Moin aus S-H,
ich konnte zu folgender Frage nichts finden und niemand konnte mir ein entsprechenden Gesetzestext zeigen.
Ein Freund von mir hat mich gebeten aus seiner Obstplantage 3 Rehe zu entnehmen. Ich habe zugesagt, er hat den Antrag an die UJB gestellt und er wurde erteilt. Soweit nichts ungewöhnliches.
Nun steht aber in der Bewilligung, dass die Jagd im befriedeten Bezirk länger, als die eigentliche Schonzeit es erlaubt ist.
Rehe sind hier bis 31.01 offen, die Bewilligung sagt 31.03.19.
Was ist jetzt erlaubt? Nach besten Wissen und Gewissen würde ich mich an die Schonzeit halten, keine Frage.
Hat da jemand Erfahrung mit?
WeiHei
Sildan
ich konnte zu folgender Frage nichts finden und niemand konnte mir ein entsprechenden Gesetzestext zeigen.
Ein Freund von mir hat mich gebeten aus seiner Obstplantage 3 Rehe zu entnehmen. Ich habe zugesagt, er hat den Antrag an die UJB gestellt und er wurde erteilt. Soweit nichts ungewöhnliches.
Nun steht aber in der Bewilligung, dass die Jagd im befriedeten Bezirk länger, als die eigentliche Schonzeit es erlaubt ist.
Rehe sind hier bis 31.01 offen, die Bewilligung sagt 31.03.19.
Was ist jetzt erlaubt? Nach besten Wissen und Gewissen würde ich mich an die Schonzeit halten, keine Frage.
Hat da jemand Erfahrung mit?
WeiHei
Sildan