Jäger wegen unterlassenem Fangschuss verurteilt - und jetzt ?

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Das stand mal ganz am Anfang in einem der Berichte zu dem Fall. "Man habe das mehrfache Aufbäumen der Sau auch auf einem Video gut sehen können" oder so ähnlich. Welche Veröffentlichung, weiß ich aber nicht mehr genau.
 
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Gelöschtes Mitglied 15848

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1500€ selbstständig als Buße anbieten ist ein Schuldeingeständnis.

https://www.volksstimme.de/lokal/stendal/tierquaelerei-litt-wildschwein-in-stendal-zu-lange

Im Netz findet sich ein Video, getitelt „Grausame Wildschweinjagd in Sachsen-Anhalt“. Ob es sich bei den Amateur-Aufnahmen um den angeklagten Sachverhalt im Ostelbischen handeln soll, wird auf der Internetseite von Peta nicht erklärt, auch nicht auf Youtube, wo das Video ebenfalls zu finden ist.

Genanntes Video ist noch vorhanden, eine Verlinkung erspare ich mir.
 
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Jetzt hör doch mal auf rumzuschwafeln. Ein guter Freund der früher so viel Waffen gehortet hat, adss es für eine Kompanie gereicht hätte und Jahrzehntelang niemals unbewaffnet sein Haus verlassen hat, erzählt mir heute auch dauernd, dass ich wegen diesen und jenem so wie so meinen Jagdschein abgeben muß:cool:
Manchmal hilft es einfach nicht so viel zu konstruieren, sondern einfach eine Sache mit klarem Verstand anzugehen, vielleicht ist der Schütze dumm, vielleicht empathielos, oder nur gleichgültig, oder kaltschnäutzig, oder pervers, oder, oder, oder.
Dieses Gehampele mit Stand verlassen geht mir auch nur auf den Geist, wer das bei uns tut, wird nicht wieder eingeladen, fertig für solche Kasper halte ich als JL nicht den Kopf hin. und wenn dann irgendwo eine Sau klagt weil Hunde dran sind, dann ist es immer noch Sache der durchgehenden Hundeführer das zu beenden, wenn aber eine Kreatur krankgeschossen in Sichtweite eines Standschützen liegt, hat dieser das Leid zu beenden. So einfach kann Gesellschaftsjagd sein.
 
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Das PetaVideo zeigt wohl einen durchgehenden Hundeführer, der vom noch lebenden Stück wegläuft und dann noch Hunde an einer anderen Sau. Das kann schwerlich den gemeinten Sachverhalt betreffen.
 
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Gelöschtes Mitglied 15848

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So einfach kann Gesellschaftsjagd sein.

Gesellschaftsjagd ist aber nicht Gesellschaftsjagd und Jäger nicht Jäger. Zwischen der 200-Teilnehmerjagd und der privaten Kleinjagd mit 15 Teilnehmern bestehen gewisse Unterschiede nicht nur in der Großräumigkeit.

Vielleicht hatte der Schütze auch einfach Angst bei einem Anruf vom Jagdleiter aufgefordert zu werden abzubaumen und anzugreifen. Ich habe jedenfalls schon so einige Jäger gesehen, die sich niemals in die Nähe einer angeflickten Sau getraut hätten.

Wir wissen es nicht. Irgendeinen Grund wird der Schütze gehabt haben, sonst hätte er nicht vorgeschlagen zu zahlen.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Keiner war von uns dabei alle wissen was falsch gelaufen ist und wie es besser geht.
Wenn PETA das so sagt dann wird es wohl stimmen.:poop:


Ich hätte auch die 1500 angeboten auch wenn ich unschuldig währe.
Weil mit einem erstinstanzlichen Urteil gegen mich mein Jagdschein weg währe was ich mir als Pächter nicht leisten kann.
Ein Jagdfreund hat auch mal in einer anderen Angelegenheit auf sein Recht gepocht. Nach dem er die Erste Instanz verloren hat, sah sich die UJB nicht in der Lage seinen Jagdschein zu verlängern bis zur Klärung er stand 2 Jahre ohne Jagdschein da. Er hat am Ende den Prozess gewonnen und wurde freigesprochen aber sein Revier hat er verloren. Am ende hat ihm dieses Recht bekommen7.000,-€ gekostet.

Wir waren nicht zu gegen und es wird nie geklärt werden was wirklich passiert ist, das Peta Video sagt mir alles. Der Rest sind nur Spekulationen.
 
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Gelöschtes Mitglied 23774

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Da kann der Jagdleiter eben nicht. Er kann weder die Blickrichtung des Jägers zum Zeitpunkt noch das Verhalten des Wildes bewerten.
Ich gehe einmal davon aus das der Jagdleiter den Stand des Schützen weiß und wenn er später gesehen hat wo das kranke Schwein gelegen hat wird er beurteilen können ob das im Sichtbereich dieses Standes war.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Gesellschaftsjagd ist aber nicht Gesellschaftsjagd und Jäger nicht Jäger. Zwischen der 200-Teilnehmerjagd und der privaten Kleinjagd mit 15 Teilnehmern bestehen gewisse Unterschiede nicht nur in der Großräumigkeit.

