Ignoranz der LJN

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Bist Du aufgestanden mit Wortmeldung auf "Eurer" Hegeringversammlung, oder hast einen Antrag zur Tagesordnung eingebracht?
 
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Wenn die Position Mitglieder unnötig einengt ist sie falsch. Und "offen" heisst nicht "vielleicht".
 
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.... und bei der ganzen Diskursion, merkt keiner, dass es bisher immer bergab ging!
Sei es im Jagdrecht,Waffenrecht etc.:unsure:

Wir können schreiben und uns auslassen wie wir wollen, es ändert sich nichts ( doch, nur im Gegenteil )
D.T.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
.... und bei der ganzen Diskursion, merkt keiner, dass es bisher immer bergab ging!
Sei es im Jagdrecht,Waffenrecht etc.:unsure:

Wir können schreiben und uns auslassen wie wir wollen, es ändert sich nichts ( doch, nur im Gegenteil )
D.T.
Richtig und nach 20 Jahren darf man dann auch von dem toten Gaul absteigen und zu Fuß gehen um wieder nach vorne zu kommen.
LJV uns DJV vertreten nicht meine Interessen warum soll ich da Mitglied sein???
 
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Um nochmal die ursprüngliche Intention meines Schreibens an die LJN zu verdeutlichen:
Der Justiziar selbest hat einen Artikel verfasst, der allein aus juristischer Sicht einige gravierende Fehler enthält. Das dürfte dem eigenen Anspruch der LJN nicht genügen. Das obendrein und wahrscheinlich "höchst vorsorglich" eine Bewertung von Nachtzieltechnik stattgefunden hat, die vielen praktischen Erfahrungen widerspricht, ist im besten Fall lediglich überflüssig gewesen. In dem Artikel ging es schließlich um die Änderung des Waffengesetzes.

Dass die LJN pauschal Nachtzieltechnik als unpraktikabel und zudem gefährlich bezeichnet, ist im Grunde ein Affront den Bundesländern gegenüber, die in jüngerer Vergangenheit eben diese zugelassen haben. Auch dort wird es viele unterschiedliche Interessen und Meinungen dazu gegeben haben und dennoch wurde dieser Weg offenbar als der beste betrachtet. Das können ja nicht pauschal alles nur leichtsinnige Idioten entschieden haben. Man sollte sich zumindest die Mühe machen, diese Entscheidungswege nachzuvollziehen und ggf. daraus Schlüsse für das eigene Bundesland zu ziehen.
 
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Dass die LJN pauschal Nachtzieltechnik als unpraktikabel und zudem gefährlich bezeichnet, ist im Grunde ein Affront den Bundesländern gegenüber, die in jüngerer Vergangenheit eben diese zugelassen haben.

War es denn auch ein Affront zB des DJV, sich gegen die Magazinregelungen und gegen die Verfassungsschutzabfrage positioniert zu haben? Seltsam. Wenn man nämlich hier sonst zu Waffenrechtsthemen liest, könnte man durchaus glauben, die die es entschieden haben, seien unfähige Idioten. So wird es nämlich ziemlich häufig dargestellt.

Die Nachtzieltechnikjünger sollten endlich mal zur Kenntnis nehmen, dass sie mit ihrer Meinung nicht alleine sind und dass es in der Jägerschaft eine große Breite von Skeptikern gibt. Jedes Mitglied hat seit Jahren die Möglichkeit, das Thema auf die Agenda zu setzen. Passiert ist das nie, es gibt immer nur ein unterschwelliges Grundrauschen und Genöle. Bei einer Mehrheitsentscheidung der Jahreshauptversammlungen in den LJV müssten sich die Verbandsspitzen für die eine oder andere Position einsetzen. Aber setzt natürlich voraus, dass man aktiv wird, Gesicht und Flagge zeigt, Überzeugungsarbeit leistet etc. Wenn man es lässt oder es nicht gelingt, dann ist es halt so. Dafür kann man dann seine Mitmitglieder nicht mehr mögen, aber nicht dem Verband selbst einen Vorwurf machen.

