Ich und mein Reviernachbar

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21 Jan 2002
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Falsch. i.d.R. sind Wald- oder Feldwege öffentliche Wege.
Sollten sie mit Verkehrszeichen 260 gesperrt sein, benötigt man zum befahren eine Genehmigung des Grundeigentümers.
Liegt die nicht vor, Anzeige wegen befahren gesperrter Wege. Kostet 20 €
Da der Grundeigentümer i.d.R. dein Verpächter, als die Jagdgenossenschaft ist, stellen die dem hoffentlich keine Genehmigung aus, ohne dich zu fragen.
Dann bekommt der einen vorgeschriebenen Weg und fertig, wird er abseits davon angetroffen. Anzeige.
Anmelden ist Kinderkacke.
 
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Er sollte das Jagdrecht und seinen Jägernotweg kennen.

Jägernotweg ist ganz was anderes.

Erlaub es ihm, oder nicht! Die Anmeldeprozedur ist doch kindisch.
Wenn ich in eine bestimmte Revierecke bei uns möchte, fahre ich durch 3 andere Reviere über Feldwege. Wenn ich mich da jedes Mal anmelden müsste...man kann seine Spießigkeit auch auf die Spitze treiben.

Nur wenn du die Genehmigung besitzt, wenn nicht, Anzeige.
 
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17 Feb 2015
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Weil Du Dich so arg aufgeregt hast oder weil Du meinst das es das Wild wirklich so arg stört ? Letzteres kannst Du glaub vernachlässigen...
Sehr gut, das war auch mein Gedanke. Meist muss man nur an seiner eigenen Einstellung arbeiten. Was macht es denn aus, wenn er bei dir vorbei fährt? Fährt er hupend 10mal um den Sitz, auf dem du bist oder pinkelt dir noch auf die Kirrung?

Bei mir grenzen 3 Reviere an. Und obwohl die jeweils eigene Zufahrten haben, fährt man manchmal durch dem anderen sein Revier. Böser Wille steckt da nicht dahinter. Das macht dann das gegenseitige Verhältnis lockerer. Und selbst wenn böser Wille dahinter stünde, man kann keine Menschen ändern. Sich nur fragen, ob ich mit dem Verhalten des anderen Leben kann?! Wenn nein und ich bin im Recht, hat man meist eine "höhere Instanz", die das regeln kann wenn das Gespräch nichts nützt. Und ansonsten nimmt man halt das positive mit. Ein Nachbar hat mit diesen Durchfahrten schon des öfteren Wild bei mir vorbei "gedrückt". Schön langsam weil sie nur ein wenig Abstand zum Geräusch nehmen wollten. Perfekt :)
 
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4 Feb 2015
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Wir hatten bei uns das selbe Problem. Bei uns im Revier gibt es eine lange Straße und führt ein Tal entlang. In der Mitte vom Tal wird aus dem Geteerten Teil "Land und Forstwirtschaflicher verkehr frei" ein Schotterweg mit dem Forstschild. Also das Rechteckige mit dem grünen Rand. Grundsätzlich befuhren diesen Weg drei verschiedene Fahrzeug. Einmal Nachbar A aus Revier A einmal Nachbar B aus Revier B und sein Mitjäger B. Nachbar A war immer sehr spät zum Ansitz dran. Wir waren dann meist schon eine Stunde auf dem Ansitz. Schlimmer war Nachbar B mit Mitjäger B, die beiden haben es irgendwie immer geschafft recht früh abzubaumen und die Straße entlang zu fahren, wenn eigentlich das Licht noch ein Ansprechen und Schießen für uns zuließe. Das Rehwild verzieht sich bei uns im Tal immer in den Wald, wenn ein Auto vorbeifährt und kommt dann meist 10 - 15 Minuten später wieder auf die Fläche. Im letzten Büchsenlicht ist das Ärgerlich wenn dann ein Auto vorbei fährt.

Wir haben alle drei zum gemeinsamen Bier eingeladen und den Sachverhalt besprochen. Seither funktioniert alles sehr gut. Nachbar A kommt meist zu den gleichen Zeiten auf den Ansitz wie wir oder fährt den größeren Umweg über sein Revier, wenn er ein Auto von uns am Anfang vom Tal sieht. Nachbar B und sein Mitjäger bleiben Länger auf dem Ansitz und Fahren erst durch das Tal wenn es wirklich dunkel ist.

Such lieber nochmals das Gespräch und versucht eine ordentliche Lösung zu finden. In der Jägerschaft gibt es schon genug Zwiespalt und Streit obwohl wir eigentlich in diesen Zeiten mehr zusammenrücken sollten denn jeh.
 
