Da liegst Du falsch!
wohl kaum, sonst wäre der Alte Mann nicht verurteilt worden, selbst der Passus >> handelt der Täter aus Furcht oder Erschrecken...... hat ihm nicht geholfen.
Grüße aus dem Wald
Ich empfehle an dieser Stelle das Notwehrrecht nochmal durchzuarbeiten. Man weiß ja nie...wohl kaum, sonst wäre der Alte Mann nicht verurteilt worden, selbst der Passus >> handelt der Täter aus Furcht oder Erschrecken...... hat ihm nicht geholfen.
Grüße aus dem Wald
Servus,Vom Gedanken machen, kommt man leider nicht sehr weit.
Das wird einfach überblendet.
Training kann da deutlich hilfreicher sein.
Die Komplexität einer Situation und die Möglichkeiten eigenen Handelns sind dem Laien allerdings schwer vermittelbar.
Für den Trainierten ist es keine graue Theorie mehr.
Er kann Situationen besser beurteilen. E wird weniger Slots blockieren (5 hat man) und dadurch handlungsfähiger sein.
So ist leider die Realität.
Nur weil man eine Schusswaffe hat, ist man noch lange nicht in einer komfortablen Verteidigungssituation. Körperlich und geistig geschieht eben einiges, was sich vom Schuss auf den laufenden Keiler unterscheidet. Viele werden damit einfach überfordert sein.
Servus,Notwehr hat jetzt nichts mit Flucht zu tun. Objektiv war die Notwerh noch gegeben. Der Täter hatte Eigentum des Rentners in der Hand.
Subjektiv handelte der Rentner aber nicht in Notwehr, da er aussagte, nichts von seinem Eigentum in der Hand des Fliehenden gewusst zu haben.
Der rechtwidirgen Angriff gegen das Eigentum war also objektiv weiter gegenwärtig udn notwehrfähig.
Hier hat er sich leider selbst ins Schlamassel geredet.
Daher IMMER keine Aussagen tätigen. Nie.
Am Ende gab es 9 Monate auf Bewährung.
Die anderen Einbrecher kamen für 3 1/2-4 Jahre ins Gefängnis.
In Ö dürftest du das nicht. Sobald er dir den Rücken kehrt ist der Angriff vorbei und somit keine Notwehr mehr möglich.Servus,
das würde bedeuten, das wenn der Einbrecher mit meinem Eigentum flüchtet, das ich dann Schießen darf. Kann ich mir nicht vorstellen.
Servus Nachbar,In Ö dürftest du das nicht. Sobald er dir den Rücken kehrt ist der Angriff vorbei und somit keine Notwehr mehr möglich.
Servus,Am klügsten wäre es wohl gewesen, man hätte sofort die Polizei verständigt und wäre bis zu deren Eintreffen im Verborgenen geblieben. Alles andere beinhaltet unkalkulierbare Risiken.
Servus,
das würde bedeuten, das wenn der Einbrecher mit meinem Eigentum flüchtet, das ich dann Schießen darf. Kann ich mir nicht vorstellen.