[Brandenburg] Im Zweifel oder nicht

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 13565
  • Erstellt am
Registriert
22 Aug 2012
Beiträge
2.476
Es gibt schon Extremfälle da würde ich das nicht ausschließen.
Oft sind es die immer gleichen, die es immer wieder tun.
Würde ich dann einen Hund (oft ist es nicht nur einer) dabei erwischen, wie er bei lebendigem Leibe ein Reh zerreißt, (läuft nicht immer mit Kehlbiss) würde ich erst ein kurzes Handyvideo machen und das Problem dann endgültig lösen.
Bei passender Beweislage passiert mir dann auch vor Gericht nix, auch dafür gibt es Präzedenzfälle.
 
Registriert
9 Dez 2014
Beiträge
1.305
Passiert jedes Jahr auf DJen...

es ist nen drama auf ner drückjagd nen kumpel vom team sterben zu sehen weil opa mit panzerglasbrille am abzug verkrampft hat aber es ist nochmal was anderes wenn jemand vorsätzlich nen hund schiesst . ich hatte das zum glück nie
 
Registriert
9 Dez 2014
Beiträge
1.305
Würde ich dann einen Hund (oft ist es nicht nur einer) dabei erwischen, wie er bei lebendigem Leibe ein Reh zerreißt, (läuft nicht immer mit Kehlbiss) würde ich erst ein kurzes Handyvideo machen und das Problem dann endgültig lösen.

welcher haushund ausser kampfmaachine reisst nen reh ??? nen hausund scheucht nen reh auf und das wars . nen normaler hund kriegt weder nen reh noch nen hasen .

wir reden von normalen haushunden bei verspielter gassirunde und nicht kaukasier oder brazil stafford .
 
Registriert
22 Aug 2012
Beiträge
2.476
Deswegen sprach ich von Extremfällen, und ja doch, die gibt es.
Das dürften wohl wirklich selten normale Haushunde sein, eher Jagdhunde, Kampfhunde oder Diensthunde in Händen von Inkompetenten.
In den Fällen die mir bekannt sind, waren es zwei mal deutsche Schäferhunde und einmal Rottweiler.
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.241
wir reden von normalen haushunden bei verspielter gassirunde und nicht kaukasier oder brazil stafford .

Nein. Wir reden von Hunden generell. Unter anderem solchen von Leuten wie Dir, die als Jagdscheinbesitzer ihren DD und den Terrier trotz mehrfacher Abmahnung einfach so laufen lassen und behaupten, das wäre ungefährlich. Man hat dann in den umliegenden Revieren gemerkt, dass die Hunde auf einmal weg waren. Natürlich wäre es sinnvoller gewesen, dem Halter seine Jagdwaffe in den Allerwertesten zu rammen, aber das war und ist verboten. Die Hunde mussten das dann ausbaden.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Um das infantile Gequatsche mal wieder auszublenden, hier geht es um die rechtlichen Aspekte, darum sind wir hier im Forum ,,Jagdrecht". Das einige Beteiligte weder die persönlichen Fähigkeiten, noch die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen um überhaupt Jagdschutz im Sinne des Gesetzes auszuüben, sollte nicht Grund sein für das Abgleiten des Fadens in ein komplettes Offtopic- Dreckwerfen.

Bitte - Danke.

CdB
 
Registriert
30 Jul 2019
Beiträge
3.395
Wem sein Tier lieb und teuer ist, der sorgt dafür, dass es eben nicht regelmässig allein in der Feldflur rumdabbt und dort Unheil anrichtet.
Leider gibt's viel zu viele Halter der Sorte: ach der muss ja auch mal rennen; der bekommt das Reh eh nicht; Katzen brauchen Freilauf......."
Das sind auch dieselben, die sich in aller Regel sogar noch für besonders naturverbunden halten und denen aber das Wohl des Rehs, des Junghasen oder des vorletzten Feldhamsters leider aber im Zweifel am Ar.... vorbei gehen.
Und wie oft bekommt man den Halter denn überhaupt erst gar nicht zu Gesicht??

