Insektenschwund...

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Die Eigentumsverhältnisse lassen sich ganz einfach mit dem Flächenkataster und den Flurnummern herausfinden.
Dabei stellt sich oft heraus, dass öffentliche Flächen einfach vereinnahmt wurden, das geht bis hin zu ganzen Viehtriebstrassen.
Mulchen ist so ziemlich die schlechteste Bewirtschaftung.
Um die oben genannten Ziele zu erreichen, wäre (späteres) Mähen mit Entfernung des Mahdgutes weit besser geeignet, auch weil die Flächen dann aushagern, artenreicher werden (Blüten, Insekten, Vögel) und mit der Zeit weniger Material anfällt.
Dafür könnten sich die Kreisjagdverbände als Naturschutzverbände politisch bei den Gemeinden einsetzen, das wäre positive Öffentlichkeitsarbeit.

Es gibt immer verschiedene Moeglichkeiten Unkraut zu bekaempfen!
Wenn in den richtigen Entwicklungsstadien mit Pflanzenschutzmitteln gearbeitet wird, entfaellt das Mulchen ganz(y).
Diese Dinge darf und muss der Bauer selbst entscheiden. Wenn du auch einer selbststaendigen Arbeid nachgehst, wirst du doch auch taeglich aehnliche Entscheidungen in deinem Bereich treffen muessen, die sich direkt auf dein Einkommen auswirken. Wenn du abhaengig beschaeftig, angestellt bist, ist es fuer die Meisten schwieriger sich vorzustellen, dass jede Entscheidung sich direkt auf den Ernteertrag und damit auf das Einkommen auswirkt.

Leider gibt es scheinbar nur Bauern mit erheblicher krimineller Energie, die du kennst. Deine, hier geschilderten, Erfahrungen legen das zumindest nahe. Warum unternimmst du nichts gegen diese Verbrecher. Ein Vergehen gegen eksistierende Gesetze sollte immer verfolgt werde. Dabei ist es in meinen Augen egal ob es um Aneignung von fremden Eigentum geht oder Vergehen gegen Leinenzwang/ Viltschutz.

tømrer
 
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Es gibt immer verschiedene Moeglichkeiten Unkraut zu bekaempfen!
Wenn in den richtigen Entwicklungsstadien mit Pflanzenschutzmitteln gearbeitet wird, entfaellt das Mulchen ganz(y).
Diese Dinge darf und muss der Bauer selbst entscheiden. ...
tømrer
Gerne, aber bitte im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und vor allem nur auf seinem EIGENEN Grund und Boden, nicht auf dem Eigentum von anderen ... :-]

...
Leider gibt es scheinbar nur Bauern mit erheblicher krimineller Energie, die du kennst. Deine, hier geschilderten, Erfahrungen legen das zumindest nahe. Warum unternimmst du nichts gegen diese Verbrecher. ...
Wie kommst Du darauf, dass ich dagegen nichts unternehme ?
Da liegst Du völlig falsch, ich habe dazu sogar einen hoheitlichen Auftrag.

Und in #1031 und 1034 gibt es ja auch Tipps, was man da machen kann ...


Du unterstellst schon wieder dem Bauern Unredlichkeit. Hast du die Eigentumsverhaeltnisse fuer diesen, von @nerofrankkirn gebrachten Fall, geprueft, sodass dir niemand Verleumdung vorwerfen kann?
tømrer
Aufgrund einschlägiger Erfahrungen habe ich empfohlen, die Eigentumsverhältnisse bei Zweifeln zu ÜBERPRÜFEN.
Das ist wirklich GANZ WICHTIG, gerade bei Wegrändern etc., denn da gibt es ein gewaltiges Potential für ökologische Verbesserungen.
 
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Gerne, aber bitte im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und vor allem nur auf seinem EIGENEN Grund und Boden, nicht auf dem Eigentum von anderen ... :-]

Du unterstellst schon wieder dem Bauern Unredlichkeit. Hast du die Eigentumsverhaeltnisse fuer diesen, von @nerofrankkirn gebrachten Fall, geprueft, sodass dir niemand Verleumdung vorwerfen kann?

