Jäger wegen unterlassenem Fangschuss verurteilt - und jetzt ?

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Der jagdlichen Presse war zu entnehmen, daß ein Jäger verurteilt wurde, weil er ein auf einer Drückjagd beschossenes und niedergekommenes Stück Wild – es war ein Wildschwein – im Sichtbereich lebend liegen sah und nicht nachgeschossen hat.

Angeblich kam es einer Geldstrafe von 1.500 Euro, was nichts über die Zahl der Tagessätze aussagt.

Ich muß ehrlich sagen, ich hab da ein Problem und bin sehr verunsichert.

Auf einer Drückjagd hätte ich meinen Stand auch nicht verlassen.

In der Regel lebt das Wild auch nur noch kurze Zeit nach dem Schuss, wobei man es ja nicht immer sehr oder ohne Gefahr nochmals beschießen kann, denn es kommt ja unbedingt nicht an der Stelle nieder, an der ich zum ersten Mal geschossen habe.

Gerade am letzten Wochenende hab ich wieder sehr gegrübelt, ob ich etwas falsch gemacht habe.

Ich habe auf für unsere Verhältnisse sehr weite Distanz (etwa 260 Meter, Laser) einen Bock erlegt. Er stand an einem Hang, der Kugelfang war perfekt.

Kaliber 7*57 R, Aero Eco mit 105 Grains mit Vo aus der Waffe gemessen 970 m/s.

Die Aeros habe ich auf Empfehlung des Herstellers „gepimpt“ und in die Spitzen eine Kindersoftknete gepresst, die im Unterschied zu Fett im Winter nicht einfriert, sondern weich bleibt.

Ich habe den Bock auf der DJV Bockscheibe auf 5 Uhr in den Neuner Ring getroffen. Meiner Meinung nach ein guter Schuß, auch wenn das Stück etwas schräg stand und der Ausschuss weiter hinten war.

Länger warten – und hoffen, daß der Bock sich annähert - war nicht mehr möglich, da das Licht immer mehr nach gelassen hat und es an dieser Stelle sowieso immer weit ist.

Dafür ist der Hang eine sehr weite Wiese, bei jeder Fluchtrichtung ist es mindestens 100 Meter bis zum Wald oder Gebüsch. Es ist stets leicht, dort sein Reh (oder Schwein) zu finden.

Das Wild ging im Schuss erst einmal nieder, der Bock fiel geradezu in Richtung der Ausschußseite um. Dies habe ich bei den Aeros in den Kalibern mit sehr hohen Geschwindigkeiten praktisch jedes Mal so oder ähnlich erlebt, zumindest zeichnet das Wild stark.

Ich lud zunächst nach und beobachtete dann weiter durch die Optik mit reduzierter Vergrößerung.

Das Wild stand wieder auf, wankte, ging dann in Richtung nach schräg aufwärts um dann nach vier, fünf Gängen umzukehren und in die andere Richtung schräg abwärts zu wenden.

Zwischendurch stand der Bock immer wieder mit gesenkten Träger, Haupt am Boden. Ich konnte nicht gut nachschiessen, da er längs stand und es auch so aussah, als ob er binnen Sekunden umfallen und verenden würde.

Schließlich schlich er mit gesenktem Träger den Hang abwärts, da ist eine kleine Senke, in die man nicht hineinsehen kann.

Ich hab dann einfach mal eine gute halbe Stunde gewartet und bin vor.

Dort lag mein Stück, wie erwartet, in der Senke. Korrekter Treffer, Fluchtstrecke ca, 50 Meter.

An sich normal.

Aber die Zeit vom Schuss bis zum Verenden ist eben deutlich länger als wenn ich z.B. Nosler Accubond schiesse.

Da geht mir der Bock vielleicht auch 50 Meter, aber das Ganze ist nach 10 bis 15 Sekunden vorbei.

Hier reden wir über etwa 60 bis 70 Sekunden nach dem Knall.

Theoretisch hätte ich binnen der ersten 30 bis 40 Sekunden noch mal schießen können (wobei ich schon 10 bis 15 Sekunden oder so zum Nachladen und wieder auf das Ziel gehen brauche) dann hätte der Bock aber wahrscheinlich ein Längs-Loch gehabt und bei einem ziehenden Stück ist das Risiko eines Fehlschusses auf diese Distanz schon sehr hoch.


