Jäger rettet Frau vor gewalttätigen Männern

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Zum Beispiel der 70 Jährige Jäger, der in seinem Haus von mehreren Intensivtätern überfallen wurde und einen von ihnen erschossen hat. Ging durch mehrere Instanzen und am Ende wurde der alte Herr doch noch verurteilt, wohl auch auf Druck durch die Familie eines der Täter.


Das war doch der Schuss in den Rücken.
 
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Hätte ich in einigen Notwehrsituationen im In- und Ausland noch über mögliche Konsequenzen meiner Spontanhandlungen nachgedacht, könnte ich hier nicht mehr schreiben.
Der Jäger hat nach der Beschreibung in der Presse in diesem Fall absolut richtig gehandelt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Womit das "Kernproblem" auf den Punkt gebracht ist.

Stimmt nur dummerweise hat man in solchen Situationen eben nicht die Zeit alles bis ins kleinste Detail juristisch zu bewerten und danach erst zu handeln, könnte man natürlich, aber dann reicht es halt den Leichenwagen zu holen und spart dem Notarzt die Arbeit..
 
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Nirgendwo steht doch was "mit der Waffe in Schach halten" im konkreten Falle gemeint ist...
Kann von der Langwaffe in vorhalte bis zur gezogenen Kurzwaffe alles sein.

Und ich vermute schwer dass genau dass den unterschied macht im Falle einer Ermittlung. Ob ich einem Täter den Lauf zwischen die Augen halte oder ob ich beispielsweise nur die Hand an der Kurzwaffe habe bei geöffnetem Holster ist durchaus ein gewisser Unterschied...
 
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Wer kann hilft besser anonym.
In Berlin bekommt man schon wegen Verkehrsunfällen erhebliche Probleme mit Familien.
Ich wäre im Dunkel geblieben, die Polizei verständigt und dann schauen ob irgendetwas akutes geschieht, was eine Eingreifen unumgänglich macht.
Auch das mit gebotener Vorsicht. Es sollte möglichst niemand verletzt werden.
Die Täter Opfer Konstellation ist brisant und die Aussage kann sich im nachinein ändern.
Es kann ein Rollenspiel sein in vollem Einverständnis.

Also: Auch bei der Nothilfe umsichtig agieren und zuallererst sich selbst nicht gefährden.
Dann langsam eskalieren. Sich selbst Rückzugsmöglichkeiten lassen.
Viel erledigt schon eine starke Taschenlampe.
Natürlich nur in der Nacht.

Aber die laute Warnung die Polizei gerufen zu haben und in ausreichendem Abstand zu verbleiben wäre zunächst mal anzuraten.

Ob man jemanden vorläufig festnehmen möchte oder besser die Gefahr durch Flucht der Täter direkt beendet, muss jeder selbst entscheiden.

Eins ist Fakt. Diese Situationen sind alles andere als einfach. Ein "Rat" aus der ferne eigentlich nichts wert.
 
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Hm ... ich dachte jeder darf eine "Festnahme" durchführen bei einer Straftat? Jedermann-Festnahme?

§127 StPo: Vorläufige Festnahme

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.

frische Tat heist:

- Eine Straftat* die unmittelbar bevorstehend, andauerd oder noch nicht abgeschlossen ist.


der Flucht verdächtig heist :

- Das er zur Entziehung der Festnahme bereit und im Stande ist


seine Indentität nicht sofort feststellbar ist heist:

- er ist dem Festnehmenden oder dem Opfer der Straftat das ihn identifizieren könnte, nicht bekannt.**


* Eine Straftat liegt vor, wenn gegen ein geltendes Gesetz des StGB verstoßen wird. Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten, somit ist bei solchen eine Legitimation nach §127StPo nicht gegeben.

Das alles gilt es abzuwägen, bevor eine vorläufige Festnahme vornimmt (die auch deutl. ausgesprochen werden muß und man hüte sich nur eine Festnahme oder gar Verhaftung auszusprechen, da dieses nur ein Haftrichter darf und man sich der Amtsanmaßung (§132StGB) schuldigt macht).

** Weiß der Festnehmende z.B. wo der Täter wohnt oder kennt ihn sogar namentlich ist das recht auf eine vorläufige Festnahme auch nicht mehr gegeben, da er den Namen oder die Adresse des Täters en Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft übermitteln kann.
Dann wäre im konkreten Fall nur die Notwehr nach §32 StGB gegeben.


Rechtl. Grauzone ist die Waffe des Jägers. Die darf er nämlich nur zur Jagdausübung führen. Unter Waffenandrohung (und das Richten einer Waffe auf den/die Straftäter ist auf alle Fälle eine Waffenandrohung) darf er nur eine vorläufige Festnahme vornehmen, wenn er nach dem Unmittelbaren Zwang handelt. Der ist bei Zivilpersonen, die keine hoheitl. Aufgaben verrichten, nicht gegeben.
Aus Gründen der Eigensicherung eine Waffenandrohung zu machen ist jurist. schon fragwürdig. Chancen, daß das Gericht dann pro Waffenträger entscheidet: 50:50.
 
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Aus Gründen der Eigensicherung eine Waffenandrohung zu machen ist jurist. schon fragwürdig. Chancen, daß das Gericht dann pro Waffenträger entscheidet: 50:50.

Auch da dürfte es einen gewaltigen unterschied machen ob ich nur erwähne / zeige dass ich eine Waffe führe oder ob ich die wie schon genannt dem Täter unter den Rüssel halte. Auch schließt doch befugtes tragen einer Schusswaffe nicht dass Recht einer vorl. Festnahme nach §127 aus.
 
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9 Dez 2014
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Hättest Du Dein Gewehr entladen und dann über die Schulter gehängt ?
Dann mit den vieren erst mal eine rauchen, oder wie?

Remy

du bist so lustig ... für dich nochmal :

die jungs in den lauf gucken lassen um den angriff auf die frau zu beenden : ganz klar ja .

die jungs unter waffenandrohung bis zum eintreffen der polizei am weglaufen zu hindern ... nunja.

und nochmal : bin voll auf der seite des jägers und hoffe er hat nix zu befürchten in sachen zuverlässigkeit etc
..
 
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