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Auch nicht ganz treffend.Um so schlimmer, der Staat zwingt einen Eigentümer dem Finder einen Teil seines Eigentums abzugeben, selbst nimmt er aber dem Finder eine Fundsache die nicht sein Eigentum war, komplett ab
Der Staat schützt zunächst das Recht des Eigentümers an der Sache, denn er verpflichtet den Finder, die Sache zurückzugeben und regelt gleichzeitg eine "Aufwandentschädigung" für den Finder.
basti