Rein rechtlich ist der Eigentümer ein sogenannter Zustandsstörer, wenn er nicht dagegen vorgeht.
Deshalb ist das rechtlich für den Eigentümer ein Problem. Macht er nämlich nichts, liegt ein mittelbares Einverständnis vor.
Der JAB hat das Problem nicht. Am Ende entscheidet die UNB.
Deshalb ist das rechtlich für den Eigentümer ein Problem. Macht er nämlich nichts, liegt ein mittelbares Einverständnis vor.
Der JAB hat das Problem nicht. Am Ende entscheidet die UNB.