Servus,
da gibt es eine ganz stringente arbeitsrechtliche oder dienstrechtliche Praxis:
Immer dann, was dem Regelfall entsprechen dürfte, wenn der Arbeitgeber oder Dienstherr eine private Nutzung des Internets generell ausgeschlossen hat, darf überhaupt keine private Nutzung erfolgen!
Entscheidend dabei ist sicher immer, was dir da dann bewiesen werden kann. Gehe davon aus, dass die Zugriffe (Zeiten, Seiten) bei den aktuellen Terminalprogrammen durch den Arbeitgeber über Speicherung der IP-Adressen jederzeit möglich sind.
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Waidmannsheil!
Njl
[Dieser Beitrag wurde von Nussjackl am 25. August 2001 editiert.]