»Jäger vergisst Gewehr auf Hecke«

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27 Sep 2006
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<nicht zitierfähig>

Cast, man merkt, dass Du weder Kinder hast noch Dich jemals wirklich intensiver mit school shootings etc. beschäftigt hast.

Sorry, aber in letzter Zeit schreibst Du IMHO ziemlich viel Stuss zusammen. Brauchst Du Urlaub?

Viele Grüße

Joe
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
ich bin aufgewachsen, glückseelig, inmitten von Jagdwaffen unterschiedlichster Art.
Alles lag irgendwie völlig zwanglos in der Gegend herum.

Nur Munition dafür?
Niemals !!

Trotzdem, was hat Vater nur einmal gesagt: " Bua, schuagn ta ma mit die Augn und nit mit die Finga !'' :twisted:

Vaters Wort hatte Gewicht und war stets Gesetz. Ich habe lange lange Zeit absolut kein Interese an Waffen gehabt.

Mei, seine Luftdruckpistole mit selbstgebauten Laufgewicht, die im alten Schrank, die war halt ein paar mal mit mir unterwegs. Die Eltern waren beide berufstätig.
Ob Vater das je gewusst hat? Er hat vermutlich auch nicht geahnt, dass ich Diabolos dafür hatte.
Keine Ahnung....


Passiern hätt halt damit wohl nichts dürfen, mir, als Jon Wen :?
Ich wusste aber auch: auf Menschen wird niemals angelegt!

Heute ist so etwas unvorstellbar!

Die Sanktionen für Verstöße sind allgmein bekannt. Da muss man nichts bagatellisieren.
 
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7 Sep 2013
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Was ist eigentlich mit dem Finder?

Tags drauf fand ein Passant das Gewehr in einem Futteral auf der Hecke am Gehsteig und brachte es zur örtlichen Polizei.

Hat der sich nicht strafbar gemacht, dass er eine Waffe, die ihm nicht gehörte, unbefugterweise an sich nahm?
Wer weiß, ob er sie tatsächlich erst "Tags darauf" gefunden hat?
Wer kann schon sagen, ob er sich nicht ein paar Stunden länger gehabt hatte, als behauptet?
Wer weiß was er im allerdümmsten Fall damit hätte tun können?

Also: wer kann in dieser Geschichte seine Hände überhaupt in Unschuld waschen?


Er hat vermutlich auch nicht geahnt, dass ich Diabolos dafür hatte.
Die hatte ich nun wiederum nicht. Man wusste sich aber trotzdem zu helfen: abgebrochene Bunstiftspitzen gingen bis 10 m einwandfrei.
 
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Die Eltern, die solche kranken Gestalten heranziehen sind das Problem, nicht das verwahren einer Waffe.

Die gehen aber arbeiten für den nächsten Urlaub/das größere Auto usw. und geben schon Säuglinge bei der Tagesmutter ab und wundern sich was daraus entsteht.
Im Osten kann man ja wunderbar beobachten wie mangelnde Erziehung im Elternhaus und überlassen derselben an staatliche Organe sich auswirkt.

Was ist denn das für eine Aussage?:unbelievable:
Was weißt Du denn über Familien, in den "neuen Bundesländern", die Ihre Kinder ganz normal ab einem Jahr in einem Kindergarten zur Betreuung geben?
Ich weiß ja nicht wo Du aufgewachsen bist, und es ist mir auch völlig wurscht.
Aber da wo ich herkomme war und ist es völlig normal.

Aber Vorurteile sind halt auch nach über 20 Jahren immer noch nicht ausgeräumt.:no:
 
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Du WILLST es nicht verstehen, nicht wahr?

Es geht NICHT darum, sich nicht an Gesetze zu halten, sondern darum, daß bei einem fahrlässigen Verstoß, bei dem niemand zu schaden gekommen ist (und auch nicht einmal die ernste Gefahr bestand, daß dies passieren könnte), die "Bestrafung" auf einem angemessen Niveau bleibt.

Das wären ein paar Tagessätze gewesen und gut wäre es gewesen.

Rolf2

Wer nichts versteht, bist Du. Nicht einmal einen Verwaltungsakt (Widerruf der WBK) und eine Verurteilung im Strafprozess (Tagessätze) kannst Du auseinanderhalten. Meinungsstark und faktenschwach.
 
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6 Jan 2009
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@Cast
@Rolf2

Was Ihr so schreibt, ist wirklich unglaublich schlecht. Vielleicht hilft es ja, wenn ihr Eure Posts morgen in aller Ruhe noch mal durchlest und dann hoffentlich"weg-editiert".

