illegale Kurzwaffe

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Guten Abend alle zusammen,
ich habe über mehrere Ecken erzählt bekommen, dass ein mir bekannter Jäger Besuch von der unteren Jagdbehörde bekam und diese eine illegale Kurzwaffe in seinem Tresor gefunden haben. Angeblich wurden ihm alle Waffen samt Jagdschein abgenommen. Munition wurde nicht konfisziert. Der Vorfall soll nun fast 2 Monate zurückliegen. Ich frage mich nun ob der gute Mann jemals noch einmal auf die Jagd gehen kann und er seine Waffen wiederbekommt. Angeblich wurde auch Munition außerhalb der zulässigen Aufbewahrungsstäte gefunden. Denkt ihr, dass dieser Mann seine Waffen und seinen Jagdschein zurückbekommt? Wenn ja nach welcher Frist? Mich interessiert so etwas echt sehr und habe schon viel im Netz geschaut, jedoch ohne wirklichen Erfolg.
Würde mich über Rückmeldungen freuen!
Waidmannsheil
 
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Der hat wohl sehr schlechte Karten, wer so doof ist eine illegale Knarre in den Waffenschrank zu legen. :unsure:
 
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Na ja, erst ist ja abzuwarten, ob und weswegen er Verurtielt wird, danach beginnt die gesetzliche Frist, nach der er vielleicht wieder einen Jagdschein bekommen Darf
 
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Ich habe mal gehört, so um mehrere Ecken, dass es für solche Fälle, wo man überhaupt nichts weiss und wo in der Erzählung nichts zusammenpasst, mit viel Wohlwollen das "stille Post"-Syndrom annehmen und dann einfach sagen kann: ja, das geht vorüber und Deine Mutter eröffnet demnächst mit dem Papst einen Schalke-Fanshop in Dortmund.

Jungs, spekuliert lieber über die Chancen vom Ex-Foristen Dude, zur Gleichstellungsbeauftragten bei der "Emma" gewählt zu werden, das hat dann wenigstens noch Spasspotenzial.
 
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Guten Abend alle zusammen,
ich habe über mehrere Ecken erzählt bekommen, dass ein mir bekannter Jäger Besuch von der unteren Jagdbehörde bekam und diese eine illegale Kurzwaffe in seinem Tresor gefunden haben. Angeblich wurden ihm alle Waffen samt Jagdschein abgenommen. Munition wurde nicht konfisziert. Der Vorfall soll nun fast 2 Monate zurückliegen. Ich frage mich nun ob der gute Mann jemals noch einmal auf die Jagd gehen kann und er seine Waffen wiederbekommt. Angeblich wurde auch Munition außerhalb der zulässigen Aufbewahrungsstäte gefunden. Denkt ihr, dass dieser Mann seine Waffen und seinen Jagdschein zurückbekommt? Wenn ja nach welcher Frist? Mich interessiert so etwas echt sehr und habe schon viel im Netz geschaut, jedoch ohne wirklichen Erfolg.
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Waidmannsheil
..... das ist einfach nur dämlich hoch zehn.... ,
ho61
 
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Guten Abend alle zusammen,
ich habe über mehrere Ecken erzählt bekommen, dass ein mir bekannter Jäger Besuch von der unteren Jagdbehörde bekam und diese eine illegale Kurzwaffe in seinem Tresor gefunden haben. Angeblich wurden ihm alle Waffen samt Jagdschein abgenommen. Munition wurde nicht konfisziert. Der Vorfall soll nun fast 2 Monate zurückliegen. Ich frage mich nun ob der gute Mann jemals noch einmal auf die Jagd gehen kann und er seine Waffen wiederbekommt. Angeblich wurde auch Munition außerhalb der zulässigen Aufbewahrungsstäte gefunden. Denkt ihr, dass dieser Mann seine Waffen und seinen Jagdschein zurückbekommt? Wenn ja nach welcher Frist? Mich interessiert so etwas echt sehr und habe schon viel im Netz geschaut, jedoch ohne wirklichen Erfolg.
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Waidmannsheil
Eine illegale Waffe zu besitzen als ,,legaler" Waffenbezitzer ist schon recht :unsure: merkwürdig, allerdings das Teil auch noch bei seinen ,,Legalwaffen" aufzubewahren:eek: das ist schon.....naja....
MfG.
PS: schätze mal das seine ,,Zuverlässigkeit" für mindestens ne ganze Weile nicht mehr gegeben ist.
 
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Die Geschichte passt irgendwie nicht zusammen. UJB und Waffenbehörde könnten natürlich irgendwo, wir wissen ja nicht wo, identisch sein. Normalerweise sind das unterschiedliche Behörden.
Also die illegale Kurzwaffe wird im Strafverfahren als Beweismittel und zur Einziehung beschlagnahmt.
Des Weiteren wurde offensichtlich der Jagdschein und die WBK's widerrufen, wegen mangelnder Zuverlässigkeit. Das ist ein schlichter Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, also werden alle Waffen in Verwahrung genommen, bis zum Abschluss des Verfahrens.
Das mit der Munition passt da nicht zusammen. Wenn er keinen Jagdschein mehr hat, darf er auch keine Munition besitzen, die hätte also ebenfalls in Verwahrung genommen werden müssen.
Das der Verwaltungsakt keine Bestandskraft erlangt, halte ich für unwahrscheinlich, wenn sie Kurzwaffe tatsächlich illegal war. Demnach wird sein Jagdschein und die WBK vermutlich bestandskräftig Widerrufen und damit sind die Waffen erstmal futsch. Die darf er dann an einen Berechtigten abgeben.
Vor Ablauf von 5 Jahren wird ihm wohl kein neuer Jagdschein erteilt werden. Zumindest ist das bei uns ein üblicher Zeitrahmen. Im Widerspruchsverfahren wird das über das Verwaltungsgericht geregelt.
Das Strafverfahren kommt noch on Top und hat im Grunde mit dem Verwaltungsverfahren nix zu tun.
Soviel zu meiner vorsichtigen Einschätzung bei dürftiger Sachlage :)
 
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5 Apr 2019
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Die ujb macht keine Hausbesuche um die Aufbewahrung von Waffen zu kontrollieren. Das machen die Freunde in blau bzw. Mit Alter Uniform in grün.


Nehm dir einen Anwalt. Der kann dir besser helfen als ein Forum.

Ansonsten sollte jedem legalen Waffenbesitzer klar sein, welche Konsequenzen dieser Fall hat.
 
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23 Sep 2007
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Die ujb macht keine Hausbesuche um die Aufbewahrung von Waffen zu kontrollieren. Das machen die Freunde in blau bzw. Mit Alter Uniform in grün.

.
Das dürfte je nach Bundesland unterschiedlich sein, hier macht das sehr Wohl die Waffenbehörde . Und es dürfte auch Verwaltungen geben bei denen Waffen und Jagdbehörde im selben Büro sitzt.
 
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Das dürfte je nach Bundesland unterschiedlich sein, hier macht das sehr Wohl die Waffenbehörde . Und es dürfte auch Verwaltungen geben bei denen Waffen und Jagdbehörde im selben Büro sitzt.
Waffenbehörde = Polizei
Ujb = Kreisverwaltung

Bitte Beispiel wo beides zusammen ist. Danke.
 

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