Mir ist das gehetzte Reh genauso nah oder fern, wie der Hund. Ganz ehrlich.
Wie hat eine gute Bekannte mal gesagt?
Jeder hat nur EIN Leben.
Das Reh, der Junghase auch.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Ich habe es schon weiter vorne anklingen lassen, die Pflicht zum Jagdschutz macht den finalen Einsatz nicht zwingend nötig.

Gerade bei Katzen ist der Lebend-Fang nicht zu unterschätzen. In der Zahl sicherlich sogar effektiver als der zufällige Schuß.


CdB
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.241
Geht bei uns nicht. Das Fundbüro nimmt keine Tiere an und verweist aufs Tierheim, das ist aber privat organisiert und muss nicht annehmen. Einzige Möglichkeit: im Fundbüro sagen "ich habe hier eine Kiste gefunden, da ist wohl noch was drin ...". :cool:
 
Registriert
21 Feb 2006
Beiträge
5.569
@mrbigshot:
Ein Jagdfreund von mit hat vor Jahren einen in seinem Revier wildernden Hund (Mischling) erschossen. Er selber ist Hundebesitzer, damals DD, heute RHT. Der Besitzer wurde mehrmals angesprochen und zuletzt final verwarnt, nutzte nichts, ebenso eine vorherige Anzeige bei der Gemeinde (wurde eingestellt, da keine Beweisfotos vorhanden und die vorgefundenen gerissenen Kitze nicht eindeutig dem Hund zugeordnet werden konnten). Als er ihn dann direkt beim Hetzen eines Rehs erwischte, war´s das für den Hund.
Was machst du in der Situation? Weiter zusehen und in die Hände klatschen?
 
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.652
Das Fundbüro nimmt keine Tiere an


Moin,

wie geht das denn mit der Anzeigepflicht (§965 II BGB) und der Ablieferungspflicht (§967 BGB) zusammen?


Falls sich das Fundbüro nicht zuständig sieht, vielleicht mal das hier unter die Nase halten:

Bestehen maßgebliche Anhaltspunkte dafür, dass eine aufgefundene Sache nicht herrenlos ist, kann dies aber nicht mit Sicherheit festgestellt werden, so ist nach den allgemeinen Grundsätzen des Polizei- und Ordnungsrechts zur Anscheinsgefahr von einer Fundsache auszugehen ("Anscheins-Fundsache") und die Zuständigkeit der Fundbehörde eröffnet. Aus Gründen des Tierschutzes gilt dies erst recht für aufgefundene Tiere.
(OpenJur, OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12.01.2011 - 3 L 272/06)


Cheers,
Schnepfenschreck.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
2 Apr 2001
Beiträge
7.256
Hat schon mal jemand eine Hauskatze gesehen, die sich nicht durch "in die Händeklatschen" vom Wildern abhalten läßt?

Du zitierst eine von mir eingestellte und benannte Gesetzespassage ...

Aber zur Interpretationshilfe, mit Unterstützung eines jagdlich versierten RAs aus dem Gültigkeitsbereich des zitierten LJG: Du hast vor Gericht keine Chance, bei Katz' und Hund, wenn Du nicht nachweisen kannst, den Besitzer der Delinquenten 3 mal auf die Wilderei angesprochen zu haben. Bevorzugt Glück kannst, nicht wirst, Du haben, wenn Du das Tier auch schon mal lebend und unversehrt dem Halter zugestellt hast, besser öfters, und mit ihm das Gespräch gesucht hast. Wenn Du sofort schießt und angezeigt wirst, war's das für Dich mit der Jagd & dem Waffenbesitz. So, nochmal, der RA bei der Erläuterung typischer Fälle aus seinem Berufsdasein. Das fragliche LJG existiert so seit 2010.

Gruß,

Mbogo
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
22
Zurzeit aktive Gäste
164
Besucher gesamt
186
Oben