Internet-WuH Surfen und Kündigung

Registriert
1 Jun 2001
Beiträge
411
Moin Jungs,

sagt mal, ab wieviel Stunden Internet WuH surfen am Tage kann man eigentlich fristlos rausgeschmissen werden?


Güros
 
Registriert
19 Jan 2001
Beiträge
4.462
Ich denke, dass hängt vom Beruf ab.....
...als Online-Redakteur sollte man, wie der Beruf schon sagt, wohl den ganzen Tag online sein.
Oder, Sven?

biggrin.gif
biggrin.gif
biggrin.gif

Dirk
 
Registriert
6 Apr 2001
Beiträge
1.047
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von kranich:
Ich denke, dass hängt vom Beruf ab.....
...als Online-Redakteur sollte man, wie der Beruf schon sagt, wohl den ganzen Tag online sein.
Oder, Sven?

biggrin.gif
biggrin.gif
biggrin.gif

Dirk
<HR></BLOCKQUOTE>

Das nenn´ ich eine Breitseite...

wmh
wutach
 
Registriert
11 Jun 2001
Beiträge
518
Hallo Gyros,

Jedes größere Unternehmen/Behörde hat klare Verhaltensregeln für private Internetnutzung. Man schätzt derzeit den betriebswirtschaftlichen Schaden durch private Nutzung im Büro auf etwa 104 Mrd.DM/JAHR
-Ohne Berücksichtigung der Onlinegebüren, also nur die Arbeitszeitverluste. Sollte es bei dir keine klaren Verhaltensregeln geben, ist eigentlich die private Nutzung hiermit nicht gestattet. Treffe Vereinbarungen mit der Geschäftsleitung, biete eine Kostenbeteiligung an und surfe in der Pause oder außerhalb der Arbeitszeit. Unerlaubte Internetbenutzung ist anerkannter Grund zur Kündigung.

Also, immer auf der sicheren Seite bewegen!

Gruß Marklave
 
Registriert
1 Jun 2001
Beiträge
411
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Marklave:
Hallo Gyros,

. Man schätzt derzeit den betriebswirtschaftlichen Schaden durch private Nutzung im Büro auf etwa 104 Mrd.DM/JAHR

Gruß Marklave
<HR></BLOCKQUOTE>

Also, so viel Schaden richt ich nicht an, (schade, dann wäre die Abfindung entsprechend hoch - sie richtet sich üblicherweise nach der Höhe des Schadens, den jemand angerichtet hat.

Muß eigentlich vorher abgemahnt werden?

Gruß Güros
 
Registriert
8 Apr 2001
Beiträge
2.002
Servus,

da gibt es eine ganz stringente arbeitsrechtliche oder dienstrechtliche Praxis:
Immer dann, was dem Regelfall entsprechen dürfte, wenn der Arbeitgeber oder Dienstherr eine private Nutzung des Internets generell ausgeschlossen hat, darf überhaupt keine private Nutzung erfolgen!
Entscheidend dabei ist sicher immer, was dir da dann bewiesen werden kann. Gehe davon aus, dass die Zugriffe (Zeiten, Seiten) bei den aktuellen Terminalprogrammen durch den Arbeitgeber über Speicherung der IP-Adressen jederzeit möglich sind.

------------------
Waidmannsheil!
Njl

[Dieser Beitrag wurde von Nussjackl am 25. August 2001 editiert.]
 
Registriert
15 Dez 2000
Beiträge
4.375
Wenn im Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung Private Internerbenutzung ausgeschlossen ist, hat derjenige Pech, ansonsten läuft nichts ohne vorherigen Abmahnung. Ist keine Abmahnung erfolgt, ist i.R. die frislose Kündigunh hinfällig und wird in eine fristgemässe umgewandelt.

Bernhard
 
Registriert
6 Dez 2000
Beiträge
9.047
Hallo Güros, mußt du dich schon auf dem Stellenmarkt im WuH Anzeigenteil umsehen?
 
Registriert
19 Jan 2001
Beiträge
4.462
www.heise.de/newsticker/data/cp-04.09.01-001

rechnen wir doch mal:
Mal angenommen bei 215 Arbeitstagen im Jahr, 100 Std. im Jahr.

100 Stunden / 215 Arbeitstage = 0.465 Std./Arbeitstag

0.465 Std = 27.9 Minuten/Arbeitstag

27.9 Minuten = 27 Minuten 54 Sekunden

Also darfst du genau 27 Minuten und 54 Sekunden pro Tag surfen.

und nicht eine sekunde länger
biggrin.gif
biggrin.gif
biggrin.gif


Dirk
 
Registriert
28 Nov 2000
Beiträge
3.979
Deshalb wird man Online-Redakteur: Den ganzen Tag nix als Surfen...

Ist aber auch nicht ganz ungefährlich - Krankheitsbilder sind beispielsweise gebrochene Finger (auf dem Mouspad ausgerutscht) vom Mauskabel erdrosselt, etc.

Mit surfendem Gruß

Sven

------------------
Online-Redakteur
WILD und HUND Online
Paul Parey Zeitschriftenverlag
sven.helmes@paulparey.de
 
Registriert
6 Dez 2000
Beiträge
193
Hallo zusammen,

So einfach geht es auch wieder nicht anbei ein m.E. wichtiges Urteil in diesem Zusammenhang
)

Mit surfendem Gruß
Waidmann
icon_wink.gif

Kein Jobverlust 05.09. - Wer surft, sündigt nicht. Freunde des Internet haben jetzt Rückenwind. Wer aus privaten Gründen gelegentlich am Arbeitsplatz surft, darf deshalb nicht fristlos gekündigt werden

Das Arbeitsgericht Wesel hat entschieden, dass Surfen am Arbeitsplatz eine fristlose Kündigung nicht rechtfertigt. Wer sich zu Bürozeiten bis zu 100 Stunden im Jahr im World Wide Web bewegt, muss keine sofortige Entlassung fürchten. Bevor Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen können, müssen sie ein ausdrückliches Verbot erteilen. Erst wenn der Angestellte dagegen verstoßen und der Arbeitgeber dies mit einer Abmahnung gerügt hat, kann die Kündigung erfolgen, erklärten die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Andernfalls könnten die Arbeitnehmer sogar von einer Duldung der privaten Internet-Nutzung ausgehen (Az.5 Ca 4021/00). (dpa/GER
 
Registriert
6 Feb 2001
Beiträge
3.449
Servus,

also ich hab es zugegebener Weise teils doch etwas übertrieben. Zwar arbeite ich nicht nach Zeit sondern so lange bis alle Akten weg sind, da wir aber keine flatrate haben (bemüh mich jetzt mal drum) haben sich die Einwahlen etwas aufsummiert. Ich werde mir wohl doch mal privat einen Rechner mit Anschluss anschaffen müssen.

Pfüads euch
 
Registriert
6 Dez 2000
Beiträge
9.047
Ich weiß aber noch nicht, ob ich meinen neuen PC jedesmal mit zum Dienst schleppe.
Obwohl es sehr angenehm ist, so allein vor sich hin zu surfen und keiner guckt ständig, außerdem viel billiger.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
100
Zurzeit aktive Gäste
757
Besucher gesamt
857
Oben