Gute Nacht

CDR
 
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http://www.welt.de/regionales/nrw/article150917434/Waffenbesitzkarte-entzogen.html

Waffenbesitzkarte entzogen

Minden (dpa/lnw) - Weil er sein Gewehr auf einer Hecke in einem Wohngebiet liegen ließ, ist ein Jäger seine Waffenbesitzkarte losgeworden. Nach einer Jagd im Harz hatte der Mann aus Herford das Gewehr beim Ausladen vor dem Haus eines Bekannten aus dem Kofferraum geholt, abgelegt und vergessen. Tags drauf fand ein Passant das Gewehr in einem Futteral auf der Hecke am Gehsteig und brachte es zur örtlichen Polizei. Dem Jäger wurde daraufhin die Waffenbesitzkarte entzogen.


Am Dienstag beschäftigte sich das Verwaltungsgericht Minden mit dem Fall: Er war gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte gerichtlich vorgegangen. Er zog seine Klage aber zurück, nachdem ihm die Richterin die Rechtslage verdeutlicht hatte. Nach Auskunft eines Sprechers machte sie ihm deutlich, dass er nicht die erforderliche Sorgfalt im Umgang mit der Waffe walten lasse.

Da sieht man mal, welche Auswüchse es in diesem unserem Vaterland heute gibt. Passt man einmal kurz nicht auf, ist die WBK weg. Für viele unter uns bedeutet das einen ganz massiven Einschnitt ins Leben. Fährt man einmal zu schnell, geht man einen Monat zu Fuß. Ist man Ausländer nordafrikanischer Herkunft und wird massiv strafffällig, ist das völlig o. k. Man wird nicht abgeschoben, aber dafür wird der Polizei per Runderlass verboten, der Presse Mitteilung über die Nationalität/Herkunft zu machen. So geschehen in NRW bereits Ende 2008, veranlasst von einem FDP-Innenminister. http://www.wz.de/home/politik/nrw/hintergrund-was-die-polizei-tag-fuer-tag-verschweigt-1.2098722

Was soll man dazu sagen?
 
A

anonym

Guest
Was ist eigentlich mit dem Finder?



Hat der sich nicht strafbar gemacht, dass er eine Waffe, die ihm nicht gehörte, unbefugterweise an sich nahm?
Wer weiß, ob er sie tatsächlich erst "Tags darauf" gefunden hat?
Wer kann schon sagen, ob er sich nicht ein paar Stunden länger gehabt hatte, als behauptet?
Wer weiß was er im allerdümmsten Fall damit hätte tun können?

Also: wer kann in dieser Geschichte seine Hände überhaupt in Unschuld waschen?



Der Jäger sollte auf Knien dafür dankbar sein, dass seine grobe Fahrlässigkeit aufgrund des ehrlichen Finders keine furchtbaren Konsequenzen gehabt hat.

Alternativ kann er natürlich auch den Finder auf Unterschlagung verklagen. Wollen wir hier im Forum aus Solidarität ne Sammlung machen für die Klagekosten?
 
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14 Sep 2005
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Der Jäger sollte auf Knien dafür dankbar sein, dass seine grobe Fahrlässigkeit aufgrund des ehrlichen Finders keine furchtbaren Konsequenzen gehabt hat.

Alternativ kann er natürlich auch den Finder auf Unterschlagung verklagen. Wollen wir hier im Forum aus Solidarität ne Sammlung machen für die Klagekosten?

Der Finder hat die Waffe im Sinne des Rechts unerlaubt geführt, kein Bedürfnis für den Besitz in diesem Moment. Besitz hat er erlangt, als er die Waffe an sich nahm.
Öhnliches hat einigen wohlmeinenden Zeitgenossen echte Sorgen bereitet, als sie vor ein paar Jahren Omas KK bei der Polizei abgeliefert haben.

Der Finder hätte typischerweise das Futteral liegen lassen müssen und daneben stehend auf den Büttel warten müssen.
 
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18 Jan 2015
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Ein Jäger vergisst seine Jagdwaffe auf einer Hecke und bekommt seine WBK entzogen. Wer ist schuld? Klar die Kindererziehung im Osten und ach so bösen Flüchtlinge. Glückwunsch leute [emoji21]

Ganz vergessen: Der Finder ist auch Schuld, weil er die Waffe unerlaubt zur Polizei gebracht hat.[emoji21]

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FR8

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die Polizei wird wohl auch gegen den Finder eine Anzeige geschrieben haben. -> Einstellung.
 
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21 Jan 2002
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Aha... Woran denn bitte?

u.a. am Zustand unserer Gesellschaft.
Der "Waffenverlierer" ist ein xxx und zu Recht bestraft worden, aber aus dem "Waffen vergessen" Zusammenhänge zu Schulmassakern zu konstruieren zeigt wo wir angekommen sind.
Vor 30 Jahren gab es so etwas nicht, obwohl der Drilling an der Garderobe hing.

Eltern die sich immer weiter aus ihrer Verantwortung ziehen und staatlichen Organen die Erziehung überlassen sind ein Teil dieses Problems.
 
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