Jäger rettet Frau vor gewalttätigen Männern

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Am klügsten wäre es wohl gewesen, man hätte sofort die Polizei verständigt und wäre bis zu deren Eintreffen im Verborgenen geblieben. Alles andere beinhaltet unkalkulierbare Risiken.
 

tar

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@Mouseshoot:

Hätte er gewusst, dass der die Brieftasche mit 2000 EUR dabeigehabt hatte (so wie es tatsächlich war), hätte die Staatsanwaltschaft/Gericht das Verfahren wie geplant eingestellt.
Die Einlassungen er hätte einen Schuss gehört und dachte jetzt könne er zurückschießen wurden jedoch nicht als glaubwürdig beurteilt.
Mantelträger hat also völlig recht.
 
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Vom Gedanken machen, kommt man leider nicht sehr weit.
Das wird einfach überblendet.
Training kann da deutlich hilfreicher sein.

Die Komplexität einer Situation und die Möglichkeiten eigenen Handelns sind dem Laien allerdings schwer vermittelbar.
Für den Trainierten ist es keine graue Theorie mehr.
Er kann Situationen besser beurteilen. E wird weniger Slots blockieren (5 hat man) und dadurch handlungsfähiger sein.
So ist leider die Realität.

Nur weil man eine Schusswaffe hat, ist man noch lange nicht in einer komfortablen Verteidigungssituation. Körperlich und geistig geschieht eben einiges, was sich vom Schuss auf den laufenden Keiler unterscheidet. Viele werden damit einfach überfordert sein.
Servus,

das darf nur nicht trainiert werden, da unser Bedürfnis die Selbstverteidigung ausschließt. Da, in den Medien, die positiven Aspekte des Legalwaffenbesitzes nicht gezeigt und entsprechend honoriert werden, wird die Akzeptanz in der unbewaffneten Mehrheit nicht steigen.
Wenn man bedenkt, welches persönliche Risiko der Jäger eingegangen ist (nicht nur körperlich sondern auch das Risiko einen Fehler zu begehen der seine Zukunft zerstören kann), dann ist das ein Mensch vor dem ich mich verbeuge.
Das man darüber nachdenken muss, ob man sich hier auf rechtliche Konsequenzen einzustellen hat, ist schon sehr bedenklich.
 
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Notwehr hat jetzt nichts mit Flucht zu tun. Objektiv war die Notwerh noch gegeben. Der Täter hatte Eigentum des Rentners in der Hand.
Subjektiv handelte der Rentner aber nicht in Notwehr, da er aussagte, nichts von seinem Eigentum in der Hand des Fliehenden gewusst zu haben.
Der rechtwidirgen Angriff gegen das Eigentum war also objektiv weiter gegenwärtig udn notwehrfähig.
Hier hat er sich leider selbst ins Schlamassel geredet.
Daher IMMER keine Aussagen tätigen. Nie.
Am Ende gab es 9 Monate auf Bewährung.
Die anderen Einbrecher kamen für 3 1/2-4 Jahre ins Gefängnis.
Servus,

das würde bedeuten, das wenn der Einbrecher mit meinem Eigentum flüchtet, das ich dann Schießen darf. Kann ich mir nicht vorstellen.
 
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27 Jul 2016
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Hei,

Notwehr ist die Verteidigung auf einen Angriff auf Leben, erhebliche Sachwerte oder Ehre.
Verteidigen darf man sich, wenn der Angriff noch andauert.
Bei Angriff auf dein Leben gilt der wohl, wenn dir der Angreifer den Rücken zudreht und weg läuft, als beendet.
Hat er aber Beute dabei, dauert der Angriff auf erhebliche Sachwerte noch an, weshalb man sich auch bei ner Flucht noch wehren darf.

Da solltet ihr wohl unterscheiden.


Grüße

Tom
 
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