illegale Kurzwaffe

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12 Feb 2018
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Nun, das die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in diesem Fall erstmal verneint werden kann - einschließlich der damit verbundenen Folgen - steht ja erstmal fest und somit außer Frage.
Aber jetzt und hier sich über etwas informieren zu wollen was man so "ich habe über mehrere Ecken erzählt bekommen, dass ein mir bekannter Jäger ... " erfahren hat, ist schon schlichtweg geistiger Dünnschiß! (entschuldigt bitte den Ausdruck)
1. jeder Jäger weiß was es bedeutet illegale Waffen zu besitzen
2. jeder Jäger weiß auch das dadurch seine jagdliche Karriere erstmal beendet ist
3. jeder illegale Waffenbesitz ist eine Straftat und wird als solche auch geahndet
4. da dies jedesmal einer Einzelfallprüfung obliegt kann hier keiner sagen wie das Ganze letztendlich strafrechtlich und verwaltungsrechtlich abgeschlossen wird
5. dies alles und noch mehr kann man im Netz nachlesen -> Tante Google ist da sehr hilfreich!!!

Daher verstehe ich diesen Tread in Bezug auf die Frage und die zu erwartenden Antworten nicht so richtig.

Und wenn der Treadstarter "Hallo, ich bin 22 Jahre alt und studiere Forstwissenschaften ..." - dann sollte er auch so belesen sein die nötigen Infos aus dem www. zu bekommen.
Klingt mir etwas sehr nach trolligem Wesen.

Nichts für ungut.


Gruß der olle pudlich
 
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Nach nds. Gemeindeordnung obliegt die Bearbeitung nach Waffenrecht den Ämtern für Sicherheit und Ordnung in den jeweiligen Kommunen. Diese können, müssen aber nicht, die Bearbeitung im sog. übertragenen Wirkungskreis an die Kreisverwaltungen abgeben.
Hier wird also der Einzelfall ausschlaggebend sein.

In Niedersachsen gibt es einige sog. "selbständigen Gemeinden", die haben das in der Regel wohl nicht abgegeben. Deshalb gibt es in manchen Landkreisen mehrere "untere Waffenbehörden", einmal bei den jeweiligen Gemeinden und dann noch beim LK für die Gemeinden im Kreis, die nicht "selbständig" sind.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Guten Abend alle zusammen,
ich habe über mehrere Ecken erzählt bekommen, dass ein mir bekannter Jäger Besuch von der unteren Jagdbehörde bekam und diese eine illegale Kurzwaffe in seinem Tresor gefunden haben. Angeblich wurden ihm alle Waffen samt Jagdschein abgenommen. Munition wurde nicht konfisziert. Der Vorfall soll nun fast 2 Monate zurückliegen. Ich frage mich nun ob der gute Mann jemals noch einmal auf die Jagd gehen kann und er seine Waffen wiederbekommt. Angeblich wurde auch Munition außerhalb der zulässigen Aufbewahrungsstäte gefunden. Denkt ihr, dass dieser Mann seine Waffen und seinen Jagdschein zurückbekommt? Wenn ja nach welcher Frist? Mich interessiert so etwas echt sehr und habe schon viel im Netz geschaut, jedoch ohne wirklichen Erfolg.
Würde mich über Rückmeldungen freuen!
Waidmannsheil
So so :unsure:
 
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.... ja, das geht vorüber und Deine Mutter eröffnet demnächst mit dem Papst einen Schalke-Fanshop in Dortmund. ....

Da der Papst ja in der Tat schon sehr viele Fan-Shops besitzt aber keine Ahnung vom Fussball hat, ist das vielleicht gar nicht so unwahrscheinlich :cool:. Gruss W.
 
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Illegal kann eine Waffe auch dann sein, wenn zB. die Waffe angemeldet und auch eine WBK dafür vorhanden ist, aber zB. durch einen Zahlendreher beim Eintrag in die WBK nicht die gleiche Nummer wie im Register der Behörde steht.
Es hat schon Fälle gegeben, dass vom Sachbearbeiter die Rechnungsnummer vom Waffenkauf bei der Anmeldung in die WBK eingetragen wurde. Dann passt natürlich nichts mehr zusammen und die Waffe ist bei einer Überprüfung vorerst illegal. In BW wird das zum Teil so gehandhabt, dass die Waffe zur genauen Überprüfung eingezogen wird und nach der Klärung der Umstände die Nummer in der WBK geändert wird. Die Waffe geht dann an den Besitzer zurück. Es muss sich bei einer illegalen Waffe also nicht immer um eine „Schwarze Waffe“ handeln.
 
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Es ist angelblich so, dass der Herr schon 2 kurzwaffen besitzt und seine Mutter, selbst Jägerin den letzten Jagdschein vor 5 Jahren gelöst hat. DiE KW von seiner Mutter hat er übernommen mit dem Wissen, dass er schon 2 besitzt. Der Mann hat sogar die dazugehörige Wbk. Letztendendlich war sie illegal... ist das nicht viel mehr ein Fehler der Behörde die Waffen der alten Frau zu verfolgen?
 
