Moin zusammen,
es begann mit einem Artikel im Niedersächsischen Jäger 06/2020 zum neuen Waffengesetz. Verfasst wurde er vom Justiziar der Landesjägerschaft Niedersachsen. Neben inhaltlichen Fehlern enthält der Artikel Behauptungen zur Nachtsichttechnik, die nicht haltbar sind.
Als Reaktion auf diesen Artikel habe ich den Chefredakteur des Niedersächsischen Jägers angeschrieben und daraufhin auch mit ihm telefoniert. Die Artikel von der LJN unterliegen aber nicht seiner Redaktion. Er fragte mich, ob er meine Zuschrift als Leserbrief veröffentlichen könne. Ich habe dem nicht nur zugestimmt, sondern ihn gebeten dies zu veröffentlichen.
Als nächstes habe ich zwei mal an die LJN geschrieben und nach dem Ausbleiben von Antworten and den Vorstand der Kreisjägerschaft. In keinem der Fälle gab es irgendeine Reaktion.
Der Leserbrief ist auch nie erschienen. Ich kann nur vermuten, dass es mit der Freiheit der Redaktion des Niedersächsischen Jägers nicht so fürchterlich gut bestellt ist, wenn man in gewissem Maße abhängig von der Landesjägerschaft ist.
Insgesamt handelt es sich um zwei Probleme. Zum einen ist der Justiziar der LJN offenbar mit dem Studium des Waffengesetzes überfordert gewesen oder hat zumindest die notwendige Sorgfalt vermissen lassen. Zum anderen scheint die LJN alles abzublocken was mit dem Thema Nachtsichtvorsatz zu tun hat. Dies erfolgt aber nicht im Rahmen einer sachlichen Diskussion mit den Mitgliedern, sondern von oben herab unter Zuhilfenahme von zumindest zweifelhaften Behauptungen.
Wer mit Kritik nicht sachlich umgehen kann und sie lediglich ignoriert, wer keinen Austausch mit den Mitgliedern zulässt und dazu seinen Mitgliedern das Gefühl gibt von juristischen Dilettanten vertreten zu werden, der arbeitet am Austritt aller tatsächlich aktiven Jägerinnen und Jäger. Am Ende bleibt ein König ohne Untertanen, denn die bedingungslos Treuen sterben weg.
Die Mails habe ich als PDF angefügt.
es begann mit einem Artikel im Niedersächsischen Jäger 06/2020 zum neuen Waffengesetz. Verfasst wurde er vom Justiziar der Landesjägerschaft Niedersachsen. Neben inhaltlichen Fehlern enthält der Artikel Behauptungen zur Nachtsichttechnik, die nicht haltbar sind.
Als Reaktion auf diesen Artikel habe ich den Chefredakteur des Niedersächsischen Jägers angeschrieben und daraufhin auch mit ihm telefoniert. Die Artikel von der LJN unterliegen aber nicht seiner Redaktion. Er fragte mich, ob er meine Zuschrift als Leserbrief veröffentlichen könne. Ich habe dem nicht nur zugestimmt, sondern ihn gebeten dies zu veröffentlichen.
Als nächstes habe ich zwei mal an die LJN geschrieben und nach dem Ausbleiben von Antworten and den Vorstand der Kreisjägerschaft. In keinem der Fälle gab es irgendeine Reaktion.
Der Leserbrief ist auch nie erschienen. Ich kann nur vermuten, dass es mit der Freiheit der Redaktion des Niedersächsischen Jägers nicht so fürchterlich gut bestellt ist, wenn man in gewissem Maße abhängig von der Landesjägerschaft ist.
Insgesamt handelt es sich um zwei Probleme. Zum einen ist der Justiziar der LJN offenbar mit dem Studium des Waffengesetzes überfordert gewesen oder hat zumindest die notwendige Sorgfalt vermissen lassen. Zum anderen scheint die LJN alles abzublocken was mit dem Thema Nachtsichtvorsatz zu tun hat. Dies erfolgt aber nicht im Rahmen einer sachlichen Diskussion mit den Mitgliedern, sondern von oben herab unter Zuhilfenahme von zumindest zweifelhaften Behauptungen.
Wer mit Kritik nicht sachlich umgehen kann und sie lediglich ignoriert, wer keinen Austausch mit den Mitgliedern zulässt und dazu seinen Mitgliedern das Gefühl gibt von juristischen Dilettanten vertreten zu werden, der arbeitet am Austritt aller tatsächlich aktiven Jägerinnen und Jäger. Am Ende bleibt ein König ohne Untertanen, denn die bedingungslos Treuen sterben weg.
Die Mails habe ich als PDF angefügt.