Jagd im befriedeten Bezirk S-H länger als Schonzeit

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8 Jul 2016
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Moin aus S-H,

ich konnte zu folgender Frage nichts finden und niemand konnte mir ein entsprechenden Gesetzestext zeigen.

Ein Freund von mir hat mich gebeten aus seiner Obstplantage 3 Rehe zu entnehmen. Ich habe zugesagt, er hat den Antrag an die UJB gestellt und er wurde erteilt. Soweit nichts ungewöhnliches.

Nun steht aber in der Bewilligung, dass die Jagd im befriedeten Bezirk länger, als die eigentliche Schonzeit es erlaubt ist.
Rehe sind hier bis 31.01 offen, die Bewilligung sagt 31.03.19.

Was ist jetzt erlaubt? Nach besten Wissen und Gewissen würde ich mich an die Schonzeit halten, keine Frage.
Hat da jemand Erfahrung mit?

WeiHei
Sildan
 
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17 Nov 2005
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Das würde mich jetzt auch interessieren. Könnte es nicht sein, dass die Schiesserlaubnis pauschal bis zum Ende des Jagdjahres ausgestellt wird, die Schonzeiten aber einen höheren Stellenwert einnehmen.
 

z/7

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Sinn und Zweck der Schonzeit auf Rehwild von Januar bis einschließlich April steht meines Wissens einer Erlegung im befriedeten Bezirk nicht entgegen. Dulden ist ob der zu erwartenden Schäden keine Option. Die Lösung von Bärensattler hingegen ausgesprochen elegant. ;-)
 
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28 Feb 2014
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Wurde schon mehrfach probiert, sie wollen da nicht raus.
Die "letale Entnahme" ist jetzt die letzte Option.
Ich betreibe das Thema jetzt seit 28 Jahren... es ist nicht nur die letzte Option, sondern die Einzige.
Auch wenn Rehwildverbissschäden (genauso wie Hasen) in Baumschulen und Obstplantagen nicht Schadensersatzpflichtig sind: ein freundliches Gespräch mit dem JAB und im Zweifelsfall auch ein Antrag auf der unteren JB lösen doch viele Probleme nach allen Seiten sehr schnell.
 

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