Zum Stein des Anstoßes: die objektiven Fehler beziehen sich im wesentlichen auf die Wiedegabe der alten Gesetzeslage. Daher kann man sich eine Korrektur auch sparen. Der Rest betrifft Meinungen. Die des Autors auf der einen Seite, die des TO auf der anderen Seite. Meinungen sind niemals richtig oder falsch und vor allem darf man sie haben. Auch als Justitiar eines LJV.

Die Kritik des TO kann ich indessen verstehen. Auch mich überzeugen die Argumente des Justitiars nicht und ich halte sie für fadenscheinig.

Das man sich nicht mit seiner Kritik auseinandergesetzt hat, stimmt indessen nicht. Es hat doch längere sachbezogene Telefonate gegeben. Mehr persönliche Offenheit für Kritik gibt es doch eigentlich gar nicht. Einen wie auch immer gearteten Anspruch, dass der Justitiar oder der Präsident persönlich vor dem TO zu Kreuze kriechen, gibt es nicht. Und das ist auch gut so.

Insofern: austreten und gut.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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War es denn auch ein Affront zB des DJV, sich gegen die Magazinregelungen und gegen die Verfassungsschutzabfrage positioniert zu haben? Seltsam. Wenn man nämlich hier sonst zu Waffenrechtsthemen liest, könnte man durchaus glauben, die die es entschieden haben, seien unfähige Idioten. So wird es nämlich ziemlich häufig dargestellt.

Die Nachtzieltechnikjünger sollten endlich mal zur Kenntnis nehmen, dass sie mit ihrer Meinung nicht alleine sind und dass es in der Jägerschaft eine große Breite von Skeptikern gibt. Jedes Mitglied hat seit Jahren die Möglichkeit, das Thema auf die Agenda zu setzen. Passiert ist das nie, es gibt immer nur ein unterschwelliges Grundrauschen und Genöle. Bei einer Mehrheitsentscheidung der Jahreshauptversammlungen in den LJV müssten sich die Verbandsspitzen für die eine oder andere Position einsetzen. Aber setzt natürlich voraus, dass man aktiv wird, Gesicht und Flagge zeigt, Überzeugungsarbeit leistet etc. Wenn man es lässt oder es nicht gelingt, dann ist es halt so. Dafür kann man dann seine Mitmitglieder nicht mehr mögen, aber nicht dem Verband selbst einen Vorwurf machen.

Zum Stein des Anstoßes: die objektiven Fehler beziehen sich im wesentlichen auf die Wiedegabe der alten Gesetzeslage. Daher kann man sich eine Korrektur auch sparen. Der Rest betrifft Meinungen. Die des Autors auf der einen Seite, die des TO auf der anderen Seite. Meinungen sind niemals richtig oder falsch und vor allem darf man sie haben. Auch als Justitiar eines LJV.

Die Kritik des TO kann ich indessen verstehen. Auch mich überzeugen die Argumente des Justitiars nicht und ich halte sie für fadenscheinig.

Das man sich nicht mit seiner Kritik auseinandergesetzt hat, stimmt indessen nicht. Es hat doch längere sachbezogene Telefonate gegeben. Mehr persönliche Offenheit für Kritik gibt es doch eigentlich gar nicht. Einen wie auch immer gearteten Anspruch, dass der Justitiar oder der Präsident persönlich vor dem TO zu Kreuze kriechen, gibt es nicht. Und das ist auch gut so.

Insofern: austreten und gut.
Du hast recht es ist nunmal ein Verband Alter Männer der Vergangenheit zugewandt und die Zukunft verschlafen weitermachen das hat Zukunft(y)
 
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Schon interessant, was manche für Ansichten haben. Nur weil man ggf Nachtsichtvorsätze / nachsatz und Schalldämpfer persönlich nicht einsetzen möchte, ist diese Technik perse nicht unsinnig. Im Gegenteil! Ein LJV sollte für die Mitglieder da sein und nicht Elfenbeinturm mit Befehlsketten spielen (müssen).

