Jäger überrollt Motorradfahrer mit Geländewagen

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ElCaracho

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Falls dem Geländewagenfahrer auch nur der Hauch einer Absicht rechtlich attestiert wird kann er sich nur warm anziehen was auf ihn zukommen wird.

Und der zweite Crossfahrer wird bestimmt nicht Zugunsten des Geländewagenfahrers aussagen.
Die strafrechtlich Seite ist auch nur das Eine, alle Lappen weg, Vorstrafe, was ja für manche Arbeitsstellen auch das Aus bedeutet.


Die zivilrechtlichen Kosten werden in die Hundertausende gehen. Erst kommen die direkten Krankenbehandlungskosten.

Je nach dem was der Crosser noch für Langzeitschäden davonträgt wird der Geländewagenfahrer auf Jahrzehnte auf Zahlungen herangezogen werden. Nur so als Stichworte, Reha, lebenslange Rente, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, psychische Folgen, Anwaltskosten...

Von Haus und Hof wird ihm wahrscheinlich nicht ein Stein übrig bleiben!

So wirds wohl aussehen. Und das ist auch richtig so. Jeder der hier versucht zu relativieren, der möchte den Ausgang dieser Geschichte verfolgen. Wer einen anderen über den Haufen fährt und das mit Vorsatz (wir gehen jetzt einfach mal davon aus, sonst erwischt man ja nur eher selten auf dem Waldweg ein Motorrad von hinten), dem gehört es nicht anders! Völlig egal wie sehr einen die Crosser nerven, bei Vorsatz wird die Justiz mit dem Hammer drauf hauen und zwar mit Recht.
Dem Mopedfahrer eine vollständige Genesung wünschen ist das Mindeste.
 
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Ich verstehe das immer nicht, warum man überhaupt Crossfahrer mit dem Auto verfolgt/verfolgen will.:no:
Wenn die Jungs/Mädels halbwegs fahren können hat man eh keine Chance.

Beim Sitzbauen kamen jetzt 2 den Weg runter.
Kollege und ich haben gegrüßt, die Crosser haben zurückgegrüßt, haben die Geschwindigkeit reduziert und sind gesittet weitergefahren.

Ich hoffe, daß der Crossfahrer schnell wieder fit wird.

Gute Besserung von meiner Seite aus!

Wenn es blöd für den Jäger läuft, hat er eine Anklage wegen versuchtem Mord am Hals und wird entsprechend verurteilt.


Du weisst aber schon das zwischen Mord , gefährlichem Eingriff im Straßenverkehr, vorsätzlicher Körperverletzung mit evtl ! Todesfolge, etc..... Himmelweite Unterschiede gibt...

Als Aussenstehender ... sollte man lieber den Mund halten...... traurig genug, wenn jemand zu Schaden kommt....

klar, es wird eine Verhandlung geben... die Arschkarte wird der Jäger bekommen....

[h=1]§ 1
Grundregeln[/h]
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird


Wer dem Anderen so dicht auffährt, MUSS ! damit rechnen, bei einem Sturz / Unfall etc. nicht mehr rechtzeitig bremsen zu können, bzw. nach Bedarf sein Fahrzeug rechtzeitig zum Stillstand zu bringen....

Jemand auf " Wildwest Manier " zu verfolgen , etc... ist nicht zielführend....
Was dabei " fürn Scheiss " rauskommen kann, sieht man oben.... Bussgeld wegen Fahren´s im Wald ...max 30€ nehm ich an....

Auf der anderen Seite hängt das Leben des Geschädigten jetzt vielleicht am seidenen Faden...

Ist sowas die Sache wert ? Bestimmt nicht !

Vollidioten gibts in beiden Lagern...

Crosser wie auch Jäger !

Unlängst bei uns in der Nähe ein ähnlicher Fall gewesen...
traurig... auf der einen Seite sind die Leute, wo eben die Verbotsschilder missachten, auf der anderen die Hilly Billy´s wo denken sie sind der Landvoigt und haben Rechte , wo sie eben nicht ! haben...

Mehr als die Polizei nerven, das da welche ständig rumfahren hat man eben nicht !!





 
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Nach der ausgiebigen Lektüre der hier vertretenen zwei Lager-etwas überspitzt:

1.Der rambomäßige Jäger hat harmlosen Crosser absichtlich über den Haufen gefahren,

2. Der Jäger hat lediglich versucht, kriminelle Crosser mit dem Ziel der Identitätsfeststellung zu verfolgen und hat dabei einen unbeabsichtigten Unfall verursacht

möchte ich aus Gründen des "Proporz" ein drittes Lager "gründen": 3. Wir warten mit der Urteilsfindung alle ab, bis wir den genauen Sachverhalt kennen- wenn das nicht zu langweilig wird.;-)
 
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Du weisst aber schon das zwischen Mord , gefährlichem Eingriff im Straßenverkehr, vorsätzlicher Körperverletzung mit evtl ! Todesfolge, etc..... Himmelweite Unterschiede gibt...