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11 Aug 2011
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Oder mit umgehängter Waffe, um 22:30h, fröhlich singend im Schein seiner alten VARTA-Volkssturm zu Fuß, auf -->öffentlichen Wegen(!)- , an den Kanzeln seiner Nachbarn vorbei, in sein Revier latschen.

Die Frage ist also mal wieder: was ist ein tatsächlich öffentlicher Weg und ist dieser ggf. auch für den Nachbarn als "LuF" mit PKW befahrbar?

basti
Wenn Du jetzt auf das Führen von Waffen heraus willst, im Gesetz steht nicht "öffentlicher Weg", da steht "zum öffentlichen Gebrauch". Wie der Weg von der Öffentlichkeit gebraucht werden darf, ob mit Auto, Pferd oder Wanderstab spielt dabei keine Rolle.
 
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Oh ich bin entsetzt, was hier angeblich der ein oder andere (nehme mal an es handelt sich bei den meisten um BGS´ler und nicht um Pächter) hier als zu dulden oder normal hinzunehmen ist.

Mir würde es nicht im Traum einfallen, mit dem Auto (zugriffsbereite Waffe) quer durch Nachbars Revier zu fahren, nur weil es der kürzeste und einfachste Weg zu meinem angepeilten Hochsitz ist. Vielleicht noch als Steigerung zu Fuß mit geladener Waffe in der Hand.

Reden soll helfen. Hin und wieder solls ja auch Missverständnisse gegen. Soll ja auch schon Jäger gegeben haben, die fröhlich auf Nachbars Sitzen gesessen haben.

Wenn die Nachbarn aber mit voller Gefechtsfeldbeleuchtung und Radiomusik nachts durchs Revier donnern, hört der Spaß aber auf.
 
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Ich denke auch, der Zusatz jede Fahrt sei bei dir vorher anzumelden und im jeden Einzelfall zu genehmigen lässt sich langfristig mit niemanden aufrecht erhalten. Da ist dein Anspruch an das menschliche Wesen zu hoch.
 
S

scaver

Guest
Eine Karte der Situation wäre hübsch, dann lässt es sich schöner fabulieren.

Anssonsten

1: Jägernotweg: Wer die Jagd ausübt, aber den Weg zum Jagdbezirk nicht auf einem zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg oder nur auf einem unzumutbaren Umweg nehmen kann, ist zum Betreten fremden Jagdbezirkes in Jagdausrüstung auch auf einem nicht zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg befugt, der nötigenfalls von der unteren Jagdbehörde festgelegt wird (Jägernotweg). Bei Benutzung des Notweges dürfen Schusswaffen nur ungeladen, Hunde nur an der Leine, mitgeführt werden. Der Eigentümer des Grundstücks, über das der Notweg führt, hat Anspruch auf eine angemessene Anerkennungsgebühr.

2: Das hilft aber alles nicht, wenn §1 der Deutschen Befindlichkeitsproblamatik zuschlägt. Es kann der frömmste Jager nicht in Frieden jagern, wenn es dem bösen Nachbarjager nicht gefällt.

3: Das geht gar nicht: Jede Fahrt sei bei Dir vorher anzumelden
sca
 
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Wenn Du jetzt auf das Führen von Waffen heraus willst, im Gesetz steht nicht "öffentlicher Weg", da steht "zum öffentlichen Gebrauch". Wie der Weg von der Öffentlichkeit gebraucht werden darf, ob mit Auto, Pferd oder Wanderstab spielt dabei keine Rolle.
Deshalb schrub ich ja "was ist ein tatsächlich öffentlicher Weg "....;)

basti
 
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Das Anmelden per WhatApp wäre mir auch zu blöd. Sind doch nicht im Kindergarten. Lass ihn durchfahren oder eben nicht. Aber bevor Du dich blamierst, klär mal ab, welche Widmung der Weg hat.
Wenn es sich nicht um ein Rotwildrevier handelt, ist es nicht mal eine Störung. Sehe es bei mir öfter. Rehwild steht draußen, Auto vom Landwirt kommt. Rehwild drückt sich etwas in den Wald und steht kurz drauf wieder draußen. Bei Radfahrern (ohne Hund) meist das selbe.

Da der Nachbar auch Jäger ist, wird er nicht zu absoluten Unzeiten durch dein Revier fahren.

Einfach mal das Gespräch mit ihm suchen. Aber in normaler Tonlage und Stimmung. Oft hilft auch mal ein gemeinsames Bierchen, solche Situationen zu entschärfen.

Robert
 
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