Jäger wegen unterlassenem Fangschuss verurteilt - und jetzt ?

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@Mantelträger:
Abgesehen davon, dass wir über die Aussagen auch nur "Hörensagen" wissen, kann ein Jagdleiter, der ja seine Jagd kennen sollte, normalerwesie beurteilen, ob jemand von Sitz X aus ein auf Acker Y an Stelle Z sitzendes, ggf. klagendes Stück Schwarzwild innerhalb eines Zeitraumes A hätte mitbekommen müssen. Ob der JL das so oder anders zum Ausdruck gebracht hat, ggf. ergänzt um Infos von Dritten, wissen wir nicht.
 
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Sorry wenn er das von seinem Stand beobachten konnte und nicht einen Fangschuss setzt ist er schlicht und ergreifend ein A......... und die Strafe gerechtfertigt und sogar noch zu niedrig.

Wenn das Stück außerhalb des ihm aus Sicherheitsgründen angewiesenen Schussbereichs liegt, auch?
 
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Normalerweise kann er genau das aus vorgenannten Gründen eben nicht. er kann die Möglichkeit nicht ausschließen usw.
Woher will er wissen, ob der Schütze mit seinem Doppelglas eine ganz andere Richtung intensiv beobachtete?
Woher will er wissen, wie das Wild sich verhielt, wenn er das selbst nicht sah?
Wenn er das einschätzen kann, hätte er verantwortlich gemacht werden müssen.

Alllerdings wissen wr auch nur was die Presse schrieb. Auch das muss garnichts it der Realität zu tun haben.
Am Ende musste aber jemand 1500€ zahlen und dafür sei augenscheinlich die Aussage des Jagdleiters verantwortlich.
 
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Verantwortlich für die Verurteilung war wohl auch, dass das Ganze gefilmt wurde.
 
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Aber Spekulieren macht ja so einen Spass ... ;)

Na ja, in einer Hinsicht spekuliert niemand: Dass ein Vorschlag zur Güte seitens des Jägers unterbreitet wurde. Wer macht das, wenn die von Dir aufgeführten Gründe zur Entlastung beitragen würden?
 
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Keiner kann beurteilen, wie die Situation genau war und wie heißt es so schön „jeder ist für seinen Schuss selbst verantwortlich“.

Auf weitere Entfernungen hätte ich auf plattem Acker z.B. erhebliche Bedenken bezüglich des Kugelfangs. Ob es platter Acker war, keine Ahnung.

Eins ist aber sicher: Vor Gericht und auf hoher See ist man alleine in Gottes Hand. Komme ich dann aus einer solchen Situationen, Aussage gegen Aussage, ohne Verurteilung und damit Gefahr für den Jagdschein heraus, wäre mir das auch deutlich mehr wert als 1500 EUR!
 
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Da könnt Ihr doch schreiben was Ihr wollt. Wenn der Anwalt des Beschuldigten schon 1,5TEU anbietet, im Auftrage des Beschuldigten, dann wohl nicht weil das Moos unbedingt unter die Leute muß:cool:
In Bezug mit Waffen und/oder Jagdschein wird diese Variante ganz gern genommen.
Man weiss nämlich nicht, was man für ein Urteil man bekommt und wie lange sich dann alles (ggf. über mehrere Instanzen) hinzieht.
In der Zwischenzeit kann die Behörde ja schonmal alle Berechtigungen einziehen.
Dummerweise kann sie auch ohne Urteil nun zu einem Ergebis kommen, trotzdem alles einzuziehen.
 
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Bin ich eigentlich der Einzige, der auf DJen in der Entfernung quälend langes, unerträgliches Klagen vernahm und sich fragte, warum das niemand beendet........... ?

Wir sollten nicht so tun, als wäre falsches Verhalten so extrem selten....
 
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Keiner kann beurteilen, wie die Situation genau war und wie heißt es so schön „jeder ist für seinen Schuss selbst verantwortlich“.

Auf weitere Entfernungen hätte ich auf plattem Acker z.B. erhebliche Bedenken bezüglich des Kugelfangs. Ob es platter Acker war, keine Ahnung.

Eins ist aber sicher: Vor Gericht und auf hoher See ist man alleine in Gottes Hand. Komme ich dann aus einer solchen Situationen, Aussage gegen Aussage, ohne Verurteilung und damit Gefahr für den Jagdschein heraus, wäre mir das auch deutlich mehr wert als 1500 EUR!
Alle kennen eigentlich den extrem kurzen Bereich für einen sicheren Schuss. Damit hätte man argumentieren müssen. Schlägt die Kugel ins nächste Auto/Haus/Radfahrer/Reiter/Spaziergänger/Hund/... ist die Kacke nochmehr am dampfen.

Die Gefahr für den Jagdschein ist nur weil es keine Verurteilung gab, leider nicht gebannt.
Die Behörde kann dennoch handeln. Allerdings wirds schon schwer. Ein Sicherheitsverstoß ist ja gerade nicht begangen worden.
 
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Bin ich eigentlich der Einzige, der auf DJen in der Entfernung quälend langes, unerträgliches Klagen vernahm und sich fragte, warum das niemand beendet........... ?

Wir sollten nicht so tun, als wäre falsches Verhalten so extrem selten....
Obs falsch war?
Verbot des Abbaumens?
Jagdleiter telefonisch nicht erreichbar?
Wild außer Sicht?
Keine Schussmöglichkeit trotz Sicht (Sicherheit)?
 
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Da kannst Du aber Gift drauf nehmen, dass ich diese Variante nicht wählen würde, wenn ich eine weiße Weste hätte und der Anwalt, der mir das vorschlagen würde, wäre nicht mehr mein Anwalt.
Die Einstellung hat schon manchen bis vor BVerwG geführt udn dann ist man dort auch untergegangen.
Vor Gericht und auf hoher See...
Du bekomst ein Urteil. Keine Gerechtigkeit.

Oft ist es auch der Beschuldigte, welcher das Ding einfach hinter sich haben möchte.
 
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Verantwortlich für die Verurteilung war wohl auch, dass das Ganze gefilmt wurde.
Oh. Das lese ich jetzt zum ersten Mal.
Wo findet man dazu etwas?

Eine Gelegenheit sich selbst Gedanken für solch eine Situation zu machen und Dokumentationsmöglichkeiten.
Anruf Jagdleiter wohl obligatorisch.
Nach Jagd Gedächtnisprotokoll fertigen. Zeugen anführen.
Wortreich die Situation schildern und damit die Wahrnehmung lenken.
Immer wieder der Hinweis auf die Sicherheit.
 
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