Als Aussenstehender ... sollte man lieber den Mund halten...... traurig genug, wenn jemand zu Schaden kommt....

klar, es wird eine Verhandlung geben... die Arschkarte wird der Jäger bekommen....

.......................................



Falls du lesen kannst, dann solltest du gemerkt haben, daß MIR der Unterschied durchaus bewußt ist.
Jenachdem wie gut der Anwalt ist, bekommt der das schon richtig hingebogen.

Ja, es ist traurig, sehr traurig das der CROSSFAHRER verletzt wurde und ich hoffe das er sehr schnell wieder richtig fit ist.
Und ich hoffe, daßß der Idiot der ihn umgenietet hat die gerechte Strafe bekommt.
 
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......................................

2. Der Jäger hat lediglich versucht, kriminelle Crosser mit dem Ziel der Identitätsfeststellung zu verfolgen und hat dabei einen unbeabsichtigten Unfall verursacht
.................;-)


Naja, wenn man (aus welchem Grund auch immer) so dicht auffährt das man nicht mehr reagieren kann, wird der Jäger wohl (zu recht) in extreme Erklärungsnot kommen.
Er wird das hoffentlich nicht absichtlich gemacht haben, aber durch das dichte auffahren ist ein gewisser (heftiger) "Beigeschmack dabei.
Ob vorsätzlich, mutwillig, grob fahrlässig, fahrlässig,..... das werden andere entscheiden.
 
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Ist die vorläufige Festnahme und Identitätsfeststellung nicht Teil des Jagdschutzes bzw. des Jedermannsrechtes? Verfolgungsjagden leider ausdrücklich nicht.

Wir waren alle nicht dabei, auch nicht die Redakteure...die Option, dass das Zweirad bremst und das deutlich massenträgere Kfz dann nicht rechtzeitig bremsen kann, steht auch im Raum.

Weitere Straftaten und OWi, die im Raume stehen könnten:

-Fahren ohne Fahrerlaubnis (auch bei 38-jährigen, z.B. fehlender Motorradführerschein)

-Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz bzw. StVZO (einige "Maschinchen" sind reine Sportgeräte und wären trotz geringem Hubraum schon Motorräder wg. Leistung)

-"unnützes Hin- und Herfahren" laut §30 StVO (kennen die wenigsten) - gilt grds. auch ausserorts

Den Betroffenen baldige Genesung (auch der zweite Crosser dürfte einen Knacks weghaben, nicht zwingend immer nur körperliche Schäden)!

Den Rest regeln Gerichte, Anwälte und Versicherungen.
 
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Du weisst aber schon das zwischen Mord , gefährlichem Eingriff im Straßenverkehr, vorsätzlicher Körperverletzung mit evtl ! Todesfolge, etc..... Himmelweite Unterschiede gibt...

Als Aussenstehender ... sollte man lieber den Mund halten...... traurig genug, wenn jemand zu Schaden kommt....

klar, es wird eine Verhandlung geben... die Arschkarte wird der Jäger bekommen....

§ 1
Grundregeln


(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird


Wer dem Anderen so dicht auffährt, MUSS ! damit rechnen, bei einem Sturz / Unfall etc. nicht mehr rechtzeitig bremsen zu können, bzw. nach Bedarf sein Fahrzeug rechtzeitig zum Stillstand zu bringen....

Jemand auf " Wildwest Manier " zu verfolgen , etc... ist nicht zielführend....
Was dabei " fürn Scheiss " rauskommen kann, sieht man oben.... Bussgeld wegen Fahren´s im Wald ...max 30€ nehm ich an....

Auf der anderen Seite hängt das Leben des Geschädigten jetzt vielleicht am seidenen Faden...

Ist sowas die Sache wert ? Bestimmt nicht !

Vollidioten gibts in beiden Lagern...

Crosser wie auch Jäger !

Unlängst bei uns in der Nähe ein ähnlicher Fall gewesen...
traurig... auf der einen Seite sind die Leute, wo eben die Verbotsschilder missachten, auf der anderen die Hilly Billy´s wo denken sie sind der Landvoigt und haben Rechte , wo sie eben nicht ! haben...

Mehr als die Polizei nerven, das da welche ständig rumfahren hat man eben nicht !!






warum :thumbdown: Lightwight ? du wirfst " versuchter Mord " in den Raum....... nicht ich...
 
