[NRW] Jagd aus dem Arbeitskorb am Frontlader in NRW

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Das ist interessant hast du da nähere Informationen ?
Ich hab den Link dazu auch schon mal gesehen. Ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich wie aus und von Fahrzeugen definiert wird/wurde.
Bedingung war aber, dass das Fahrzeug nicht fahrbar ist in der Zeit. Also keiner am Steuer sitzt.
 
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Im Bonner Raum hatte ein Blaublüter mal einen Jagd-Unimog mit hydraulisch lupfbarem Jagdsessel. Beim schräg überfahren einer Bodenwelle wurder er zunächst hinweg und dann zu Poden geschleudert, was zu Befindlichkeitsstörungen geführt hat.
 
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Auch wenn es ein wenig OT ist möchte ich doch die hier bereits mehrfach geäußerte Meinung, man müsse auf einer Arbeitsplattform angeschnallt sein, in Frage stellen.
Die mir bekannten, einschlägigen Vorschriften (DGUV Vorschrift 68 - Flurförderzeuge, LSV Information T 01 - Auswahl und Betrieb von Arbeitsplattformen an Traktoren oder die TRBS 2121-4 - Technische Regel für Betriebssicherheit, Gefährdungen von Personen durch Absturz - Heben von Personen mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln) sagen hierüber jedenfalls nichts diesbezügliches aus.
 
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Auch wenn es ein wenig OT ist möchte ich doch die hier bereits mehrfach geäußerte Meinung, man müsse auf einer Arbeitsplattform angeschnallt sein, in Frage stellen. ...
Deine Frage ist nicht ganz unbegründet.

Ich habe einmal nachgesehen, wie diese Frage in Österreich zu beantworten wäre. Quelle sind einerseits die gesetzlichen Vorschriften, andererseits die - im Arbeitnehmerschutz verbindlichen - Betriebsanweisungen der Hersteller. Und die Hersteller schreiben gerne rein, was ihnen gerade so einfällt.

Eine recht fundierte bundesdeutsche Quelle scheint mir die da: https://www.sifa-sibe.de/fachbeitraege/archiv-si/absturzsicherung-auf-hubarbeitsbuehnen/
 
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Deine Frage ist nicht ganz unbegründet.

Ich habe einmal nachgesehen, wie diese Frage in Österreich zu beantworten wäre. Quelle sind einerseits die gesetzlichen Vorschriften, andererseits die - im Arbeitnehmerschutz verbindlichen - Betriebsanweisungen der Hersteller. Und die Hersteller schreiben gerne rein, was ihnen gerade so einfällt.

Eine recht fundierte bundesdeutsche Quelle scheint mir die da: https://www.sifa-sibe.de/fachbeitraege/archiv-si/absturzsicherung-auf-hubarbeitsbuehnen/
Danke für den interessanten Link.

Nach meiner Interpretation ist es somit vom Ergebniss der Gefährdungsanalyse der betreffenden Tätigkeit abhängig, ob Gurt oder nicht.
Vorschrift sind auf jeden Fall die Befestigungspunkte.

Aber der folgende Absatz hat mich wieder einmal am meisten beeindruckt:
Die BG Bau führte zusammen mit dem Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA), der IPAV (International Powered Access Federation) und dem Hersteller IKAR (PSAgA) Untersuchungen zu den genannten Absturzsituationen durch.
Die Ergebnisse dieser Tests, welche mit einem 80 kg Dummy durchgeführt wurden, kann man in einem Satz zusammenfassen: „Mit dem Einsatz von geeigneter PSA gegen Absturz kann man Absturzunfälle effizient ausschalten.“

Ein Hoch auf die Indschinjeure! smilie_op_043.gif
 
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... Nach meiner Interpretation ist es somit vom Ergebniss der Gefährdungsanalyse der betreffenden Tätigkeit abhängig, ob Gurt oder nicht.
Vorschrift sind auf jeden Fall die Befestigungspunkte.
Genau das wollte ich in meinem Beitrag noch ergänzen. Für eine Änderung war es aber schon zu spät:

Wir sind es in Jagd- und Waffenrechtsfragen gewohnt, nach einer passenden Vorschrift zu suchen und wenden diese dann mehr oder weniger erfolgreich an.

In Fragen der Arbeitssicherheit geht man seit rund zwanzig Jahren einen ganz anderen Weg. Da gibt es nur ganz rudimentäre Vorschriften. Trotzdem ist noch längst nicht alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Man setzt vielmehr auf die Beurteilung der Gefahr durch den Anwender selbst und auf dessen Maßnahmen gegen die Realisierung dieser Gefahr.

Für unseren Anwendungsfall bedeuted das: Wenn der Jäger aus dem Arbeitskorb runter fallen kann, dann ist die Verwendung von persönlicher Absturzsicherung angesagt. Ist ein Runterfallen in allen denkbaren Betriebszuständen höchst unwahrscheinlich, dann ist das nicht notwendig.
 
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20150921_112517.jpg
..... Top Sache mit dem Arbeitskorb bei den Erntejagden , ich nutze ihn schon jahrelang mit großen Erfolg, man ist flexibel, hat große Übersicht , und der Schuß aus der hohen Position ist sicherer , .... allerdings in Brandenburg, hier hatts noch niemand gestört das wir das so machen.....
hoppel61
 
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Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Ist in dem Korb ein Anschlagpunkt für deine PSA. Darüber noch das Piktogramm das auf die Verwendung hinweist. In der Betriebsanleitung es zusätzlich steht..... dann musst du dich angurten.
Die Verwendung bleibt trotzdem dünnes Eis.
Wer in einer solchen Arbeitsbühne/Plattform was arbeiten möchte, benötigt eine sogenannte Plattformkarte . Beinhaltet eine theoretische und praktische Prüfung. Da gibt es zu jedem Ausführungstyp ein eigenes Modul. Jährliche Wiederholungsprüfung kommt dazu.
Ich habe diese sogenannte Plattformkarte. Ist Vorschrift der BG. Sonst kein Versicherungsschutz. Zuerst dachte Ich auch, das wäre alles nur Schikane.
In der Schulung würde dann an Beispielen gezeigt, was alles passieren kann.
An viele Dinge hätte ich vorher nicht gedacht.
Die Arbeitsbühne/Plattform muss bauartbedingt geprüft sein, und unterliegt ebenso einer regelmäßigen Prüfung durch sachkundige Personen.

Gehen wir mal davon aus, das viele Arbeitskörbe am Trekker selbst gebaut sind, oder nicht regelmäßig geprüft werden, dann würde ich sowieso nicht einsteigen .
Der Trekkerfahrer trägt das Risiko mit, da er die Maschine bedient.
BG und Staatsanwalt sind im Schadensfall da recht unnachgiebig.
 

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