Hallo,
Aus diversen TV Kreuzfahrtsendungen kennt man, dass auf großen Schiffen zur Belustigung für Touristen auch Tontaubenschießen angeboten wird.
1. Welches Recht in Umgang mit Waffen ist auf "internationalen Gewässern" anzuwenden?
2. Darf jeder, ausserhalb des Hoheitsgebiets eines Landes, auf offener See mit Waffen auf das Meer schießen, sofern er niemanden dabei gefährdet? Ist das irgendwo geregelt?
Danke
Aus diversen TV Kreuzfahrtsendungen kennt man, dass auf großen Schiffen zur Belustigung für Touristen auch Tontaubenschießen angeboten wird.
1. Welches Recht in Umgang mit Waffen ist auf "internationalen Gewässern" anzuwenden?
2. Darf jeder, ausserhalb des Hoheitsgebiets eines Landes, auf offener See mit Waffen auf das Meer schießen, sofern er niemanden dabei gefährdet? Ist das irgendwo geregelt?
Danke