Es ist ja nun eine mehr als sinnlose Regelung die Mönchengladbach da gefunden hat. Ich wage zu bezweifeln, daß diese Regelung einer juristischen Prüfung standhalten würde.
Laut Bundesjagdgesetz muß man seine Prüfung im Bundesgebiet abgelegt haben. Jetzt meinen schon einzelne Komunen eigene Jagdgesetze erlassen zu müssen.
Ein klein wenig weiter gesponnen und kein Jäger darf mehr in den Nachbarkreis umziehen.
Oh man.
Wie ich oben schon erwähnte: Mönchengladbach hat keine neue Regelung gefunden, denn auf deren Webseite steht und liest man auch Folgendes:
Die erste Erteilung eines Jagdscheins ist davon abhängig, ob die beantragende Person im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Damit ist alles gesagt und geschrieben.
Aber natürlich noch nicht von allen