tømrer
 
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Ein Hund muss sich im Einflussbereich seines Besitzers befinden (Sichtweite, Hör-/+Rufweite ) ....Leinenpflicht besteht nur innerhalb von Siedlungsgebieten (lt kommunaler Gefahrenabwehrverordnung ) ,
im unbesiedelten Bereich, ist der Hund unaufgefordert anzuleinen sobald sich Spaziergänger /Jogger /Radfahrer dem Hundehalter nähern. .....Soweit die Bestimmungen. ......natürlich tun sich manche Jäger damit schwer, weil sie ihre Hunde nicht unter Kontrolle haben (oft erlebt ) , und die Töle (da bei Treibjagden verheizt ) sobald von der Leine , anfängt allem hinterherzuhetzen was rumläuft. .. .
Meiner hört !!!
Grüße +WMH Olli
Wozu dient die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit?
Als Brut- und Setzzeit wird der Zeitraum bezeichnet, in dem Vögel brüten und das Wild seinen Nachwuchs zur Welt bringt. In Niedersachsen geht es um die Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli. Jungwild und sogenannte Bodenbrüter wie Wachtel, Nachtigall, Rotkelchen und Feldlerche sollen durch die Anleinpflicht vor stöbernden Hunden geschützt werden – und Vögel und Wildtiere so in Ruhe ihren Nachwuchs aufziehen können. Besonders Bodenbrüter werden schnell durch Hunde aufgescheucht. Fliegen sie weg, erkalten ihre Nester.

Das gilt nicht fuer dich?
"Meiner hoert" ist analog zu "der tut nichts"
Sehr merkwuerdig wie du mit zweierlei Mass misst!

tømrer
Man kann einem Hund auch beibringen nur auf dem Weg zu bleiben. .....ist aber mit Arbeit verbunden. .....und diese scheuen die meisten. .....Kaum zu glauben, aber es funktioniert, vorausgesetzt man will es auch. ....!!! .....Wer richtig gelesen hat sah dass in RLP die "kommunale (Gemeindeebene) Gefahrenabwehrverordnung" Leinenpflicht regelt , und die kenne ich als geprüfter Jagdaufseher schon.!....gut, natürlich weiss ich nicht ob ein zerschredderter Bodenbrüter sich noch an einem Dackel stören kann ?😂
Grüße +WMH Olli
 
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Moin @tømrer,

Du hast das für Niedersachsen völlig richtig zitiert (y) - in den anderen Bundesländern Deutschlands kann / wird das aber ganz anders geregelt sein (nur zu Deinem Verständnis für die Lage hier in Deutschland). Bei Euch ist der Leinenzwang in der Brut- und Setzzeit (oder sogar für das ganze Jahr :unsure:) sicherlich landesweit einheitlich geregelt, oder?

munter bleiben!!

hobo
 
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@hobo57
Ja, das ist so bei uns, die Gesetze sind fuer alle Buerger gleich.
Es waere doch auch komisch wenn mein Nachbar in Møre Romsdal das Vilt respektieren und beschuetzen muss und ich in Sør-Trøndelag kann mich ueber Viltschutzregeln hinwegsetzen. Dabei dienen wir Beide dem gleichen Koenigreich!
Ich erwarte von niemandem, dass er das versteht aber Gerechtigkeit sieht fuer mich anders aus.
Auf der einen Seite verurteilt ein "Aufseher" einen Landwirt, fuer gemulchte Wegraender, obwohl vielleicht die Gemeinde ihre Verpflichtungen erfuellt, auf der anderen Seite laesst genau dieser "Jeger" seinen Hund in der Setzzeit frei laufen.
Manchmal verstehe ich das Geschimpfe auf Jegerschnellkurse.

tømrer
 
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muß es für jeden Schexx Gesetze geben? Kann man nicht einfach nach guter fachlicher Praxis handeln und Nichtjägern ein Beispiel sein? Dass es Mist ist, wenn Dein Hund an einem Junghasen oder Fasanengelege im Vorgewende rumschnüffelt solltest Du doch wissen, oder?
 
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So lange die Hunde auf den Wegen bleiben passt für mich. Habe aber zum Glück wenig Hunde Leute. Anders im NSG 1 km weiter :oops:... an schönen Tagen komplett Hundeverseucht... Überall rennen die Idioten mit ihren Dreckskötern durch:mad::mad::mad:
Unfassbar, dass die Biologischestation sich nicht darum kümmert... OK was will man von diesem Verein erwarten... seit Jahren kommt da nix hoch... aber an den Krähen liegt das nicht... Jedes Jahr zieht da ein Junggesellenschwarm drüber...
Den Einfluss von Raubwild haben die so langsam verstanden. Tun aber nix...
 

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