Jagd genossenschaftsversammlung

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6 Mrz 2005
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Hallo,

muss eine Vollmacht bei der Jagd genossenschaftsversammlung beglaubigt sein?- Und wenn von wem?

Danke
Toberkel
 
Registriert
16 Dez 2002
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884
Bei uns hier unüblich, müsste dann aber in der Genossenschaftssatzung stehen, wenn gewollt.
Wichtiger ist die Bestimmtheit der Vertretungsvollmacht:
Ich, Karl Krause als Jagdgenosse der JGen... mit 22,5 ha beauftrage den Jagdgenossen Emil Kunze mit meiner Vertretung in der Genossenschaftsversammlung am xx.xx.06
Eigenhändige, volle Unterschrift mit Ort und Datum
WH Klaus
 

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