Wenn Bay JG den Abschuss wildernder Hunde zulässt hätte man
1. Schießen können und dann sofort die Sherrifs rufen um die plärrende Mutti loszuwerden.
2. sich auf keinerlei körperliche Auseinandersetzungen einlassen.
3. den zornigen Ehemann vom betreten der Leiter abhalten, falls nötig final.
4. mehr Handeln weniger Reden.
.5 Option einfach die Sherrifs rufen und den wildernden Hund zur Anzeige bringen.
Zumindest kommt Körperverletzung und illegaler Waffenbesitz in Betracht.
Der Prolet hat sich ja der (ungeladenen) Flinte des LWB bemächtigt und war zumindest bis zum Versenken der Waffe im Fluss Besitzer der Waffe. Hatte er eine WBK, auf die er diese Waffe anmelden konnte? :lol::lol::lol:
Moin!
Wenn Du so denkst führe es auch zu Ende: ob er eine WBK hatte oder nicht ist egal, er hat die Waffe ohne Zustimmung des Eigentümers in Besitz, das müsste für den Sachverhalt "illegal" ausreichen, oder?
Viele Grüße
Joe