1. hat RLP das Verbot des BJAgdG (künstliche Lichtquellen aufgehoben).Was du beharrlich ignorierst ist der Umstand, dass RLP eben nicht künstliche Lichtquellen generell zulässt, sondern einen einschränkenden Klammerzusatz in die Verfügung geschrieben hat - zu einer Zeit, zu der es noch gar keine Zulassung von Vorsatzgeräten nach WaffG gab. Die meinten eine „normale“ Taschenlampe mit normal-sichtbaren Licht.
hat RLP das Verbot des BJAgdG (künstliche Lichtquellen aufgehoben).