Mir ging es bei meinem Schreiben an den LJV NRW nicht darum, dass sich der Verband öffentlich gegen NZT ausgesprochen hat, sondern um die veröffentlichte Argumentation, die sehr fragwürdig war.
Natürlich sollte ein LJV für seine Mitglieder da sein, allerdings bedeutet dies nicht, dass sie immer alles unterstützen, wenn eine (unbekannt große) Gruppe nach etwas schreit. Wo sollte man hier die Grenzen ziehen? Es kann nicht sein, dass die Verbände ab einem gewissen öffentlichen "Geschrei" sich kommentarlos hinter jeder dieser Gruppe stellen sollte.
Herr Thies hat im Rahmen der veranstalteten Seminare des LJV NRW zum Thema NZT erklärt, ggfs. per Mitgliederbefragung eine künftige Entscheidung zu bekommen. Wie diese Befragung ausgehen würde, ist vermutlich völlig offen.
Ich persönlich lehne NZT nicht ab, halte sie aber im Gegenzug ganz sicher nicht für das Mittel um örtlich überhöhte Schwarzwildbestände in den Griff zu bekommen. Dies würde nur über ein Maßnahmenpaket funktionieren, bei dem alle Reviere (staatlich und privat) an einem Strang ziehen müssen. So lange jemand diese Zusammenarbeit ablehnt, sollte er nicht nach was anderem rufen.
Ich bin sehr gespannt, wie sich die Situation in Bayern entwicklen wird. Eigentlich sollte man in zwei Jahren dort keine Probleme mehr mit Schwarzwild haben, sofern man den Verfechtern der NZT Glauben schenkt.

wipi
 
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Gelöschtes Mitglied 22858

Guest
Um nochmal die ursprüngliche Intention meines Schreibens an die LJN zu verdeutlichen:
Der Justiziar selbest hat einen Artikel verfasst, der allein aus juristischer Sicht einige gravierende Fehler enthält. Das dürfte dem eigenen Anspruch der LJN nicht genügen. Das obendrein und wahrscheinlich "höchst vorsorglich" eine Bewertung von Nachtzieltechnik stattgefunden hat, die vielen praktischen Erfahrungen widerspricht, ist im besten Fall lediglich überflüssig gewesen. In dem Artikel ging es schließlich um die Änderung des Waffengesetzes.

Dass die LJN pauschal Nachtzieltechnik als unpraktikabel und zudem gefährlich bezeichnet, ist im Grunde ein Affront den Bundesländern gegenüber, die in jüngerer Vergangenheit eben diese zugelassen haben. Auch dort wird es viele unterschiedliche Interessen und Meinungen dazu gegeben haben und dennoch wurde dieser Weg offenbar als der beste betrachtet. Das können ja nicht pauschal alles nur leichtsinnige Idioten entschieden haben. Man sollte sich zumindest die Mühe machen, diese Entscheidungswege nachzuvollziehen und ggf. daraus Schlüsse für das eigene Bundesland zu ziehen.

Eigentlich bin ich ja ganz deiner Meinung, aber so ganz unrecht hat der LJN zum Beispiel beim Thema Hindernisse nicht. Mit der WBK (und mit der Helion XP50 habe ich keine schlechte, bevor das aufkommt) sehe ich zum Beispiel häufig dünnes Geäst gar nicht. Mit den Vorsatzgeräten wird das bestimmt nicht anders sein. Mit dem klassischen ZF würde ich dort niemals einen Schuss antragen. Mit der WBK klare Sache ist ja alles frei. Das ist mir schon häufig passiert, dass ich dann beim Blick durch das ZF gestaunt habe, dass ich nicht schießen kann.

Beim Rest gebe ich dir in deinem Schreiben Recht und es ist eine Schande, dass Kritik immer wieder einfach untergeht.
 

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