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Gelöschtes Mitglied 16028
Guest
und warum hält Er sich nicht daran?Vielleicht sollte es zur Pflicht werden, dass jeder sein Posting vor dem Absenden einem Familienmitglied laut vorlesen muss.
und warum hält Er sich nicht daran?Vielleicht sollte es zur Pflicht werden, dass jeder sein Posting vor dem Absenden einem Familienmitglied laut vorlesen muss.
Offensichtlich fehlt dir der Überblick. Es geht den Grundeigentümer was an und der hat verpachtet, also wird er den Pächter fragen ob es das Jagdausübungsrecht behindert. Immerhin bekommt er Geld dafür.
Ständige vermeidbare Störungen, durch wen auch immer, beeinträchtigen besagtes Recht.
und wie gesagt, es gibt sehr unterschiedliche Landesgesetze.
Nöööö och NÖÖÖÖ geht anders! da gibt es Lösungen für Beratungsresistente Hundeleute die meinen sie sind der Mittelpunkt der WeltDu bist nicht der Grundeigentümer, sondern Begehungsscheininhaber. Punkt.
Du kannst Deinen Pächter informieren und der die Jagdgenossenschaft. Wenn es sich mehrfach um Behinderung oder Störung der Jagdausübung handelt, kann die JG bzw. der Pächter auf Unterlassung klagen. Und, außer beim Finanzamt, ist der Kläger beweispflichtig.
Alternativ kann der Pächter der JG mitteilen, dass er in der kommenden Pachtperiode nicht mehr zur Verfügung steht oder er kann eine Pachtpreisminderung verlangen - viel Spaß.
Gruß,
Mbogo
83.000.000 Deutsche jeder hat 4300m² zur Verfügung wenn sich alle daran halten ist doch alles gut. Wer meint er braucht für seinen Fifi mehr hat das recht etwas Grund und Boden zu erwerben damit er Fifi ausbilden kann. aber bitte nicht auf meinem Land oder in meinem Revier für das ich Jährlich über 9.000,-€ zahle Wer bei mir seinen Hund ausbilden möchte kann das gerne tun ABER er muss das vorher mit mir und mit dem Grundeigentümer absprechen.
Na dann mach malEs ist egal,
wieviel Du für das Jagdausübungsrecht bezahlst, das geht den Hundebesitzer nichts an.
Wenn Du Besitzer des Feldes bist und es bestellt ist, kannst Du die Nutzung zur nicht-gewerblichen Hundeausbildung darauf untersagen, sonst i.d.R. nicht. Es sei denn, die Gemeindeverordnung sagt etwas anderes - und dann ergeht das Verbot seitens der Gemeinde.
Niemand muß sich mit Dir in Verbindung setzen, wenn Du bloß Pächter oder gar nur Begehungsscheininhaber bist. Dies ist lediglich ein Gebot der Höflichkeit.
Handelt es sich um Deinen Privatwald, dann kannst Du, vorbehaltlich gemeindlicher Regelungen, nicht einmal dann die entsprechende Nutzung versagen, solange keine Schäden angerichtet werden. Der Hundeführer darf sogar nach erfolgter Ausbildung noch Deine Pilze ernten.
Gruß,
Mbogo
Nöööö och NÖÖÖÖ geht anders! da gibt es Lösungen für Beratungsresistente Hundeleute die meinen sie sind der Mittelpunkt der Welt
Meine Begeher sind Jagdschutzberechtigt und haben so wie ich Hausrecht auf den meisten Flächen
Schuldige aber Du hast so gar keine Ahnung ODERDie sind Jagdschutzberechtigte,
wenn die UJB sie bestätigt. Sonst nicht. In den meisten Bundesländern dürfen sie weder wildernde Katzen noch Hunde schießen oder fangen, das Hilfsscherifwesen ist bei uns nicht gesetzlich verankert.
Sie dürften die vorgenannten Haustiere auch dann nicht schießen, wenn sie geprüfte und bestätigte Jagdaufseher wären, es sei denn, sie gehörten einer Nicht-Jagdhundrasse an (bzw. wären verwilderte Hauskatzen), würden gerade wildern und alle vorangegangenen Versuche (mindestens derer 3), den Halter zur Einsicht zu bringen, wären gescheitert. Selbstredend ist das vorher zu dokumentieren. Last, but not least, müssen die Hunde in der Lage sein, das gerade verfolgte gesunde Wild auch zu erlangen und zu verwunden ...
Aber schieß ruhig, die Jägerschaft freut sich immer, wenn ein Revier frei wird und sein ehemaliger Pächter nicht mehr im Rennen ist.
Gruß,
Mbogo
Schuldige aber Du hast so gar keine Ahnung ODER
Jooo so ist das und welcher Hund ist nicht in der Lage ein Schnepfengelege zu plündern oder eine gerade geborenen Junghasen oder ein Kitz zu WildernDie sind Jagdschutzberechtigte,
wenn die UJB sie bestätigt. Sonst nicht. In den meisten Bundesländern dürfen sie weder wildernde Katzen noch Hunde schießen oder fangen, das Hilfsscherifwesen ist bei uns nicht gesetzlich verankert.
Sie dürften die vorgenannten Haustiere auch dann nicht schießen, wenn sie geprüfte und bestätigte Jagdaufseher wären, es sei denn, sie gehörten einer Nicht-Jagdhundrasse an (bzw. wären verwilderte Hauskatzen), würden gerade wildern und alle vorangegangenen Versuche (mindestens derer 3), den Halter zur Einsicht zu bringen, wären gescheitert. Selbstredend ist das vorher zu dokumentieren. Last, but not least, müssen die Hunde in der Lage sein, das gerade verfolgte gesunde Wild auch zu erlangen und zu verwunden ...
Aber schieß ruhig, die Jägerschaft freut sich immer, wenn ein Revier frei wird und sein ehemaliger Pächter nicht mehr im Rennen ist.
Gruß,
Mbogo
Auch noch so dämliche Grinsekugeln
helfen Dir nicht weiter, Dein profundes Nichtwissen zu verbergen. Ist wie bei Dr. phil. Habeck, viel Meinung, wenig Ahnung.
Mbogo
Ich frage mich ja die ganze Zeit, ob wir nicht das Bundesland in den Nick aufnehmen sollten. Das würde zahlreiche Mißverständnisse vermeiden helfen.
doppelter Denkfehler:Falsch, du legst dir einen Hund zu, von dem du weisst, daß du ihn ohne Hundesport nicht auslasten kannst, das nenne ich Belustigung des Führers.
Es macht keinerlei Sinn Hunde zu halten, die man ohne ständige sportliche Auslastung nicht im Griff hat.