Jäger erschießt zwei Hündinnen

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Die Hundehalter sagen freundlich "Guten Tag" und gehen einfach weiter.

Dann hüpft da einer in Lodengrün auf dem Weg herum und ruft hinterher "Ich bin hier jagdschutzberechtigt und drohe jetzt unmittelbaren Zwang an. Meine Kamera läuft mit - ich zeichne alles auf. Also los jetzt stehenbleiben und Personalien angeben. Jagdschutz, unmittelbarer Zwang, alles aufgezeichnet - sofort stehenbleiben!"

Und die Hundehalter gehen einfach weiter........:ROFLMAO::ROFLMAO:

Richtig. Und das Jägerlein hüpft wirkungslos wie ein Rumpelstiltzchen auf und ab. (y)
 
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Der entscheidende Satzteil ist hier "vor 30 Jahren".

Heute werden die allermeisten Richter immer gegen "Problemlösungen mit der Schußwaffe" entscheiden. Es sei denn, sie können gar nicht anders urteilen. Wer das noch nicht verstanden hat,
nun ja... dafür gibt es einfach kein Verständniss mehr.

Die ganzen Hundehalter bei uns im Revier werden freundlich angesprochen, nebenbei wird was von Brut- u. Setzzeit erzählt und alle halten sich dran. Oder andere Variante, Staupe bei Fuchs und Waschbär, Lungenwürmer sind auch sich stark am verbreiten, achten Sie auf ihren Hund.

Befreundeter Pächter hat immer mit ruhiger und freundlicher Stimme sehr ausgiebig und leicht ausgeschmückt von der Bache mit Frischlingen erzählt, die ihren Einstand zufälligerweise immer in der Nähe hatte wo sich der angesprochene Mountainbiker, Geocacher oder Hundehalter gerade aufgehalten hat. Dann haben sich die Angesprochenen meist freundlich verabschiedet und sind in umgekehrter Richtung wieder weiter.....
 
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Ach jo ich bin 53 bisher hat es gepasst und ich bin ach schon was länger Jagdschutzberechtigt und Pächter.;)

Sicher passr es,

weil Du das, über das Du hier schwadronierst, bisher nicht getan hast. Du bist kein Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft. Du bist jemand, der wie alle anderen das Jedermannsrecht bei Straftaten anwenden darf, nur i.d.R. nicht mit Waffen. Die darfst Du nur bei der unmittelbaren Jagdausübung geladen führen, da gilt für Dich die UVV, so wie für jeden anderen Jäger.

Die Jagdpacht berechtigt Dich zur Wahrnehmung des Jagdausübungsrechts in Deinem Revier, im Rahmen der geltenden Gesetzgebung, und der ist vielfältiger, als das Landesjagdgesetz.

Mit der Waffe drohen, festnehmen, weil ein Hund wildert? Lächerlich. Wenn Du das vor Gericht aussagst, bekommst Du von den anwesenden Juristen, inkl. Deines RA, einen deftigen Einlauf und 55+x Tagessätze.

Gruß,

Mbogo
 
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Sicher passr es,

weil Du das, über das Du hier schwadronierst, bisher nicht getan hast. Du bist kein Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft. Du bist jemand, der wie alle anderen das Jedermannsrecht bei Straftaten anwenden darf, nur i.d.R. nicht mit Waffen. Die darfst Du nur bei der unmittelbaren Jagdausübung geladen führen, da gilt für Dich die UVV, so wie für jeden anderen Jäger.

Die Jagdpacht berechtigt Dich zur Wahrnehmung des Jagdausübungsrechts in Deinem Revier, im Rahmen der geltenden Gesetzgebung, und der ist vielfältiger, als das Landesjagdgesetz.

Mit der Waffe drohen, festnehmen, weil ein Hund wildert? Lächerlich. Wenn Du das vor Gericht aussagst, bekommst Du von den anwesenden Juristen, inkl. Deines RA, einen deftigen Einlauf und 55+x Tagessätze.

