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Und die Hundehalter gehen einfach weiter........
Im vorliegenden Fall haben sie das nicht getan, also wieder mal Unsinn.
Und die Hundehalter gehen einfach weiter........
Die Hundehalter sagen freundlich "Guten Tag" und gehen einfach weiter.
Dann hüpft da einer in Lodengrün auf dem Weg herum und ruft hinterher "Ich bin hier jagdschutzberechtigt und drohe jetzt unmittelbaren Zwang an. Meine Kamera läuft mit - ich zeichne alles auf. Also los jetzt stehenbleiben und Personalien angeben. Jagdschutz, unmittelbarer Zwang, alles aufgezeichnet - sofort stehenbleiben!"
Und die Hundehalter gehen einfach weiter........
Der entscheidende Satzteil ist hier "vor 30 Jahren".
Heute werden die allermeisten Richter immer gegen "Problemlösungen mit der Schußwaffe" entscheiden. Es sei denn, sie können gar nicht anders urteilen. Wer das noch nicht verstanden hat,
nun ja... dafür gibt es einfach kein Verständniss mehr.
Die ganzen Hundehalter bei uns im Revier werden freundlich angesprochen, nebenbei wird was von Brut- u. Setzzeit erzählt und alle halten sich dran. Oder andere Variante, Staupe bei Fuchs und Waschbär, Lungenwürmer sind auch sich stark am verbreiten, achten Sie auf ihren Hund.
Ach jo ich bin 53 bisher hat es gepasst und ich bin ach schon was länger Jagdschutzberechtigt und Pächter.
Sicher passr es,
weil Du das, über das Du hier schwadronierst,
Sicher passr es,
weil Du das, über das Du hier schwadronierst, bisher nicht getan hast. Du bist kein Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft. Du bist jemand, der wie alle anderen das Jedermannsrecht bei Straftaten anwenden darf, nur i.d.R. nicht mit Waffen. Die darfst Du nur bei der unmittelbaren Jagdausübung geladen führen, da gilt für Dich die UVV, so wie für jeden anderen Jäger.
Die Jagdpacht berechtigt Dich zur Wahrnehmung des Jagdausübungsrechts in Deinem Revier, im Rahmen der geltenden Gesetzgebung, und der ist vielfältiger, als das Landesjagdgesetz.
Mit der Waffe drohen, festnehmen, weil ein Hund wildert? Lächerlich. Wenn Du das vor Gericht aussagst, bekommst Du von den anwesenden Juristen, inkl. Deines RA, einen deftigen Einlauf und 55+x Tagessätze.
Gruß,
Mbogo
Und das ist gut so.. Dann wird solchen Vollidioten von vornherein die Möglichkeit genommen geltendes Recht dazu zu missbrauchen persönliche Streitereien mit der Waffe auszutragen!Genau, nachhaltig und legal sowieso. Ist in manchen besch.... Bundesländern aber nicht mehr möglich.
ohne eigene Zeugen, sollte man unbeteiligt bleiben. Ich kenne ähnliche Fälle, nicht Jagd, da meinten 2 böse Jungs, sie könnten vor Gericht was reißen. Kurz vor Schluss hat dann der Beschuldigte eine Gespächsaufnahme präsentiert, das wars dann. Wenn man die Welt retten will, dann immer mit einer Voicecopy oder eben einem Zeugen. Den Zeugen kann man auch hinterher nachreichen. Gegen Nabu(Lügner) besonders Lehrer (die gibts wirklich, ich hab auch einen) ist jedes gewaltfreie Mittel recht. Man sollte das geübt haben, mit der Tonaufnahme, sonst gehts recht schnell schief und man hat nix im Kasten. Bodycams sind praktisch (BCX5)und günstig, hab ich in D auf Jagd/Wald immer dabei.jetzt bitte ich um Empfehlungen, Ratschläge und Verhaltensvorschläge der Experten.
Und das ist gut so.. Dann wird solchen Vollidioten von vornherein die Möglichkeit genommen geltendes Recht dazu zu missbrauchen persönliche Streitereien mit der Waffe auszutragen!
Wer als Jagdscheininhaber und Waffenbesitzer nicht in der Lages ist sein Hirn einzuschalten und Emotionen aussen vir zu kassen, der ist in meinen Augen nicht zuverlässig und geeignet! Punkt!
Und diese Aussage soll nicht dazu dienen, die Hundebesitzerin von ihrer Mitschulfmd freizusprechen!
Saubere Dokumentation, Fotos und mögliche Sachbeweise und entsprechende Strafanzeige. Bei Untätigkeit der Behörden, eine Dienstaufsichtbeschwerde und versuchen das Thema öffentlich zu machen.
Was hat er denn gedacht was passiert? Sorry, wer nicht in der Lage ist die Folgen seines Handelns abzusehen...