Ich und mein Reviernachbar

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Wenn ich im nachhinein den Threadtitel „Ich und mein Nachbar“ betrachte
, der wahrscheinlich unbewusst gewählt wurde, denke ich auch „Jeder denkt nur an sich, nur ich, ich denk an mich!“

Sorry, nochmals: Reden hilft!

Frage: Wie viele Jahre läuft euere beiden Pachten noch, d.h. wie viel Jahre müsst ihr noch zusammen auskommen?
hallo.
Mir fiel zu aller erst dazu ein:
" Erst kommt der Esel, dann der Treiber! "
Das ist ein bei uns geflügelt Sprichwort und zielt auf höfliche Umgangsformen untereinander ab ;)
 
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Wenn ich das alles so lese, bin ich froh, dass ich nicht so manchen Schreiber hier als Reviernachbar habe.

Robert
hallo.
Von dir wird ja auch nicht geschildert, dass du ein völlig unumgänglicher Mensch wärst. Und auch deine Beiträge lassen nicht darauf schließen!
"Wie man in den Wald ruft, so erschallt das Echo" möcht ich meinen?
Im vorliegenden Fall schreibt man einseitig via Whats App. Funktionierende Kommunikation geht aber anders!
Noch Fragen dazu? Das lässt doch schon tief blicken (n) (Abgesehen davon, dass man sich als wenig souverän im Umgang mit klitzekleinen Alltagsproblemen ausweist, wenn man so etwas in ein Forum tragen muss...)
Am Besten alles im Forum zu Kenntnis nehmen und sich zu gar keinem Thema mehr äussern. Es könnte ja ein völlig abweichender Standpunkt vermittelt werden (?).
 
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Zum rechtlichen: Wege, die im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahren entstanden sind, sind i.d.R. abgemarkt und, da mit öffentlichen Mitteln bezuschusst, in mindestens 9 von 10 Fällen als öffentlicher Wald und Feldweg gewidmet. Diese dürfen vom Angrenzer zu jeder Tages und Nachtzeit befahren werden, obs dem TS passt oder nicht...
Eigentümerwege (die im Besitz der Anrainer liegen) könnten theoretisch gesperrt sein. Wenn der Nachbar aber einer der Anrainer ist - Pech gehabt!
Gesperret Forststraßen im Großprivatwald, Bundeswald und Landeswald sind i.d.R. gesperrt, sofern sie nicht einer Widmung unterliegen (z.B. Ortsverbindungsstraße...)
Die Jagdgenossenschaft hat bei der Sperrung etc. entgegen CAST's Ausführungen rein garkeine Befugnis. Die Jagdgenossenschaft hat mit Wegerecht auch nichts zu tun. Ausnahme: es handelt sich um eine Eigenjagd, da kann der Eigenjagdbesitzer auf seinen Eigentümerwegen entsprechende Regelungen treffen...

Für den TS wär es also zielführend, die Widmung der jeweiligen Wege in Erfahrung zu bringen. Normalerweise kann ihm da die Gemeinde/Stadtverwaltung weiter helfen, oder auch die Kreisverwaltungsbehörde. Ggf. kann das ein paar Euro kosten. Ich würd bei der Gelegenheit auch mal die Widmung der Wege durch Nachbarrevier nachfragen, nur für den Fall, dass ich dem Nachbarn im Falle der Uneinsichtgkeit (welche auch ich mit einem Gespräch ggf. unter Vernichtung von Bratwürschten und/oder Getränken abklären würde) die Unsinnigkeit von Autofahrten zur Ansitzzeit in fremden Revieren demonstrieren müsste...

Ich hoffe mal, dass Ihr den TS nicht vollens vergrault habt und er wenigstens nochmal hier reinschaut...
 
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Ob Straßen und Wege befahren werden dürfen regelt in diesem Land die Straßenverkehrsordnung durch Beschilderung.

Wenn kein Sperrschild vorhanden ist, kann ein potentieller Nutzer einen Weg zu seinem persönlichen Lustgewinn befahren, und muss auch niemanden vorher fragen.

Sich das Recht raus zu nehmen, einem potentiellen Befahrer öffentlicher Straßen nach Gutdünken Erlaubnisse zu erteilen oder zu verweigern, zeugt schon von einem sehr niedrigen Horizont.

Man sollte dem örtlichen "Motoradfahrerklub" den Hinweis geben, die allabendlichen Ausfahrten dort hin zu verlegen,...


Gruß

HWL
 
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Wenn es im passenden Landesgesetz ein generelles Verbot des befahrens von Feld- und Waldwegen gibt, braucht es keine Schilder, nur mal so.
In Hessen entscheidet der Grundbesitzer, wer auf diesen Wegen fährt.
Also ein Jagdgenosse.
Wenn dem Nachbarn eine bestimmte Zufahrt ins Revier freigegeben wird, hat er sich an die zu halten.
 
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...
Die Jagdgenossenschaft hat bei der Sperrung etc. entgegen CAST's Ausführungen rein garkeine Befugnis. Die Jagdgenossenschaft hat mit Wegerecht auch nichts zu tun. ...
Rein rechtlich gesehen möchte ich das glauben. Aber mal angenommen der strittige Weg gehört einem Jagdgenossen. Dann könnte man als Pächter an diesen herantreten und ihn bitten, den Weg für Dritte zu sperren (nach deinen Ausführungen theoretisch machbar).
Sollte der wiederum keine Lust dazu haben, dann wäre der letzte Versuch, sich bei der Jagdgenossenschaft zu beschweren, z.B. weil man die Durchfahrten des Jagdnachbarn als pachtmindernd empfindet. Was die dann damit tun, welchen Druck die sich gegenseitig machen (wollen), das haben die wohl unter sich zu klären, unabhängig irgendwelcher Rechtsvorschriften. Aber wenn das persönliche Gespräch nicht weiter hilft, dann gäbe es hier immerhin eine Aussicht auf neue Dynamik.
 
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Im Wald gehört der Weg immer dem Waldbesitzer, in unserem Fall der Gemeinde und der gehören auch die Feldwege, deswegen entscheidet der Grundbesitzer/Gemeinde wer da fährt oder nicht.

4. Dürfen die Wege überhaupt benutzt werden, wenn sie nicht gewidmet sind?

Auch hier gilt wieder der Grundsatz, dass die Wege im Rahmen der Widmung genutzt werden dürfen. Ist keine Widmung vorhanden, darf der Weg grundsätzlich so lange benutzt werden, bis der rechtmäßige Eigentümer dieses verbietet.


https://www.frag-einen-anwalt.de/Widmung-von-Feldwegen--f129368.html
 
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