Jäger verprügelt...

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Ich sehe nicht das dier Überschrift " Hundehalterin Bedroht" gerechtfertigt ist.

Ich hoffe das sowohl die Hundehalterin als auch ihr Renitenter Ehemann entsprechend bestraft werden...


TM
 
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Wenn Bay JG den Abschuss wildernder Hunde zulässt hätte man
1. Schießen können und dann sofort die Sherrifs rufen um die plärrende Mutti loszuwerden.


2. sich auf keinerlei körperliche Auseinandersetzungen einlassen.

3. den zornigen Ehemann vom betreten der Leiter abhalten, falls nötig final.



4. mehr Handeln weniger Reden.

.5 Option einfach die Sherrifs rufen und den wildernden Hund zur Anzeige bringen.
 
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anonym

Guest
Wo steht das? Glaube ich nicht! Das wird für den Proleten teuer ....
 
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Zumindest kommt Körperverletzung und illegaler Waffenbesitz in Betracht.
Der Prolet hat sich ja der (ungeladenen) Flinte des LWB bemächtigt und war zumindest bis zum Versenken der Waffe im Fluss Besitzer der Waffe. Hatte er eine WBK, auf die er diese Waffe anmelden konnte? :lol::lol::lol:
 
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Moin!

Wenn Du so denkst führe es auch zu Ende: ob er eine WBK hatte oder nicht ist egal, er hat die Waffe ohne Zustimmung des Eigentümers in Besitz, das müsste für den Sachverhalt "illegal" ausreichen, oder?

Viele Grüße

Joe
 
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Wenn Bay JG den Abschuss wildernder Hunde zulässt hätte man
1. Schießen können und dann sofort die Sherrifs rufen um die plärrende Mutti loszuwerden.


2. sich auf keinerlei körperliche Auseinandersetzungen einlassen.

3. den zornigen Ehemann vom betreten der Leiter abhalten, falls nötig final.



4. mehr Handeln weniger Reden.

.5 Option einfach die Sherrifs rufen und den wildernden Hund zur Anzeige bringen.

Kommt halt glaub darauf an wie alt der Jäger ist und wie jung und kräftig der Ehemann.

Was meinst du mit final? Der Jäger wird sich schon was gedacht haben, als er seine LW entladen hat als der Ehemann in Richtung Hochsitz gekommen ist oder sitzt man mit ungeladener Waffe an?

Ich weiß ja nicht oder was denkt Ihr so warum die LW nicht oder nicht mehr geladen war?
 
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Nach meinen Erfahrungen mit der deutschen Justiz wird es folgendermaßen ausgehen:

Der Prügler behauptet, der Jäger sei vom Hochsitz gefallen und habe seine verbogene "Flinte" in den Bach geschmissen.
Seine Ehefrau wird die Aussage verweigern, es steht Aussage gegen Aussage und die Sache wird eingestellt:evil:.

Wie gesagt, meine Erfahrungen, gerne würde ich mich von´m Gegenteil überzeugen lassen:no:

Bausaujäger
 
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Warnschuss in den Boden neben der Leiter und wenn der weiterklettert muss man halt gucken welche Trefferzone sich bietet...

Mich holt niemand von ner Leiter, ich muss schon beim aufsteigen allein aufpassen dass ich mir nicht die Knochen breche...
Wer nach nem Warnschuss noch weiter versucht nen Jäger von ner Leiter zu holen oder zu prügeln ist so gefährlich, dass man den 2. Schuss besser nicht nochmal in den Boden semmelt.
 
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9 Jan 2014
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Zumindest kommt Körperverletzung und illegaler Waffenbesitz in Betracht.
Der Prolet hat sich ja der (ungeladenen) Flinte des LWB bemächtigt und war zumindest bis zum Versenken der Waffe im Fluss Besitzer der Waffe. Hatte er eine WBK, auf die er diese Waffe anmelden konnte? :lol::lol::lol:

Moin!

Wenn Du so denkst führe es auch zu Ende: ob er eine WBK hatte oder nicht ist egal, er hat die Waffe ohne Zustimmung des Eigentümers in Besitz, das müsste für den Sachverhalt "illegal" ausreichen, oder?

Viele Grüße

Joe

Entschuldige, demnächst werde ich Ironie NOCH deutlicher kennzeichnen, damit diese auch von dem durchschnittlichen Hartz-IV Empfänger erkannt wird.

Für gewöhnlich sind diese "Kunden" keine juristisch vor- oder "um-"gebildete Personen.
 
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Wenn der Staat die Möglichkeit der Selbstverteidigung in derart enge Grenzen setzt, dass man sich zweimal überlegen sollte ob man nach "Stand your ground" handelt oder der Gewalt weicht, dann ist der Staat auch in der Pflicht mich zu schützen.
Das heißt in diesem Fall nicht mehr oder weniger als dass sorgfälltig ermittelt wird und nach Rechtslage geurteilt.
Das kann auch heißen, dass so ein Täter mangels Beweisen davonkommt. Auch ein Grund als Jäger sich Gedanken zu machen, ob eine "action cam" nicht ein wirksames nicht nur Erinnerungen schaffendes Utensil ist.
Niemals darf es aber ein Urteil nach "Der Mode" oder aus Bequemlichkeit sein.
 
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Es läuft doch auf wenige Dinge hinaus....

1. Muss ich als Jagdschutzberechtigter ne große unfreundliche Welle machen? Oder weise ich die Dame freundllich aber bestimmt an sich im Rahmen der Gesetze zu bewegen?

2. bewerte ich die nachfolgende Situation des von der Leiterzerrens als gegenwertigen rechtswidrigen Angriff?

3. lasse ich mich verprügeln oder schlimmeres, oder lege ich die abschließende Klärung in die Hände des Gerichts und bin körperlich unversehrt ( seelisch dann aber wohl nicht mehr)
 
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4. Rufe ich den Notruf etwas früher an, damit deren Band notfalls Zeuge wird?

Viele Grüße

Joe
 
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