[Brandenburg] Im Zweifel oder nicht

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G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Ausgehend von einem Katzenfaden, möchte ich diesen Gedanken auskoppeln:

,,...Jagdschutz
§ 38
Inhalt des Jagdschutzes, Pflicht zur Ausübung des Jagdschutzes


(1) Der Jagdschutz umfasst auch den Schutz des Wildes vor Beeinträchtigungen durch wildlebende Tierarten, soweit diese keinen besonderen Schutz nach Naturschutzrecht genießen, sowie vor wildernden Hunden und streunenden Katzen.


(2) Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet, den Jagdschutz in seinem Jagdbezirk auszuüben.

.
.
.
§ 40
Aufgaben und Befugnisse der Jagdschutzberechtigten


(1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,

...
2. wildernde Hunde und streunende Katzen zu töten. Als wildernd gelten im Zweifel Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung der führenden Person und als streunend Katzen, die im Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 Meter vom nächsten Haus angetroffen werden.
..."



Vielleicht kann ein rechtlich beschlagener Forist mal dazu Stellung nehmen, mir erscheint dies als Möglichkeit auch unter 200m aktiv zu werden, wenn kein Zweifel besteht.



CdB
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Also bezieht sich der Punkt nur auf die wildernen Hunde oder auch auf Katzen? Bei einem Stubentiger mit bspw frischen Hamster oder Junghasen zwischen den Fängen, hätte ich auch bei 100m Abstand nicht den geringsten Zweifel.


CdB
 
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Moin,

mit Deiner Einschätzung liegst Du m.E. richtig. Allerdings verstehe ich den Gesetzestext so, daß Du möglicherweise innerhalb des 200m-Radius eine Beweislast haben könntest, während bei einer Entfernung von mehr als 200m generell der Wilderei-Tatbestand angenommen werden kann.

Waidmannsheil,
Schnepfenschreck.
 
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Es wird aber wiederum wildernd und streunend explizit zugeordnet.
Danach kann im Sinne des Gesetzes und der damit einhergehende Befugnisse nur der Hunde wildern und die Katzen streunen.
Beides sind aber der Tierart zugeordnete Fachbegriffe, die keinen echten unterschied enthalten.
Beides sind Streuner.
Ein Katze stellt wiederum eher selten Wild nach.
 

z/7

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Ein Katze stellt wiederum eher selten Wild nach.
Das seh ich eher andersrum. Die unterschiedlichen Begriffe würdigen imho lediglich den Umstand, daß es seltenst aufkommt, was eine Katze so alles anrichtet unter Jungwild, wenn man es mal auf den jagdlichen Aspekt beschränken möchte. Die verputzt ihre Beute oder die ist so klein, daß sie übersehen wird. Ein gerissenes Reh oder ein jagender Hund ist erheblich auffälliger.
 
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2 Apr 2001
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Ich interpretiere das so,

dass bei der Katze das „Streunen“ reicht, der Hund aber „wildern“ muss, um einen Abschuß zu rechtfertigen. Der Mäuse auf der Stoppel ausbuddelnde Hund ist damit kein Wilderer, die Katze je nach Entfernung.

Gruß,

Mbogo
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
So würde ich es auch sehen, eine Steigerung des ,,Anspruchs". Ein Hund der den Feldweg entlangbummelt ist anders zu bewerten als die Katze.
 
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"Als wildernd gelten im Zweifel Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung der führenden Person ... angetroffen werden. "

Vorsicht! Von "verfolgt Wild" steht da nichts. Es wird bei Hunden im Gegensatz zu Katzen nicht auf deren Wohnsitz, sondern auf den Bezug zur Führunsperson abgestellt. Theoretisch ist der auch außerhalb der Einwirkung wenn er den HuFü weder sehen noch hören kann, also einfach "nur" streunt. Ob es ausreicht, dass er (der Hund) keine Reaktion zeigt (was ja auch 0,5m vor den Füßen des Herrchens sein kann) ist dann eine weitere Frage. Diese Auslegung wurde in Niedersachsen mal propagiert, zumindest als Anregung an die Hundebesitzer, dass man das so auslegen darf und ggf. auch muss und die deshalb auf den Fiffi aufpassen sollen ... ;)
 
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"Im Zweifel".
Ein stromernder Hund wilderd zunächst nicht.
Das sollte jeder Jäger unterscheiden können.

Und ich schieße den Bauern auch nicht ihre Katzen weg. Das wäre ja ein toller Spaß für die restliche (und letzte) Pachtperiode.
Wie ein echter verwilderter Streuner aussieht, sollte auch jeder wissen, der ein Tier zur Strecke bringen möchte. Das kann man sehr gut unterscheiden.
In seinem revier weiss man doch wohin welche Katze gehört.

Das Katzenproblem müsste auf anderer ebene gelöst werden. Da haben wir gar keine Wirkung.
Es gibt zuviele Katzen (im Grunde eine invasive Art) und davon viel zu viele Freigänger.
Aber nicht unser Ding. Unser einwirken bleibt nutzlos.
 
Registriert
27 Sep 2006
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Der Text ist eindeutig. Auf das Verfolgen von Wild kommt es "im Zweifel" nicht an.

@Coureur de Bois : klar, man muss nicht alles machen, was man darf. Es ist aber ab und an hilfreich, zu dürfen und das auch androhen zu können. Bei Katzen bin ich nach einem Wildkatzenfund in Reviernähe bei Streunern und verwilderten übrigens durchaus der Ansicht, dass ein Eingreifen angeraten und sinnvoll ist. Nachbars "Morle" mit Halsband ist natürlich tabu.
 
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