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Ist die vorläufige Festnahme und Identitätsfeststellung nicht Teil des Jagdschutzes bzw. des Jedermannsrechtes? Verfolgungsjagden leider ausdrücklich nicht.


Bin zwar kein Jurist, denke aber, dass der §127 STpO nur für Straftaten gilt , bei einer owi halte ich die Verhältnismässigkeit nicht gegeben, lasse mich aus berufenem Munde gerne eines besseren belehren.
Bei dem eingangs beschriebenen Hergang allerdings irrelevant.
 
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Naja, wenn man (aus welchem Grund auch immer) so dicht auffährt das man nicht mehr reagieren kann, wird der Jäger wohl (zu recht) in extreme Erklärungsnot kommen.
Er wird das hoffentlich nicht absichtlich gemacht haben, aber durch das dichte auffahren ist ein gewisser (heftiger) "Beigeschmack dabei.
Ob vorsätzlich, mutwillig, grob fahrlässig, fahrlässig,..... das werden andere entscheiden.


da geb ich dir Recht ! das werden ANDERE entscheiden.... es war keiner von uns dabei !

mich stösst nur sauer auf, wenn jemand was von Mord o.ä. schwaffelt....


les Dir mal die Definition MORD durch.... ok ?
 
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OK, lies nochmal und versuche die Worte in der richtigen Reihenfolge ALLE zu verstehen.
Vielleicht hilft das ja.


was bitte soll man an Deinen Worten falsch verstehen:

Zitat : " Wenn es blöd für den Jäger läuft, hat er eine Anklage wegen versuchtem Mord am Hals und wird entsprechend verurteilt.





 
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(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer

  • aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

  • heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

  • um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

Auch hier eine nichtfachliche Einschätzung, es sollte auf versuchten Totschlag hinauslaufen.

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ich hasse diese Affen mit ihren Crossmaschinen.
Selber schon einen runter gezogen und Polizei informiert, der vorbestrafte Typ und Betäubungsmittelkonsument wurde verurteilt!
Selber schuld, wer dieses Risiko eingeht Straftaten zu begehen, der muss sich nicht wundern dabei auf die Schnauze zu fallen.


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Siehst Du !

Genau solche " Handlungen " sind bereits strafbar !

Wer ! gibt Dir ( und auch anderen Jagdscheininhabern ) das Recht jemand " runter zu ziehen " ?

ich rede jetzt von dem Normalfall, dass da welche im Wald rumkurven wie die Irren ... und nicht von dem Fall, das jemand in einem Hohlweg mit hoher Geschwindigkeit auf mich zu fährt, und ich um die Unversehrtheit auf mein Leib und Leben haben muss....

Sollte sich ein JS Inhaber dazu hinreißen lassen, jemand vom " Moped " zu zerren, zwecks Feststellung der Personalien.... dann wird´s eng ! und zwar sehr eng....
 
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(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer

  • aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

  • heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

  • um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

Auch hier eine nichtfachliche Einschätzung, es sollte auf versuchten Totschlag hinauslaufen.

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.


ein ganz wichtiges Wort bei Mord fehlt noch : VORSATZ Delikt,......

Sollte z.B. der Jägersmann in der Dorfkneipe mehrfach rum posaunt haben : " den Kerl wenn ich nochmal im Wald sehe, dann fahre ich ihn über den Haufen "

Und Zeugen dieser Äußerung sagen bei Gericht aus, dann wird das Eis zu Wasser
 
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Die Personalien darfst du schon nicht feststellen. Dir gegenüber ist keiner ausweispflichtig. Wohl aber darf man auch ganz ohne Jagd jemanden einer sog. Bürgerverhaftung unterziehen, wenn man Zeuge einer Straftat wird und den Täter so lange festhalten, bis die Polizei kommt. Wehrt sich der Betreffende körperlich gegen diese "Verhaftung", muss man sehen, ob einem hinterher vom Gericht Notwehr freundlicherweise als entschuldigender Umstand zugestanden wird...

§127 StPO greift da. Ob man das jetzt machen MUSS steht auf einem ganz anderen Blatt. Fest steht auf jeden Fall, dass man auch in der Situation einer Festnahme nach Jedermannprinzip keine Hoheitsrechte bekommt oder gar staatliche Gewalt jemandem gegenüber ausüben darf.

Die Welt wäre vermutlich ein besserer Ort, wenn der eine oder andere öfter mal den Hintern versohlt bekäme. Da wir uns aber Prinzipien wie Übertragung aller Gewalt auf den Staat leisten mögen und der da mittlerweile kein Auge mehr zudrückt, muss man das bleiben lassen und diejenigen holen, die man dafür bezahlt.
 
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