Gruß,

Mbogo

Die glauben`s halt nicht, oder wähnen sich immer noch im Texas der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. :ROFLMAO:
 
G

Gelöschtes Mitglied 5390

Guest
Genau, nachhaltig und legal sowieso. Ist in manchen besch.... Bundesländern aber nicht mehr möglich.
Und das ist gut so.. Dann wird solchen Vollidioten von vornherein die Möglichkeit genommen geltendes Recht dazu zu missbrauchen persönliche Streitereien mit der Waffe auszutragen!
Wer als Jagdscheininhaber und Waffenbesitzer nicht in der Lages ist sein Hirn einzuschalten und Emotionen aussen vir zu kassen, der ist in meinen Augen nicht zuverlässig und geeignet! Punkt!

Und diese Aussage soll nicht dazu dienen, die Hundebesitzerin von ihrer Mitschulfmd freizusprechen!

Saubere Dokumentation, Fotos und mögliche Sachbeweise und entsprechende Strafanzeige. Bei Untätigkeit der Behörden, eine Dienstaufsichtbeschwerde und versuchen das Thema öffentlich zu machen.

Was hat er denn gedacht was passiert? Sorry, wer nicht in der Lage ist die Folgen seines Handelns abzusehen...
 
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Ich kannte mal einen Jäger, der hat den Förster vom Nachbarrevier nach einem Grenzstreit bewaffnet "abgeführt". Wollte ihn wohl zur Polizei bringen, keine Ahnung. Jedenfalls war er danach sehr schnell kein Jäger mehr. ;) Ist sicher schon 35 Jahre her, aber auch damals ging das schon sehr schnell und konsequent. ;)
 
S

scaver

Guest
jetzt bitte ich um Empfehlungen, Ratschläge und Verhaltensvorschläge der Experten.
ohne eigene Zeugen, sollte man unbeteiligt bleiben. Ich kenne ähnliche Fälle, nicht Jagd, da meinten 2 böse Jungs, sie könnten vor Gericht was reißen. Kurz vor Schluss hat dann der Beschuldigte eine Gespächsaufnahme präsentiert, das wars dann. Wenn man die Welt retten will, dann immer mit einer Voicecopy oder eben einem Zeugen. Den Zeugen kann man auch hinterher nachreichen. Gegen Nabu(Lügner) besonders Lehrer (die gibts wirklich, ich hab auch einen) ist jedes gewaltfreie Mittel recht. Man sollte das geübt haben, mit der Tonaufnahme, sonst gehts recht schnell schief und man hat nix im Kasten. Bodycams sind praktisch (BCX5)und günstig, hab ich in D auf Jagd/Wald immer dabei.
sca
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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21 Jan 2002
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Und das ist gut so.. Dann wird solchen Vollidioten von vornherein die Möglichkeit genommen geltendes Recht dazu zu missbrauchen persönliche Streitereien mit der Waffe auszutragen!
Wer als Jagdscheininhaber und Waffenbesitzer nicht in der Lages ist sein Hirn einzuschalten und Emotionen aussen vir zu kassen, der ist in meinen Augen nicht zuverlässig und geeignet! Punkt!

Und diese Aussage soll nicht dazu dienen, die Hundebesitzerin von ihrer Mitschulfmd freizusprechen!

Saubere Dokumentation, Fotos und mögliche Sachbeweise und entsprechende Strafanzeige. Bei Untätigkeit der Behörden, eine Dienstaufsichtbeschwerde und versuchen das Thema öffentlich zu machen.

Was hat er denn gedacht was passiert? Sorry, wer nicht in der Lage ist die Folgen seines Handelns abzusehen...

Offensichtlich hast du keine Erfahrung in solchen Fällen.
 
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29 Jan 2017
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Heute zum Ansitz gefahren 3 x Menschen mit Hunden die nicht angeleint waren aber sofort auf hier reagiert haben, 3x nettes Schwätzchen gehalten. Einer sah mich später ansitzen da drehte er ab damit er mich nicht stört . Absolut Tiefenentspannt bei uns . Ein gutes Verhältnis im Anwohnern ist wichtig. Spinner gibt es immer&überall
 

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