Wikipedia nennt es "überarbeitet", wenn man die Verkürzung/Wegfall von Jagdzeiten sieht kann man es durchaus Verschärfung nennen.Irgendwann ab 1973 wird es gewesen sein. Laut Wikipedia wurde es 1976 verschärft, was zeitlich passen würde.
Weitere "Verschärfungen" für Jäger (keine generelle Erlaubnis mehr Waffen führen zu dürfen*) entspringen aber dem WaffG, nicht dem JagdG.
Ich glaube aber trotzdem, dass wir die Magazinbegrenzung eher "Trittbrettfahrern" (wenn überhaupt) zu verdanken haben, die dem "Schießertum mit den Vollerntern" vorbeugen wollten, inwieweit die damals auch die RAF als Begründung anführten weiß ich aber leider nicht.
Findet man diese "historischen" Gesetzestexte eigentlich irgendwo im Netz?
*) Ein älterer Jäger und pensionierter Eisenbahner erzählte mir mal, dass er sich den Chiefs Special damals (also vor '73 o. '76) nur gekauft habe, weil er zu Fuß durchs Bahnhofsviertel in Frankfurt musste (was damals wohl ein ziemlich heißes Pflaster war), weshalb er dort IMMER seinen Revolver führte UND er sei damals unter "den jagenden Eisenbahnern" kein Einzelfall gewesen.
Ausgerechnet DU ein Fan des RAF-Anwaltes? :unbelievable:Das waren nicht die Grünen, sondern Schilly.
Schilly - der ja von den Grünen zu der SPD gewechselt hat - war ein Pragmatiker und ihm haben wir es zu verdanken, daß z.B. "Pumpguns" nicht komplett verboten worden sind, wie es vor allem von den Grünen gefordert wurde.
OK! Als Innenminister hat er dann den "Schwarzen Sheriff" rechts überholt.
Vielleicht deshalb ...
1. Merksatz des Forums:Und wenn Du Dich jetzt einmal darüber informierst, wer für diese Gesetzgebung verantwortlich ist, dann kommst auch Du darauf, warum dieser Satz von Dir Blödsinn ist.
Wer Ironie findet darf sie behalten!
Natürlich ist mir klar, dass das BUNDES-WaffG ein Bundesgesetz ist.
Warum nur beschweren sich dann hier einige, dass die Umsetzung in verschiedenen Bundesländern so unterschiedlich gehandhabt wird?
Geht doch gar nicht! Ist doch ein BUNDES-Gesetz!
Fakt ist (war zumindest damals), dass man im damals rot-grünen Hessen (mit angeblich so hoplophoben linken Politikern) keine Probleme beim Erwerb von SLB mit großem Magazin hatte (es wurde schlicht überhaupt nicht danach gefragt), im konservativen, "bodenständigen", die Jagd bejahenden Bayern dagegen schon.
Da traute sich kein Händler (zumindest kein mir bekannter) auf Jagdschein eine SLB ohne mindestens ein "kastriertes" Magazin zu verkaufen, obwohl die Rechtslage diese Einschränkung nicht hergab.
Insofern ist meine Aussage eben kein Blödsinn, enthält halt nur Ironie, die wohl nicht von jedem gleich erkannt wird. ;-)
WaiHei