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Vielleicht hat der gute Mann die Waffe ein paar Stunden vor der Kontrolle gefunden und im eigenen Tresor sichergestellt. Evtl. gibt es auch Zeugenaussagen die dieses bestätigen. Vor dem Gang zur Polizei kam dann zufällig der Kontrollbesuch.

Wäre nur blöd, wenn man sich bereits zu einer Aussage hat hinreißen lassen.
 
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Also die Schwester von meinem Schwager seinem Onkel hat von der Kindergärtnerin ihrer Nichte gehört, dass ein Jäger dem Wirt vom Ochsen erzählt haben soll, dass er gehört hat dass die Freundin vom Sohn des Briefträgers gesagt haben soll, dass da jemand irgendwo im Internet bei Jägern rumtrollt.
 
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Kein Wunder das es nur Chaos gibt. Das in mv und brb. Ist die waffenbehörde bei der Polizei angesiedelt.

wieder was gelernt. Damit dürfte das zentralewaffenregister die nächsten 100 Jahre nicht funktionieren.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25891

Guest
Wir sollten einen neuen Thread aufmachen, im dem sehr ausführlich geschilderte Tatbestände und Sachverhalte zum Waffenrecht von allen Forumsmitgliedern juristisch einwandfrei analysiert, kommentiert und als verbindliche Entscheidungshilfe an die zuständigen Gerichte weitergeleitet werden.

Beispiel:
Titel: Ja oder Nein ?
Inhalt: vielleicht, Jäger, Flitzebogen, Warnschuß, grobe Sau.


Und nun mal los…
Stop !! Natürlich nicht an diese Stelle, sondern im Witze-Thread

WaiHei
Guntar
 
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Bei der ganzen Geschichte klingt es ein bischen nach vorsichtiger Erkundung wegen.... naja.
Wenn ich richtig verstanden habe, das hat die alte Dame seit 5 Jahren keinen Jagdschein mehr gelöst, hat aber noch ihre Waffen ( incl. WBK).
Warum sollte die Waffenbehörde aktiv werden? Der Jagdschein berechtigt zum führen der Waffen. Wenn Madame also die Waffen ordentlich im zugelassenen Schrank aufbewahrt und nicht führt, gibt es keine Fragen. Warum sollte also die Behörde die Dame belästigen? Interessant wirds dann nochmals beim Nachlass.
Der Rest ein Fall von selbst Schuld. Bei Waffen geht man immer 100% sicher. Gesetzeslücken such lieber beim Ehevertrag.
 
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13 Aug 2019
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[...]
Wenn ich richtig verstanden habe, das hat die alte Dame seit 5 Jahren keinen Jagdschein mehr gelöst, hat aber noch ihre Waffen ( incl. WBK).
Warum sollte die Waffenbehörde aktiv werden? Der Jagdschein berechtigt zum führen der Waffen. Wenn Madame also die Waffen ordentlich im zugelassenen Schrank aufbewahrt und nicht führt, gibt es keine Fragen. Warum sollte also die Behörde die Dame belästigen?
[...]

Um zu kontrollieren ob noch Munition vorhanden ist.
Der Besitz davon wäre in diesem Beispiel nicht weiterhin erlaubt (mal davon ausgegangen, dass die Dame nicht aktive Sportschützin ist oder ein anderes valides Bedürfnis vorliegt).

Oder bin ich gerade auf dem Holzweg?

Gruß,
Swallow
 
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1 Jun 2017
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Grundsätzlich ist es erstmal kein Problem oder gar illegal mehr als zwei Kurzwaffen zu besitzen.
Die meisten Behörden erkennen den Jägern nur keine 3 und mehr Kurzwaffenbedürfnisse an.
Ist man aber z.B. Sportschütze oder Sammler kann man durchaus noch mehr Kurzwaffen auf der WBK haben.

Wird die Waffe auf einer WBK geführt handelt es sich schon mal nicht um eine illegale Schusswaffe, es gibt die Möglichkeit der gemeinsamen Aufbewahrung, z.B. unter Ehegatten, Vater/Mutter/Kinder... die genauen Spielregeln dafür sind im Gesetzt definiert.

Bei den eher dürftigen Aussagen kann niemand ein verlässliche Auskunft geben, was bedeutet bitte:
DiE KW von seiner Mutter hat er übernommen mit dem Wissen, dass er schon 2 besitzt. Der Mann hat sogar die dazugehörige Wbk.

Sich die Waffe mitsamt der WBK der Mutter in den Schrank zu legen?!
 
Zuletzt bearbeitet:
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23 Sep 2007
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Um zu kontrollieren ob noch Munition vorhanden ist.
Der Besitz davon wäre in diesem Beispiel nicht weiterhin erlaubt (mal davon ausgegangen, dass die Dame nicht aktive Sportschützin ist oder ein anderes valides Bedürfnis vorliegt).

Oder bin ich gerade auf dem Holzweg?

Gruß,
Swallow
IDR. Ist bei Kurzwaffen der Munitionserwerb auf der WBK eingetragen .
 

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