Vielleicht hatte der Schütze auch einfach Angst bei einem Anruf vom Jagdleiter aufgefordert zu werden abzubaumen und anzugreifen. Ich habe jedenfalls schon so einige Jäger gesehen, die sich niemals in die Nähe einer angeflickten Sau getraut hätten.

Wir wissen es nicht. Irgendeinen Grund wird der Schütze gehabt haben, sonst hätte er nicht vorgeschlagen zu zahlen.
Ich würde das nicht verknüpfen
 
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Gelöschtes Mitglied 23774

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Das PetaVideo zeigt wohl einen durchgehenden Hundeführer, der vom noch lebenden Stück wegläuft und dann noch Hunde an einer anderen Sau. Das kann schwerlich den gemeinten Sachverhalt betreffen.
Egal welchen Fall das Video zeigt, dieses Verhalten ist nicht tolerierbar
 
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Es ist ja schon viel geschrieben worden, generell muß bei der Eröffnung der GJ genau zugehört werden. Meistens wird darauf hingewießen den Stand nicht zu verlassen, es sei denn......
Ich würde versuchen den JL oder meinen Ansteller per Handy zu erreichen, wenn ich von meinen Stand keinen zweiten bzw. Fangschuss antragen kann.
Fakt ist, wenn ich mir keiner Schuld bewusst wäre, würde ich! die Kohle nicht freiwillig bezahlen. Aber da ich den genauen Ablauf persönlich nicht kenne, kann ich mich in Bezug auf die ,,Schuld" nicht festlegen.
MfG.
 
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Ich gehe einmal davon aus das der Jagdleiter den Stand des Schützen weiß und wenn er später gesehen hat wo das kranke Schwein gelegen hat wird er beurteilen können ob das im Sichtbereich dieses Standes war.
Der Sichtbereich sagt aber noch lange nicht, ob der Schütze dahin geschaut hat. Auch die Einschätzung zum Wildverhalten verbietet sich ohne tasächlicher Erlebnisteilnehmer gewesen zu sein.
Die Situation im (nichtssagenden Video) würde man mit Verweis auf die Sicherheit abbiegen. Hier war für mich kein Kugelfang erkennbar. Die JAgd war nicht unterbrochen und ein Abbaumen nicht statthaft (auch Sicherheit).
Zur Erinnerung hier nochmal die Vorgaben für einen sicheren ebenerdigen Kugelfang.
Da verbietet sich auch der Schuss auf krankes Wild. Das ist mal Fakt. Knallt man die Oma auf dem Weg hinter der Hecke vom Rad ist das ganz große Drama da.
Die passenden Threads finden sich hier im Forum.
1568834126748.png
Mit diesen umfänglichen belegbaren Sicherheitsvorschriften argumentiert man dann auch ggü der Ermittlungsbehörde.
Wir haben die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaft.
Die Belehrung des Jagdleiters.
Wir haben Studien der DEVA zu Kugelfang und zu Abprallverhalten.
Damit argumentiert man.
Dann bleibt die Abwägung Tierleid gegen Sicherheit. Die dürfte eindeutig sein.

Ein Verstoß gegen die Sicherheitsvorgaben ist auf keinen Fall hinnehmbar.
Das kostet einen sonst zu Recht den Schein.
 
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Gelöschtes Mitglied 23774

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Der Sichtbereich sagt aber noch lange nicht, ob der Schütze dahin geschaut hat.
Ich bin da jetzt davon ausgegangen das das Stück von diesem Jäger auch erstbeschossen wurde und da schaut man sicher dem Stück nach. (kann aber anders gewesen sein)
Die Situation im (nichtssagenden Video) würde man mit Verweis auf die Sicherheit abbiegen. Hier war für mich kein Kugelfang erkennbar. Die JAgd war nicht unterbrochen und ein Abbaumen nicht statthaft (auch Sicherheit).
Nachdem sich der dort auf dem Video im Gelände bewegt, hätte er statt weg von der Sau auch die Zehn Schritte in Richtung Sau machen können und mit einem Nahschuss den Zirkus beenden können, dafür reicht der Kugelfang eigentlich immer.
 
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Melden macht frei und belastet den Jagdleiter. Ich würde den Stand nicht verlassen, bei meinen bisherigen Ständen war eine Kommunikation mit dem Nachbarn nicht möglich ("rote Sektoren", aber keine Sichtverbindung). Im Update eines Links wurde ja der JL zitiert, der Schütze hätte Sichtkontakt zur Sau gehabt und deren Versuche, aufzustehen, ignoriert. Dann ist es recht so.
 
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Ich bin da jetzt davon ausgegangen das das Stück von diesem Jäger auch erstbeschossen wurde und da schaut man sicher dem Stück nach. (kann aber anders gewesen sein)

Nachdem sich der dort auf dem Video im Gelände bewegt, hätte er statt weg von der Sau auch die Zehn Schritte in Richtung Sau machen können und mit einem Nahschuss den Zirkus beenden können, dafür reicht der Kugelfang eigentlich immer.
Deshalb glaube ich nicht, dass dies das richtige Video ist. Es wurde ja gesprochen, dass nicht abgebaumt werden konnte. Das Video sagt uns nichts. Wir wissen nicht einmal was dort wo stattgefunden haben soll.
Der Ausschnitt lässt keine BEwertung zu
 

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