtes Mitglied 15701

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Werte Gemeinde,
ich habe jetzt schonmals mein Leid über meinen Reviernachbarn geklagt. Folgender Fall: Das Nachbarrevier ist bei mir tropfenförmig eingeschnitten. Der Nachbar hat einen Jägernotweg durch mein Revier aber er benutzt auch andere Wege, teilweise direkt an meinen Kanzeln vorbei, um in sein Revier zu kommen. Ich habe ihm erlaubt, dass er durch mein Revier fahren darf, wenn er sich vorher via Whatsapp anmeldet und ich ihm das frei gebe. Er ignoriert dies und gurkt einfach durch mein Revier. Was wäre Euer vorgehen? Ich wollte als neuer Pächter nicht gleich ein Fass aufmachen aber nachdem er ohne Rücksprache quer durch mein Revier fährt bin ich echt sauer.
 
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Gelöschtes Mitglied 15701

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Gespräch ist sinnlos. Er ist jetzt schon wortbrüchig. Er meldet die Fahrten nicht an. Muss ich mir das gefallen lassen? Er sollte das Jagdrecht und seinen Jägernotweg kennen. Das war Goodwill von meiner Seite.
 
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Da kann man nur mit dem Kopf schütteln. Wie sich der Jäger wohl fühlen würde, wenn du von deiner einen Seite aus seinen Tropfen bis zu deiner anderen Seite nachts durchfährst und dabei am besten noch an Kirrungen etc. vorbei fährst während einer ansitzt. Ja, das hast du im Detail nicht geschrieben, aber Sachen gibts.

Wenn sich das Verhalten nach deutlicher Ansprache nicht gibt, dann würde ich auch den offiziellen Weg gehen. Mehr Freude verlieren als jetzt ist ja kaum noch möglich, das Verhältnis eh belastet aufgrund mangelnder Reflektion deines Gegenübers durch Nichteinhalten der Absprache.

Auf gute Nachbarschaft :)
 
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Mich hat letztes Jahr der Förster angeranzt, weil ich einen Feldweg benutzt habe, der beim Nachbarn durchgeht, obwohl das mit dem abgesprochen war. Weil unser Förster ein bissel speziell ist und auf meinen Hinweis, dass mir das erlaubt worden sei, den Nachbarpächter angeranzt hat, er habe hier kein Recht, das Befahren von Wegen zu genehmigen, hab ich beim Landratsamt angerufen.
Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass es sich bei dem Weg um einen öffentlichen Feldweg handle (erkennt man an der Beschilderung "Land- und Forstwirtschaftl. Verkehr frei) und Jagd nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aus 2015 land- und forstwirtschaftlicher Verkehr sei, könne ich, sofern die Benutzung im direkten Zusammenhang mit der Jagdausübung stehe und plausibel nachvollziehbar sei, diese Wege befahren.

Daher würde ich - abhängig von Situation und Bundesland in deinem Fall sagen: "Es kommt drauf an!"
 
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Gelöschtes Mitglied 26188

Guest
Kenne einen Fall, da war es ein Jagdgenosse mit Vorliebe für Abkürzungen mit seinem neuen Quad. Bis zu dem Tag, an dem zwei Höllenmaschinen durch seinen Mais fuhren.
Keine Ahnung, ob es damit zusammenhing, dass einer der Söhne des Revierinhabers im Moto-Cross-Club war.
 
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Führst denn kein öffendlicher Weg in das Revier Deines Nachbarn ?

In so einer Insellage muß ja wohl eine verbindliche Vereinbarung getroffen werden,
damit er sein Revier erreichen kann.

Jagdgenossen und UJB, das ist wohl der einzige Weg.

Remy
 
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Solange es sich nicht um gesperrte Wege handelt, darf der Nachbar fahren wo er will.
Oder mit umgehängter Waffe, um 22:30h, fröhlich singend im Schein seiner alten VARTA-Volkssturm zu Fuß, auf -->öffentlichen Wegen(!)- , an den Kanzeln seiner Nachbarn vorbei, in sein Revier latschen.

Die Frage ist also mal wieder: was ist ein tatsächlich öffentlicher Weg und ist dieser ggf. auch für den Nachbarn als "LuF" mit PKW befahrbar?

basti
 
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Gelöschtes Mitglied 15701

Guest
Feldweg. Für Land und Forstwirtschaft. Laut seiner Revierkarte hat er einen Notweg durch mein Revier. Ist aber nicht dieser Weg. Ich telefonier gleich mal mit der UJB. Der tanzt mir zu sehr auf der Nase rum
 
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Oder mit umgehängter Waffe, um 22:30h, fröhlich singend im Schein seiner alten VARTA-Volkssturm zu Fuß, auf -->öffentlichen Wegen(!)- , an den Kanzeln seiner Nachbarn vorbei, in sein Revier latschen.

Die Frage ist also mal wieder: was ist ein tatsächlich öffentlicher Weg und ist dieser ggf. auch für den Nachbarn als "LuF" mit PKW befahrbar?

basti
Man staunt was alles öffentliche Wege sind bzw. Wege mit dem Charakter der Öffentlichkeit....
 
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1 Aug 2013
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Erlaub es ihm, oder nicht! Die Anmeldeprozedur ist doch kindisch.
Wenn ich in eine bestimmte Revierecke bei uns möchte, fahre ich durch 3 andere Reviere über Feldwege. Wenn ich mich da jedes Mal anmelden müsste...man kann seine Spießigkeit auch auf die Spitze treiben.
 
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Gelöschtes Mitglied 15701

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Erlaub es ihm, oder nicht! Die Anmeldeprozedur ist doch kindisch.
Wenn ich in eine bestimmte Revierecke bei uns möchte, fahre ich durch 3 andere Reviere über Feldwege. Wenn ich mich da jedes Mal anmelden müsste...man kann seine Spießigkeit auch auf die Spitze treiben.
Wenn der Dir mit seiner Klapperkiste quer über die Bühne fährt ist das sicher was anderes. Mein Ansitz für den Abend war gestern gelaufen.
 
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