Ist das schon Wilderei?

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Ich muss das korrigieren,.... #212,... es ist lediglich ein Ordnungswidrigkeitentatbestandes des § 39 II Nr. 6 BJagdG, der den mit Geldbuße bedroht, der zur Jagd ausgerüstet, unbefugt einen fremden Jagdbezirk außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege betritt.

Was "zur Jagd ausgerüstet" im Ernstfall bedeutet klären dann die Juristen.

Gruß

HWL
 
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