Werde ich jetzt auch verurteilt? Soll ich mit der 458 WinMag auf Rehwild schießen?

Ich frage mich einfach, wie man dieses Urteil nun bewerten soll und was das jagdpraktisch bedeutet.

Hätte den Bock auf 150 Meter beschossen, wäre er nicht schneller verendet; die Erfahrungen mit Bleifrei zeigen das einfach.
 
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Westwood

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Hast du mal einen Artikel zu dem Vorgang?

Ich denke es ist Situationsabhängig, der von dir geschilderte Fall ist doch jagdlich ganz normal.

Anders zu bewerten ist in meinen Augen aber beispielsweise, wenn sich im Sichtbereich eines Schützen ein offensichtlich krankes Stück befindet auf das kein Fangschuss angetragen wird weil man befürchtet dadurch keinen Anlauf mehr zu haben.
 
G

Gelöschtes Mitglied 24216

Guest
Da der Schütze die Zahlung einer Geldbuße von 1500€ freiwillig dem Gericht angeboten hat, hatte er wohl guten Grund mit Schlimmeren zu rechnen.

Also gab es vermutlich Umstände, die sich nicht in der Presse finden.
 
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und der wird ihn wohl auch angezeigt haben.

Wenn ich so was sehe, "verständige ich mich mit meinen Nachbarn und verlasse den Stand." das Stück liegt ja in Sichtweite.
Telefonanruf an den Jagdleiter. Los geht's.
 
G

Gelöschtes Mitglied 24216

Guest
Pauschale Aussagen kann es da nicht geben. Vor ein paar Jahren hatte ja ein Schütze während der DJ seinen Stand verlassen, um einen Fangschuss anzutragen und hat dabei einen HF erschossen. Da wurde das Verlassen des Standes sehr negativ gewertet.
 
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und der wird ihn wohl auch angezeigt haben.

Wenn ich so was sehe, "verständige ich mich mit meinen Nachbarn und verlasse den Stand." das Stück liegt ja in Sichtweite.
Telefonanruf an den Jagdleiter. Los geht's.

Und was soll der dann machen wenn er ggf. mehrere km entfernt ist? Der kann dann auch nur die Schützen in der Nähe anrufen und ihren sagen, jetzt nicht feuern, fängt einer ab. Sich direkt verständigen ist definitiv einfacher.
 
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Wenn das Stück in Sichtweite liegt, Kugelfang und Sicherheit gegeben ist rufe ich niemanden an sondern schieße drauf.

Lies mal in der UVV nach.

Direkt verständigen geht nur, wenn die Nachbarn nah sind und vorallem wenn man weiß wo sich jemand befindet.
Bei uns kann es dir passieren, daß du der einzige in einer kompletten Abteilung bist, oder man wird an der grenze zum Nachbarn abgesetzt ohne zu wissen wo ein Schütze beim Nachbarn steht (alles schon erlebt).
Wenn der Jagdleiter vorher vorgibt, daß der Stand nicht vor Ende der Jagd verlassen werden darf, muss er vor verlassen in solchem Fall wie oben informiert werden.
 
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Wenn das geht natürlich immer.
Am Feldrand liegt ein sichtbares stück auch mal 200m entfernt.
Mit meiner 450 gehe ich dann doch lieber etwas näher dran.
 
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Und was soll der dann machen wenn er ggf. mehrere km entfernt ist? Der kann dann auch nur die Schützen in der Nähe anrufen und ihren sagen, jetzt nicht feuern, fängt einer ab. Sich direkt verständigen ist definitiv einfacher.
Bei großräumigen jagd nicht immer möglich bzw mehrere Gruppen, da kennen nur die gruppenführer die anderen Stände.

Aus sichherheitsgründen muss der schütze immer auf dem Stand bleiben.

Handy und Info an jagdleiter oder gruppenführer. Die kümmern sich schnellst möglich
 
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Bei großräumigen jagd nicht immer möglich bzw mehrere Gruppen, da kennen nur die gruppenführer die anderen Stände.

Aus sichherheitsgründen muss der schütze immer auf dem Stand bleiben.

Handy und Info an jagdleiter oder gruppenführer. Die kümmern sich schnellst möglich

Klar, in diesen Fällen ja, ich bezog es jetzt auf Situationen mit Sichtverbindung.
 

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